Kraft III. von Hohenlohe-Weikersheim (Craft von Hohenlohe) und seine Ehefrau verkaufen neben anderen Lehen und Gütern ihre Weingült mit Gerechtigkeiten und Nutzungsrechten der Höfe, Häuser, ihren Hofrat und ihren Weinzehnt zu Winterhausen (winterhausen) und daselbst zwei gefreite Höfe mit ihren Leuten, den Nutzungsrechten, dem Gefälle und den Gerechtigkeiten an Bischof Otto von Wolfskeel und das Hochstift Würzburg für 5000 Pfund Heller.
Bischof Otto von Wolfskeel kauft von Kraft III. von Hohenlohe-Weikersheim (Hern Craften von Hohenlohe) und seiner Ehefrau Anna von Hohenlohe-Weikersheim (anna sein hausfraw) das Schloss Reichenberg (Reichenberg die vesten) samt anderen Dörfern im Amt Röttingen (ambt Rottingen) für das Hochstift Würzburg. Hierüber liegt dem Bischof eine Verschreibung vor.
Gerlach von Hohenlohe-Uffenheim (Gerlach von Hohenlohe) verkauft Sommerhausen, Winterhausen (Somer vnd Winterhausen) und Lindelbach (Lindellbach) für 700 Gulden an die Stadt Rothenburg ob der Tauber (Stat Rottenburg).
Graf Wilhelm II. von Henneberg-Schleusingen (Graf wilhelmen von Hennenberg), Konrad von Bickenbach (Conrad her zu Bikenbach), Konrad von der Kere (Conrad von der khere), Werner von Hardheim (wernher vom Hain), beide sind Domherren zu Würzburg, Vogt Otto von Salzburg (Ott voit von Saltzburg), Erkinger I. von Seinsheim (ritter Erkinger von Sainsheim) und Sigmund Strohmeier (Sigmund Strainer) vermitteln einen Vertrag zwischen Bischof Johann von Brunn und dem Grafen Leonhard von Castell (graf Ludwig zu Castel), in welchem festgeschrieben ist, dass Ludwig von Castell die Mühlen bei Winterhausen (Winterahausen) kaufen darf, die Schiffahrtsrechte auf dem Main (Mains) aber dem Bischof von Würzburg vorbehalten sind.
Anna VI. von Bibra (anna geborne von Bibra), Äbtissin von Heidingsfeld (Haidingsfelt), verkauft zwei Hube mit der Vogtei und allen Zugehörungen und Herrlichkeiten von Rohrsee (Rorensehe) an Bischof Konrad von Bibra für 100 Gulden.
Heinrich Zobel von und zu Giebelstadt (Hans Zobell von vnd zu Gibelstat) hat mit der Ratifikation des Vertrags durch Bischof Friedrich von Wirsberg und das Domkapitel zu Würzburg seinen Teil vom Weinzehnt, welcher in Kleinochsenfurt und Sommerhausen (klein Ochsenfurther vnd Sommerhauser) liegt, und Zinsen über drei Haller, 1/2 Teil der Datz, fünf Fastnachts- und sechs Michelshühner, 1/4 vom Wein- und Getreidezehnt von Bergtheim bei Uffenheim (Berchthain bey Vffenhaim), zum Tausch angeboten. Das Gebiet des Weinzehnts reicht beginnend am weißen Kreuz in Sommerhausen bei dem Weingarten von Thomas Schmidt (Thomas Schmids), der zum Teil in den Grund des Markgrafen Georg Friedrich I. von Brandenburg-Ansbach-Kulmbach (hern von Onspach) reicht, und von Konrad Zeitlers (Conrath zeittler) Weinberg zu Ochsenfurt (Ochsenfurth) bis zu den Steinrutschen von Georg von Thüngen (Jörg vom Tungen). Davon soll jährlich das Kehrmehl zu Neustadt an der Aisch (Newstatt an der Aich), 1/3 vom Groß- und Kleinzehnt zu Dittelbrunn (diffenthal), welches im Amt Bütthard (ampt Buthart) liegt, alle drei Ritterlehen sowie sein Hof bei Fuchsstadt (Fuchsstatt) und jährlich zweieinhalb Teile der Korngült an den Würzburger Ratsherren gegeben werden. Heinrich Zobel von und zu Giebelstadt soll 800 Gulden an Zacharias Furder (herrn Zacharir Furderern, den Chorherren des Stifts Neumünster (Newen munster) und Besitzer der Pfarrei von Kleinochsenfurt, für den Wein- und Getreidezehnt zu Darstadt (darstatt) zusammen mit allen Eingehörungen und dem Gut zu Gostmannsdorf (Gostmanssdorffer) und Winterhausen (winter Hauser) und dem Acker der zur Pfarrei gehört und das Eigentum des Hochstifts im Tausch zahlen. Wenn Heinrich Zobel von und zu Giebelstadt dann den ertauschten Zehnt von Bischof Friedrich von Wirsberg zu Mannlehen bekommt, werden dafür die genannten drei Zehnte des Stiftes und die besprochenen Mannlehen der Pfarrei von Kleinochsenfurt zugeteilt und inkorporiert.