Sankt Burkhard, der zweite Bischof von Würzburg, übergibt vor seinem Tod das Bistum an seinen Nachkommen Bischof Megingaud und zieht ins Kloster Homburg am Main. Nach seinem Tod wird er nach Würzburg gebracht und dort begraben.
Für Informationen zum Hofschultheissenamt und dem Gericht zu Pleichach (Stadtviertel von Würzburg) verweist Fries auf das Stichwort Gericht.
Das Dorf Höchberg (Hugberg etwan Hugbur) liegt hinter dem Schloss Marienberg (vnterfrawenberg). Die Einwohner von Höchberg schulden der Zent Würzburg einen Schoppen. Die Einwohner von Höchberg begehren das Bürgerrecht der Stadt Würzburg, um Zollfreiheit auf der Mainbrücke zu genießen. Das Begehren wird jedoch abgelehnt.
Die Grafen von Öttingen besitzen einen Zehnt in der Mark Iphofen (Jphouen) und eine Behausung in der Stadt. Graf Ulrich von Öttingen (Graue Vlrich von Otingen) verkauft den Zehnt und die Behausung an den Abt Sewald (abbt Sewald) des Ägidienklosters zu Nürnberg (Nurenberg) und seinen Konvent. Der Kaufbrief wurde in Würzburg (W) vor dem Landgericht des Herzogtums Franken bestätigt.
Konrad von Bickenbach und seine Frau Agnes von Bickenbach (her Conrat von Bickenbach vnd fraw Agnes) schließen mit Bischof Rudolf von Scherenberg einen neuen Vertrag. Bischof Rudolf von Scherenberg verschreibt diesem ein lebenlanges Leibgeding von 600 Gulden und belehnt ihn mit Burgen und Leibeigenen. Zwei Jahre später wird der alte Vertrag aufgelöst und ein neuer geschlossen. Konrad von Bickenbach und seine Frau übereignen dem Stift Würzburg ihre beiden Schlösser mit den gesamten Zu- und Eingehörungen zu Lebzeiten und erhalten dafür 5000 Gulden in bar, sowie zu Lebzeiten Konrad von Bickenbachs erhält dieser ein jährliches Leibgeding von 600 Gulden. Für den Fall, dass Agnes ihren Mann überlebt, soll diese ein jährliches Leibgeding von 250 Gulden erhalten und der Sohn Konrad VIII. von Bickenbach (Conraten den Jungeren) weiterhin ein Leibgeding von 100 Gulden.
Die Hutnacher in der Stadt und im Stift Würzburg organisieren sich in einer Bruderschaft. Bischof Rudolf gibt ihnen eine Ordnung. Bischof Lorenz von Bibra verbessert diese Ordnung. Bischof Konrad von Thüngen bestätigt die Ordnung ebenfalls und gibt den Befehl, sich daran zu halten. Auch Bischof Konrad von Bibra bestätigt die Ordnung.
Bischof Rudolf von Scherenberg und Reinhard von Thüngen (Rainhart von Thungen) vereinbaren, dass Reinhard für jedes Jahr, in dem das Pfand nicht abgelöst wird, 40 Gulden Dienstgeld zustehen. Aus einem Fries unbekannten Grund kommt es jedoch zu Streitereien zwischen den beiden. Als Konsequenz wird das Dienstgeld nicht ausgezahlt. Die Sache geht bis vor das Hofgericht, wo sie unbearbeitet bleibt, bis beide Seiten sterben. Reinhard hinterlässt die Söhne Hieronymus und Georg (Jeronimus vnd George). Georg erhält Ingolstadt (Ingelstat). Bischof Lorenz von Bibra verhandelt erneut mit ihm. Er schlägt ihm ein Leibgedinge von 200 Gulden zu den bisherigen 2000 Gulden vor, sodass der Pfandschilling nun 2200 Gulden beträgt. Die Bedingung ist jedoch, dass ihm die 100 Gulden nicht mehr auf der Kammer zu Heidingsfeld (Haidingsfelt) ,sondern zu Würzburg (Wurtzburg) gereicht werden sollen. Georg stimmt zu und Bischof Lorenz stellt ihm eine neue Verschreibung aus.
Die Würzburger Bürger Thomas Holzauer (Thoman Holtzawer>/i>) und Balthasar Kühlwein (Baltzar Kuelwein) streiten sich wegen etlicher Beschimpfungen. Die Würzburger Räte schlichten den Streit.
Johann von Ostheim (hans von Osthaim) als Stellvertreter von Margaretha von Bastheim (Margaretha von Basthaim), Valentin von Merlau (Valtin von Merlaw) und sein Bruder, der Schultheiß zu Fulda Heinrich von Merlau (Haintz Merlaw) sowie Achatz von Eich (Achatz von Eich) als Vormund des Franz von Griechskuchen (Frantz von Griechskuchen), die Brüder Johann, Georg und Christoph Groß von Christan zu Swarendorff (Hans Jorg vnd Christoff die grossen von Cristans), Wolf von Fulbach zu Elensdorff (Wolff von Fulbach) und Moritz und Hartung von Stein zu Ostheim (Moritz vnd hartung vom Stain zu Osthaimb) schreiben an Bischof Konrad von Bibra. Philipp von Herbilstatt (Philip von Herbilstat) hinterlässt 100 Gulden Zins von 2000 Gulden in Gold auf der Steuer zu Würzburg (Wertzb) und 50 Gulden Zins von 1000 Gulden Hauptsumme auf der Steuer zu Königshofen im Grabfeld (Konigshouen In grabfeldt). Die 2000 Gulden samt der 100 Gulden Zins sollen zum zweiten Teil an Valentin und Heinrich von Merlau und zum dritten Teil an Wolf von Fulbach und Moritz und Hartung von Stein gehen. Die 1000 Gulden samt 50 Gulden Zins gehen an Margaretha von Bastheim. Die übrigen Erben verzichten.
Nachtragshand: Peter Kraus (Pett Kraus) zu Bamberg und seine Ehefrau Rosina (Rosina) verkaufen Johann von Rotenhan zu Rentweinsdorf (Hans von Rottenhan zu Rentweinsdorff), der zu diesem Zeitpunkt Hauptmann der Ritterspanger Bruderschaft in der Marienkapelle in Würzburg auf dem Judenplatz ist, ihre Behausung für 200 Gulden. Ihre Behausung, der Hof Ingolstadt, liegt in der Vikarei St. Leonhard, zu der die Bruderschaft gehört. Er grenzt an einen Weichselbaum (Kirschbaum) und die Behausung der Margaretha Burkhard (Margrinsh Burgkhand).