Im Amt Bad Neustadt an der Saale liegen die beiden Dörfer Ober Saltz und vnder Saltz. vnder Saltz wird zu einer Stadt, die an Gebäuden, Leuten, Gütern, Handel, Wandel und anderen bürgerlichen Wesen zunimmt, sodass sie den anderen Städten des Hochstifts Würzburg in nichts nachsteht. Wann dies geschieht ist nicht urkundlich bekannt. Jedoch geht Fries davon aus, dass dies zur Regierungszeit Bischof Hermanns von Lobdeburg geschieht. Unter dem Bischof wird sie 1232 das erste mal als Stadt bezeichnet.
Bischof Albrecht von Hohenlohe gibt den Bürgern von Mellrichstadt (Melrichstat) eine schriftliche Freiheit darüber, dass sie jedes Jahr am Lorenz Tag sowie einen Tag davor und danach einen freien Jahrmarkt abhalten dürfen.
Bischof Johann von Brunn verpfändet die Kellerei von Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat) zusammen mit der Stadt und Kellerei von Mellrichstadt (Melrichstat) für 4550 Gulden an Kaspar von Bibra (Casparen von Bibra).
Bischof Johann von Brunn gibt die Erlaubnis zu einem jährlichen freien Markt am Tag vor und nach Exaltationis Crucis (14. September) in Mellrichstadt.
Bischof Konrad von Thüngen zieht aufgrund einer nicht näher bestimmten Katastrophe mit seiner Hofhaltung nach Mellrichstadt (Melrichstat). Dort gibt er den Bürgern und Einwohnern eine neue Stadtordnung.
Der Einigung zwischen Bischof Konrad von Bibra und Grafen Wilhelm IV. von Henneberg (Graue Wilhelm von Hennenberg) über den Zehnt von Mellrichstadt (Melrichstat), ist ein Vergleich angehängt, wie der Zehnt verteilt werden soll.
Die Brüder Konrad und Lamprecht von Bibra (Conrat vnd Lamprecht von Bibra gebrüder) quitieren Bischof Lorenz von Bibra die 1000 Gulden. Bischof Lorenz von Bibra verweist die jährliche Zinszahlung über 50 Gulden an die St. Nikolaus Kapelle in Mellrichstadt (Melrichstat).
Bischof Konrad von Bibra hat dem Wollweber-Handwerk in Mellrichstadt (Mellrichstat) eine Ordnung gegeben, wie sie es mit der Fertigung und Besiegelung der Tücher halten sollen.
Graf Berthold von Henneberg-Römhild (Bertholds von Henneneberg) verkauft ein Viertel von Schloss, Stadt und Amt Münnerstadt (Munerstatt), zusammen mit Sulzthal (Sultzthal), Wirmsthal (Wermsthal) und Euerdorf (Euendorf) mit samt Hof Bottenlauben an die Grafen von Mansfeld (von Mansfelt). Kurze Zeit später verkaufen diese alles weiter an das Hochstift Würzburg. Die Nachtragshand listet folgende Orte auf: Aidhausen (Ethausen), Wermerichshausen (Wermerichshausen), Poppenlauer (Boppenlaur), Arnshausen (Arnshausen), Bad Bocklet (Baklet), Altenbrend (Brendt), Arnstein (Arnstain), Burglauer (Burgklaur), Eltingshausen (Eltingshausen), Großbardorf (Bartdorff gross), Großenbrach (Brach gross), Bad Kissingen (Kissing), Hassenbach (Hassenbach), Mellrichstadt (Melrichstatt), Maßbach (Masbach), Niederlauer (Nider Laur), Nüdlingen (Nutlingen), Oberwerrn (Obern Wern), Ramsthal (Ramsthal), Rottershausen (Rattershausen), Reiterswiesen (Reitterswisen), Reichenbach (Reichenbach), Burghausen (Burghausen), Rothausen (Rothausen), Rütschenhausen (Rutschenhausen), Stadtlauringen (Statt Lauring), Schwemmelsbach (Schwemelsbach), St9999haim, Wasserlosen, (Wasserlos), Winkels (Winkels), Bronn (Bron), Vietrit, Kleinwenkheim (Clain Wenkhaim), Winden (Winden), Euerdorf (Eurndorf), Sulzthal (Sultztal), Schönfeld (Schonfelt), Haard (Hart), Schloss Voigstedt (Vockstett), Ritterburgh, Kirschendorf (Kirschendorf), Karlstadt (Kastatt), Behaim, Katternriedt, Niclassrieden, Rinkleben.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verschreibt seinem Sattelknecht Melchior Trautmann (Melchior Trautman) ein kleines Haus mitsamt einem Hof in Mellrichstadt (Melrichstat). Dieser ist von der Reichs- und Landsteuer befreit. Er bekommt ihn auf Lebenszeit, solange er das Anwesen nicht verkauft oder verändert. Dafür hat er dem Bischof jährlich ein Fasnachtshuhn oder 8 Gulden zu entrichten. Die Erben oder Käufer des Hofes sollen zusätzlich zum Fastnachtshuhn auch 20 Gulden und andere bürgerliche Pflichten gegenüber dem Bischof leisten.