Bischof Konrad von Thüngen verbietet zum wiederholten Mal Trinkgelage und Gotteslästerung.
Nach dem Bauernkrieg erhält Konrad Groß (Cuntz Gross), Pferdeknecht auf der Marienburg, das lebenslange Nutzungsrecht für ein Viertel eines Hofs in der Pleich. In das Nutzungsrecht sind auch seine Frau und sein Sohn Balthasar Groß (Baltassar) eingeschlossen.
Bischof Konrad von Thüngen leiht sich von Lorenz von Münster (Lorentz von Munster) 1000 Gulden, die mit 50 Gulden jährlich verzinst werden, die er aus den Erträgen Ebenhausens erhält.
Bischof Konrad von Thüngen verpfändet Zinsen über 50 Gulden zu Zeuzleben (Zeutzleuben) für 1000 Gulden an den Domdekan Johann von Guttenberg und Georg von Guttenberg (her Hanns Domdechant und Gerog von Gutenberg).
Kaiser Karl V. erlässt 1530 einen Edikt, der Trinkgelage und Gotteslästerung verbietet. Dieses Edikt wird öffentlich überall bekanntgegeben, unter anderem auch auf dem Reichstag in Regensburg im Jahr 1532, wodurch das Edikt erneuert wird. Als Bischof Konrad von Thüngen im Jahr 1540 stirbt, lässt sein Nachfolger Bischof Konrad von Bibra Trinkgelage und Gotteslästerung abermals verbieten, ebenso dessen Nachfolger Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt. Obwohl dieses Verbot mehrmals erlassen wird, wird sich nur kaum daran gehalten und Vergehen werden kaum bestraft. Fries meint hierzu: man saufft, knollet und schwert beulet, da ist niemant der wert .
Bischof Konrad von Thüngen kauft auf dem Domvorplatz, der Gredten genannt wird, ein Haus und vier Läden, welche unter dem Landgerichtshaus liegen, von den Erben der Witwe des dem Apothekers Johann Persi (Johann Persi) für 500 Gulden.
Ulrich Grau, ein Schmied, der jenseits des Mains lebt (Ulrich Graw ain schmid Jhenseit Mains), baut ein Haus neben das Gerichtshaus bei der Alten Mainbrücke. Der Bau des Hauses entspricht aber nicht den Ordnungen und Satzungen der Stadt, weshalb er den Neubau eigentlich abreißen müsste. Bischof Konrad von Thüngen gestattet den Bau letzten Endes doch, nachdem Doktor Friedrich Grau (Doctor Fridrich Grw), Hofprediger des Königs Ferdinand I., Fürsprache für Ulrich Grau hält. Friedrich Grau verpflichtet sich sowie seine Erben und Nachbesitzer des Hauses jedoch dazu, die Kosten für den Abriss oder Umbau des Hauses zu tragen, wenn der Würzburger Bischof ihn dazu auffordert.
Es kommt zum Streit zwischen Bischof Konrad von Thüngen und den Förstern des Gramschatzer Waldes, Wilhelm, Johann, Silto und Georg von Grumbach (Wilhelm, Hanns Silt und Georg von Grumbach als Forstere des Cramschits), wegen des Rechts im Wald Holz zu schlagen. Der Streit wird dann unter Konrad von Thüngens Nachfolger, Bischof Konrad von Bibra, beigelegt.
Bischof Konrad von Thüngen verschreibt dem Landgrafen von Leuchtenberg (landgraffen von Leuchtenberg) ein jährliches Dienstgeld von 400 Gulden.
Bischof Konrad von Thüngen (B. Conrath) einigt Martin und Hans von Rotenhan (Martin vnd Hans von Rottenhan) mit ihrem Vater Matthias (Mattheiss von Rottenhan) auf einen Vertrag, als Ersatz für eine abgebrannte Schäferei am Schönberg (Schonberg) eine neue auf einem Platz am Dorf errichten zu dürfen. Dabei wird bestimmt, dass die Schäferei nicht über die Grenzen des Bauplatzes hinaus erweitert werden darf und dass die umliegenden Äcker vor dem Vieh geschützt werden müssen.