Jost von Venningen (Jobst von Veningen), Komtur des Deutschen Ordens in Bad Mergentheim, ist der Rat und Hofrichter für Bischof Gottfried Schenk von Limpurg. Zu dieser Zeit werden die Fürsprecher aus der Gruppe der Beisitzer im Gericht entfernt.
Herr Martin Maiersbach (Mertin Maiersbach) ist Dechant zu Neumünster. Er war zuvor auch im Rat von Bischof Rudolf von Scherenberg und Kammermeister. Es lässt sich finden, dass der Bischof ihm seine redliche Rechnung über Einnahmen und Ausgaben quittiert. Wegen eines toten Pferdes und Untreue lässt er ihn verhaften und stellt ihm für den Schaden 1000 Gulden mit Bürgschaft in Rechnung. Es kommt zu einer Fehde (vrphede). Vor seinem Tod setzt er ein Testament auf und macht eine Stiftung an Römhild (Röimhilt).
Die Räte des Bamberger und des Würzburger Bischof zu Haßfurth (Hasfurth) und Zeil am Main (Zeil) schlichten einen Rechtsstreit zwischen den beiden Bischöfen bezüglich des Schaftriebs in Godeldorf (Godelndorff). Wilhelm Schenk von Limpurg (Wilhelm Her zu Limpurg) fungiert ebenfalls als Streitschlichter.
Der Schultheiß von Fladungen (Fladingen) gerät mit dem Rat der selben Stadt in einen Rechtsstreit, der durch die Räte des Würzburger Bischofs wieder geschlichtet wird.
Abt Hartmann von Fulda, geborener Burggraf von Kirchberg (Abbt Herman zu Fuld, ain geborner Grave von Kirchberg) wird zum Rat und Diener des Bischofs Lorenz von Bibra. Daraufhin nimmt Bischof Lorenz ihn zusammen mit seiner Stadt Hammelburg und dem fuldischen Amt Saaleck (sambt der stat Hammelberg vnd Saleck) unter seinen Schutz.
Die Juden zu Würzburg geben jährlich 55 Goldgulden als Steuer am Kilianitag (8. Juli). Da sie diese aber über etliche Jahre nicht zahlen, setzen die bischöflichen Räte einen Vertrag auf, um einen Zahlungsausstand zu verhindern.
Mit der Zeit nehmen die zuvor genannten Schulden von Graf Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusing nicht ab, sondern steigen und werden größer. Die Gläubiger sind besorgt und möchten, wenn sie wie bisher nicht ihre Hauptsumme bekommen, zumindest einen jährlichen Ertrag und Zinsen erhalten. Etliche der Gläubiger sind Amtleute, Ratsmitglieder und Diener des neu gewählten Bischofs Konrad von Bibra. Diese wünschen ihrem Herren dem Bischof das Schloss und Amt Mainberg mit allem, was dazu gehört, samt Leuten und Gütern. Sie äußern jedoch auch Bedenken gegeüber dem Hochstift Würzburg, sollte einer der drei anderen Kaufmänner den Kauf tätigen (an dem soll nichts dran sein, es soll sich lediglich um ein Gerücht gehandelt haben). Sie werden auch bei ihren Vettern und Freunden, den Herren des Domkapitels vorstellig und bringen diese durch ihre List und Emsigkeit, welche sie als Treue und Wohlwollen gegenüber dem Stift tarnen, dazu Gelder zu sammeln und ein Angebot zum Kauf Mainbergs abzugeben. Die Hennebergischen Boten in Mainberg lassen die Würzburgischen Ratsherren jedoch ohne Handel wieder abreiten. Graf Georg Ernst von Henneberg-Schleusingen (Georg Ernst von Hennenberg) kommt nach Würzburg um sein Lehen zu empfangen. Bischof Konrad von Bibra überzeugt ihn davon seine Räte in Schweinfurt zu den Hennebergischen Boten in Mainberg zu schicken, nämlich Wilhelm von Grumbach, Philipp Truchsess von Pommersfelden (Philipsen Truchsessen von Bomberfelden) und Sebastian von Lichtenstein (Sebastian von Liechtenstain). Diese treffen eine Vereinbarung mit den Boten.
Der Altbürger Balthasar Kühlwein (Balthasar Kulwein) aus Würzburg und Thomas Holzauer (Thomas Holtzhauer) aus Augsburg liegen miteinander im Streit. Dieser wird durch den Bischöflichen Rat geschlichtet.
Andreas Gessner (Endres Gessner), Bürger in Bad Neustadt a. d. Saale (Neustatt an der Saal) stellt sich im Zweiten Markgrafenkrieg gegen das Hochstift Würzburg. Deshalb entzieht Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt ihm alle Güter, die Andreas Gessner in Neustadt a. d. Saale besitzt, und überträgt sie an seinen Rat Doktor Johann Balbo (doctorn Johannis Balbo seinem Rath). Laut dem Eintrag sind die Güter in Bad Neustadt a. d. Saale auf fünf Geschwister verteilt und Andreas Gessner besitzt dementsprechend nur ein Fünftel der Güter, die dann an Johann Balbo gehen.
Der Rat des Würzburger Bischofs beschließt, dass die Töpfer ihre Waren nicht in fremden Orten verkaufen dürfen, außer bei Jahrmärkten. Die Töpfer sind verpflichtet, jährlich eine Abgabe an den bischöflichen Hof zu leisten. Dafür erhalten sie einen Zollbrief.