Das Kloster Gerlachsheim besitzt einen Hof in Königshofen (Tauberkunigshofen), der von der Abgabe des Zehnten befreit wird. Die Nachtragshand vermerkt zusätzliche den Ort Eberbach (Eberbach), die Buchheimer Mark (Buchaimer mark), Crutz, Wildhag, Rinderfeld (Rinderfelt), Tauberbischofsheim (Bicshoffshaim), Aschaffenburg (Aschaffenburgk), Königshofen (Konigshoffen), Mainz (Maintz), Lauda (Lauden), Distelhausen (Destelhausen), Sonderriet (Sondernrith).
Der Ort Hüttenheim wurde durch den Reichsschultheiß Konrad Bigenot (Reichs schultaissen) vereinigt, aber durch König Heinrich VII. wieder gefreit.
Es wird festgelegt, dass der Ritter Slemper von Hartheim (Slemper von Harthaim) sein Drittel an der Unteren Burg zu Hardheim (Harthaim) dem Stift Würzburg auf ewige Zeit öffnen soll.
Schloss Hedgebur in Amerbach wird dem Stift Würzburg zu Lehen gemacht und geöffnet.
Die von Adelsheim machen die Feste Herbolzheim Bischof Albrecht von Hohenlohe und seinem Stift zum Mannlehen und öffnen sie ihnen auf unbegrenzte Zeit. Mehrere Jahre danach kauft Konrad von Ebersberg den von Adelsheim mit Bewilligung des Lehnsherren Bischof Albrecht die Hälfte der Feste ab. Er empfängt sie als Mannlehen und verschreibt dem Stift die ewige Öffnung.
Die Brüder Beringer und Poppo von Adelsheim (Beringer vnd Bop von Adeltzhaim) öffnen das Schloss Herbolzheim auf ewige Zeit.
Die Brüder Gottfried und Beringer von Berlichingen (Gotz vnd Beringer von Berlichingen) machen ihr Viertel an Schloss Jagsthausen Bischof Albrecht von Hohenlohe und dem Stift zu Lehen.
Papst Innozenz VIII. fordert 1486 von den Geistlichen Deutschlands (aller gaistlickait Teutscher nation) einen Zehnt (zehenden pfening ihres einnemens). Daraufhin treffen sich Bischof Rudolf von Scherenberg und andere Bischöfe des Mainzer Erzbistums in Mainz mit Erzbischof Berthold von Henneberg. Sie einigen sich, eine gemeinsame Botschaft an den Papst zu schicken, um den Zehnt abzuwenden.
Becker, Hans-Jürgen: Appellation vom Papst an ein allgemeines Konzil. Historische Entwicklung und kanonistische Diskussion im späten Mittelalter und in der frühen Neuzeit (Forschungen zur kirchl. Rechtsgeschichte und zum Kirchenrecht 17) Köln 1988.
Propst, Dekan und Kapitel verkaufen mit Bewilligung ihres Vogtherrn Wilhelm Schenk von Limpurg ein Fünftel des Getreide- und Weinzehnten sowie etliche Zinsen in Astheim (Aschhaim) für 750 Gulden an das Kloster St. Jakobsberg bei Mainz (Jacobsberg bei Maintz). Von diesem Geschäft ebenfalls betroffen sind laut Nachtragsschreiber Güter in Mainz-Kastel (Castel), Mainz (Maintz) und Wicker (Wiker).
Zwischen Propst, Dekan und Kapitel des Stifts Haug auf der einen Seite und dem Prior und dem Konvent von Tückelhausen (Duckelhausen) gibt es einen Streit wegen der Erbhuldigung des Gerichts, der Schäferei und anderer Obrigkeiten im Dorf Hohenstadt (Hohenstat). Die Kartäuser beschweren sich deshalb beim Konsternator in Mainz. Nach einer Zeit kommt es zum Vertragsschluss. Darin ist dem Stift Würzburg das ewige Reis-, Vogtei-, Schutz- und Schirmrecht sowie Dienst und Steuer über das Dorf Hohenstadt und die Einwohner vorbehalten.