Wann dem Stift zu Ansbach (Onoltzbach) etliche Zehnte zu Sommer- und Winterhausen (Somera vnd Winterahausen) gehörten, findet sich unter dem Buchstaben A bei dem Stichwort Ahausen.
Das Hochstift Würzburg kauft Oberhausen (Obernhouen) im Amt Röttingen (ambt Rottingen) zusammen mit anderen Gütern von den Grafen von Hohenlohe (grafen von Hohenlohe).
Wie Winterhausen (winterohausen), Sommerhausen (Somerhausen), Lindelbach (Lindelbach) und Gollhofen (Golhofen) zu Tochter- und Sohnlehen gemacht werden, steht unter dem Stichwort "Somerhausen" (Somerhausen).
König Adolf verpfändet Bischof Manegold von Neuenburg die Vogtei zu Heidingsfeld mit weiteren Gütern für 2000 Mark Silber.
Herr Kraft von Hohenlohe (Crafft von Hehenlohe), Bruder des im voranstehenden Eintrag genannten Gottfrieds (Gotfrid), stellt Ansprüche an die Hube, Weingült, Zinsen, Nutze, Recht und Gewohnheit zu Heidingsfeld (Haidingsfeld). Diese verkauft er mit etlichen anderen Stücken an Bischof Otto von Wolfskeel. Die genannte Weingült und andere Nutzung zu Heidingsfeld benennt Kraft von Hohenlohe in einem anderen Brief ausdrücklich, nämlich 6 Morgen Weingarten, 6 Fuder Weingült, 12 Pfund Heller zu Bannwein und 10 Pfund Heller zur Steuer.
Fries berichtet von der allgemeinen Wertberechnung, die zu Zeiten Bischof Otto von Wolfkeels gebräuchlich war. Bischof Otto von Wolfskeel kauft Herrn Kraft von Hohenlohe (Crafft von Hohenlohe) etliche Nutzungsrechte zu Röttingen (Rotingen), Ingolstadt (Jngelstat), Reichenberg (Reichenberg) und weiteren Orten ab. Im Kaufbrief wird folgende Wertberechnung ersichtig: Ein Pfund Heller Gülte für 10 Pfund. Ein Malter Korn für 7 Pfund. Ein Malter Weizen für 7 Pfund. Ein Malter Hafer für 3,5 Pfund. Ein Fuder Weingült für 1 Pfund. Ein Morgen Weingarten für 12 Pfund. Ein Morgen Wiesenwirtschaft für 12 Pfund.
Gerlach von Hohenlohe-Uffenheim (Gerlach von Hohenlohe) verkauft die drei Dörfer Sommerhausen (Somerhausen), Winterhausen (winterhausen) und Lindelbach (lindelbach) an Andreas Truchsess von Baldersheim (Endressen Truchsessen) für 4000 Pfund Heller und 700 Gulden aus Gold auf Wiederlösung.
Das Domkapitel und Bischof Gottfried IV. Schenk von Limpurg übereignen dem Stift St. Gumpert in Ansbach (Sant Gumprechts stift zu onoltzbach) den Zehnt in der Mark Sommerhausen (Somerhausen). Diesen Zehnt kauft man von dem Burgmann Lorenz von Seckendorf, welcher Ruhehofen genannt wird (orentzen Burkhauer Nurenberg gekonisz von berkenndorff Ruehofen genant) und ihn bisher zu Mannlehen trägt. Mit Einverständnis derer von Seckendorff-Rinhofen (Seckendorfs) erhält das Hochstift Würzburg im Tausch den Weinzehnt des Stifts in der Mark Winterhausen (winterhausen) zu Lehen. Diesen sollen fortan die von Seckendorff-Rinhofen zu Afterlehen tragen.
Zwischen Bischof Johann von Brunn und Graf Leonhard von Castell (Graue Linhart von Castell) wird ein Vertrag bezüglich der Castellschen Güter in der Mark Iphofen (Jphouen) aufgesetzt. Er besagt, dass die Bede so bezahlt werden soll, wie es bisher Sitte ist.
Wilhelm Schenk von Limpurg (Her wilhelm her zu Limpurg), der der Erbschenk des Heiligen Römischen Reiches und Domherr zu Würzburg ist, befiehlt dem Hochstift Würzburg, die Dörfer Gollhofen (Golnhofen), Sommerhausen (Somerhausen), Winterhausen (Winterhausen) und Lindelbach (Lindelbach) samt den Leuten, Gütern, Gerechtigkeiten, Gerichten und Eingehörungen seinen eigenen Nachkommen und dem unmündigen Sohn seines verstorbenen Bruders Georg Schenk von Limpurg (Schenck Georgen seines Bruders) als Sohn- und Tochterlehen zu verleihen. Zudem erhält er von Bischof Rudolf von Scherenberg für sich und die gesamte Nachkommenschaft den Erbschutz und Schirm über die Vogtei des Klosters St. Maria und St. Theodor zu Bamberg ( closters oder stiftes Dämberg). Dies alles umfasst das Erbe des verstorbenen Bruders Georg Schenk von Limpurg.