Markolf von Ulsenheim (Ulsenhaim) hat 1242 etliche Güter in Ulsenheim (Ulsenhaim) an Äbtissin Irmgard und ihr Dominikanerinnenkloster St. Markus in Würzburg übereignet. Bischof Hermann von Lobdeburg bringt diese Güter in einem Tauschgeschäft an das Hochstift Würzburg und übergibt dem Kloster 85 Morgen Weingarten unter dem Stain bei Carlstat gelegen, ein von der Bede befreites Haus in Karlstadt (Carlstat) samt Kelter. Laut Nachtragsschreiber sind von der erstgenannten Stiftung auch Wüstphül (Wustfilden), die Wildburg (Wielberg), der Sternberg (Sternberg), der Zehnt von Rieden (Rieden Zehent) und 57 Morgen Land im Gramschatzer Wald (Cramschnit) betroffen.
Stadelmann, Walter: Die Herren von Ulsenheim (1112 – 1242/70) und die Frühgeschichte des Klosters St. Markus zu Würzburg, in: Mainfränkisches Jahrbuch für Geschichte und Kunst 65 (2013), S. 11-28.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet das Dorf Karlburg Carlburg) mit allen Zugehörungen für 950 Gulden an Dietrich von Thüngen (Thungen dem jungeren) mit Vorbehalt der Erbhuldigung, Kriegsfolge, Steuer und Bede. Dietrich von Thüngen bestätigt dies schriftlich. Später wird das Dorf wieder abgelöst.
Die Zehnten des Domkapitels im Banzgau wechseln mehrmals den Pfandherren. Dompropst Anton von Rotenhan (Rotenhan) verpfändet sie Kaspar von Bibra (Bibra) für 2000 Gulden. Dessen Söhne Heinrich und Berthold verkaufen sie an Hans von Lichtenstein (Liechtenstain). Von diesem gelangen die Zehnten an Oswald von Lichtenstein. Schließlich besitzt sie der Dompropst Georg von Giech (Gich), der sie für 2000 Gulden an Bischof Lorenz von Bibra verpfändet. Weil die Zehnten aber mehr wert sind, verschreibt Bischof Lorenz der Dompropstei einen jährlichen Zins in Höhe von 75 Gulden auf der Würzburger Bede. Folgende Dörfer müssen diesen Zehnt leisten: Biegen am Main (Bigen; Wüstung), Stegen (Stegen; Wüstung), Manndorf (Mandorf; Wüstung), Gräfenholz (Grävenholtz), Speiersberg (Speierberg; Wüstung), Lahm (Lame), Neuses an der Eichen (Neuses), Ziegelsdorf (Zigelsdorf), Scherneck (Schernek), Buchenrod (Buchrod), Tanndorf (Tannendorf; Wüstung), Großheirath (Heurich), Rossach (Rosach), Buch am Forst (Buche), Alten- oder Neubanz (dorf Bantz), Zilgendorf (Zilchendorf), Untersiemau (Nidern Simen), Obersiemau (Obern Simen), Kösten (Costen), Unnersdorf (Untersdorf), Unterbrunn (Nidernbrun), Ebing (Ewingen) und Wohlbach (Wolbach).
Bischof Johann von Grumbach schlichtet einen Streit zwischen Anna, Witwe des Konrad von Hutten (Hutten), Elisabeth, Witwe des Bartholomäus von Hutten, sowie deren Söhnen auf der einen und Bürgermeister und Rat von Arnstein (Arnstain) auf der anderen Seite. Dabei geht es um einen Hof in Müdesheim (Mutishaimer Gunterhoff), die Bede in Bettendorf (Betteldorf) und die Bede in Heugrumbach (Grumbach).
Die Bede von Kolitzheim (Colitzhaim), die jährlich 120 Gulden beträgt, ist für 1000 Gulden an Graf Wilhelm von Henneberg verpfändet. Der neu gewählte Bischof Johann von Grumbach leiht sich von Gregor Heimburg (Hainburg) 1600 Gulden, um die Bede wieder abzulösen. Mit den restlichen 600 Gulden finanziert Bischof Johann seine päpstliche Bestätigung in Rom. Die Bede von Kolitzheim wird also für 1600 Gulden an Gregor Heimburg verpfändet.
Bischof Rudolf von Scherenberg verschreibt seinem Hofmeister Konrad von Hutten (Hutten) für 4000 Gulden Bede und Ungeld in Arnstein (Arnstain) und löst mit diesem Geld das Amt Trimberg (Trimperg) wieder aus.
Bischof Rudolf von Scherenberg löst die Bede von Kolitzheim (Colitzhaim) von Georg von Crailsheim (Crailshaim) und dessen Ehefrau Dorothea, Schwiegersohn und Tochter Gregor Heimburgs, wieder ab. Georg von Crailsheim entlässt die Einwohner von Kolitzheim aus ihrer Dienstpflicht ihm gegenüber.
Bischof Rudolf schlichtet einen Streit zwischen den Herren von Hutten (Huten) und der Stadt Arnstein (Arnstain). Dabei geht es um einen Hof in Müdesheim (Mutishaimer Gunterhoff), die Bede in Bettendorf (Betteldorf), die Bede in Heugrumbach (Grumbach) und ein Kirchenlehen von Maria Sondheim (Sunthaim).
Bischof Konrad von Bibra verpfändet den Würzburger Anteil an der Bede zu Aub (Aw) für 12000 Gulden an Sigmund Truchsess von Baldersheim (Truchsess von Baldershaim). Der Truchsess erhält jährlich 60 Gulden als Zins, bis der Bischof die Bede wieder ablöst.
Bischof Friedrich von Wirsberg verkauft für 1400 Gulden das Burggut im Schloss Aschach (Aschach) mitsamt dessen Zugehörungen an Peter Böhmer (Boemer). Dazu zählen unter anderem 15 Morgen Wiesen und 53 Morgen Äcker. Die Besitzungen liegen allesamt im Dorf Aschach. Diesen Güterkomplex übertrug einst Hans von Beringen (Bering) beim Aussterben seiner Familie im Mannesstamm an das Hochstift Würzburg. Folgenden Abgaben und Herrschaftsrechten des Bischofs müssen sich Peter Böhmer und seine Frau Barbara, solange sie leben, nicht unterwerfen: Der Zentgerichtsbarkeit und anderen obrigkeitlichen Herrschaftsrechten, der Erbhuldigung, der Landsteuer, dem Zehnt, Ungeld, Bede und militärische Unterstützung für den Bischof zudem müssen sie, solange Peter Böhmer im Stiftsdienst steht, keine Fron- und Wachdienste leisten und sind von Feld- und Bauzehnten befreit.