Etliche Jahre später kommen Erzbischof Dietrich Schenk von Erbach (Ertzbischofe Dietrich) und Bischof Gottfried Schenk von Limpburg aufgrund etlicher Forderungen und wegen gegenseitigen Unwillens in Würzburg zusammen. Die Unstimmigkeiten werden allerdings durch Räte beider Seiten behoben.
Bischof Johann von Grumbach überträgt Oesfeld (Oesfelt), das im Amt Bütthard (ambt Büthart) liegt, samt den Leuten, Gütern und Zugehörungen in die Verantwortung des Ritters Heinrich Zobel (Heinrichen Zobeln ritter), einem Mitglied seines Rates.
Das Stift Würzburg tragen eine Rechtfertigung an das kaiserliche Kammergericht gegen die Markgrafen von Ansbach (Onoldsbach). Doktor Johann Balbo (doctor Johann B.) berichtet darüber und die Markgrafen geben an, sie seien in in seinem Protokoll in Bezug auf ihre Abstammung, Ehre, Würde und ihren Stand geschmäht worden. Um diese Angelegenheit kleinzuhalten, korrigiert Bischof Konrad von Thüngen dasselbige Protokoll.
Die Würzburger Räte bestätigen erneut, dass die Entlehnung des Marschallamtes an Graf Wilhelm IV. von Henneberg und seine Erben rechtens ist und es zu keinen weiteren Streitigkeiten kommen soll. Die Anschuldigungen, dass Graf Wilhelm IV. und sein Vater dieses Amt nie innegehabt hätten, kann nicht bestätigt werden, ebenso dass sie sich durch den Empfang dieser Lehen schuldig gemacht hätten.
König Ludwig II. stirbt 1526 im Zuge der Schlacht gegen die Osmanen (von dem Turken erschlagen) und Erzherzog Ferdinand von Österreich (Ertzhertzog Ferdinand von Osterreich) wird an seiner Stelle zum König gekrönt. Der Papst in Rom verfügt in einer Bulle an König Ferdinand, dass jeder deutsche Bischof, Prälat und Geistliche den fünften Teil ihres jährlichen Einkommens und ihrer jährlichen Nutzung zum Kampf gegen die Türken geben soll. Diese Bulle lässt er auch Bischof Konrad von Thüngen in Würzburg verkünden. Der Bischof einigt sich zusammen mit seinem Rat und dem Domkapitel mit dem König und gibt diesem für sich und die Geistlichen seines Bistums 10.000 Gulden, mit der Bedingung, dass falls der König von den anderen Bischöfen und deren Geistlichen nichts nehmen sollte, er dem Bischof oder seinen Nachfolgern die 10.000 Gulden zurückerstattet. Dazu verpflichtet sich der König unter seinem Siegel, doch er entzieht sich dieser Verpflichtung auf Anraten seines Bruders, des Kaisers Karl V., und der Reichsstände auf dem Reichstag 1530 in Augsburg (Augspurg). Daher schickt Bischof Konrad seinen Sekretär Lorenz Fries erst nach Wien in Österreich (Wien in Osterraich) und dann nach Prag in Böhmen (Behaim), um die gezahlten 10.000 Gulden einzufordern. Der König fordert jedoch weitere 3.000 Gulden in bar und schlägt die 13.000 Gulden auf den Pfandschilling von 36.000 der beiden Städte Heidingsfeld (Haidingsfeld) und Mainbernheim (Mainbernhaim). Dies bestätigt der König mit Brief und Siegel und sichert dem Hochstift das Recht zu, den Flecken Mainbernheim aus der Hand der Markgrafen in seine eigenen zu bringen. Besagte Handlung wird jedoch bis zum Verfassen dieses Eintrags nicht ausgeführt.
Bischof Konrad von Bibra und einer der Grafen von Henneberg-Schleusingen schicken ihre Räte nach Schweinfurt, um ein Tauschgeschäft und eine Kaufurkunde (kauffnötel) für Meiningen (Mainungen) und Mainberg abzuschließen.
Mainberg und andere zuvor genannte Besitztümer sind Lehen des Reiches. Sie sind auch Bestandteil einer Urkunde (notel) zwischen Bischof Konrad von Bibra und den Grafen von Henneberg-Schleusingen in der steht, dass jeder der Herren einen seiner Räte als Boten (abfertigen) zur königlichen Majestät (Kon. Mt.) entsendet, um dort die Bewilligung des Tausch- und Kaufgeschäfts zu erbitten. Bischof Konrad von Bibra entsendet Wilhelm von Grumbach (Wilhelmen von Grumbach) und Graf Wilhelm Karl von 9999 (Wilhelm Carln von 9999). Diese reiten von Würzburg nach Prag mit schriftlichen Anordnungen und Vollmachten (Instruction, Credentz vnd gewaltsbrief). Sie tragen ihr Anliegen vor, doch die königliche Majestät (Kon. Mt.) verschiebt die Angelegentheit auf den Reichstag in Speyer (Speir). Den Gesandten wird durch die königlichen Räte zu verstehen gegeben, dass ihrer Bitte wahrscheindlich nicht stattgegeben wird. Doch Graf Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusing (Wilhelm von Henenberg) macht dem Reich mehr eigene Güter zu Lehen, als die Mainbergischen wert sind. Dadurch wird dem Tausch- und Kaufgeschäft zu Gunsten des Hochstifts Würzburg zugestimmt.
Die Würzburger Räte stellen den Schultheiß, den Bürgermeister, den Rat und die Gemeinde der Stadt Meiningen (Mainingen) sowie die Untertanen des Amtes in die Pflicht des Grafen Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusingen (Wilhelm von Hennenberg), dem sie von diesem Zeitpunkt auch die Erbhuldigung leisten.
Bischof Konrad von Bibra schlichtet zwischen dem Bischöflichen Rat der Gemeinde zu Volkach (Volkach) und dem Prior und dem Konvent des Klosters Astheim (Ostheim) Streitigkeiten, die sich auf das Betreiben einer Mühle am Main, den daraus resultierenden Flusslauf sowie andere Streitpunkte in Bezug auf den Main und dessen Nutzung zwischen Volkach und Astheim beziehen. Es kommt zu einem Einungsvertrag.
Die bischöflichen Räte ordnen für die Dörfer Bastheim (Basthaim), Geckenheim (Gecknaw), Breitbach (Braitbach), (Rodiges), Reichenbach (Reichersbach), Schönau (Schonaw), Sondernau (Sonderman) und (Nidern Elske) an, dass sie für vier Jahre ihr Vieh nicht in das Waldstück führen dürfen, welches das Spital in Neuenstadt erworben hat.