Ailringen (Ailringen), einst Heltringen genannt, hat mit Vogtei und Patronatsrecht über die dortige Kirche dem Hochstift Würzburg gehört und ist Lehen der Grafen von Hohenlohe gewesen.
Etliche Leibeigene des Amtes Jagstberg (Jagsperg) wohnen außerhalb der Stadt Jagstberg, auch in Dörfern des Deutschen Ordens, der Herren von Hohenlohe, des Klosters Schöntal (Schoental), derer von Stetten und weiteren. Die Namen der Leibeigenen können beim Amtmann und beim Keller eingesehen werden.
Bischof Dietrich von Homburg übergibt den Zehnt zu Bad Mergentheim (Mergethaim) auf Bitten der Herren von Hohenlohe, den bisherigen Lehenträgern, dem Deutschen Orden. Die Herren von Hohenlohe tragen dafür etliche ihrer Güter zu Lichtel (Liental) dem Hochstift als Mannlehen auf. Weitere betroffene Orte sind Großharbach (Harbach), Stalldorf (Staldorf), Bütthard (Butriet), Allersheim (Allershaim), Weikersheim (Weikhartshaim), Stuppach (Stoppach), Althausen (Althausen), Neunkirchen (Neunkirchen) und Apfelbach (Apfelbach).
Hohenlohisches Urkundenbuch. Im Auftrag des Gesamthauses der Fürsten zu Hohenlohe, Band 1: 1153-1310, hg. von Karl Weller, Stuttgart 1899.
Borchardt, Karl: Die geistlichen Institutionen in der Reichsstadt Rothenburg ob der Tauber und dem zugehörigen Landgebiet von den Anfängen bis zur Reformation (Darstellungen aus der fränkischen Geschichte 37), Neustadt a. d. Aisch 1989.
Klebes, Bernhard: Der Deutsche Orden in der Region Mergentheim im Mittelalter. Kommende, Stadt- und Territorialherrschaft 1219/20 - ca. 1525 (Quellen und Studien zur Geschichte des Deutschen Ordens 58), Marburg 2002.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 2: Von Embricho bis Albrecht III von Heßberg (Fontes Herbipolenses 2), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1994.
Petersen, Stefan: Die Anfänge der Deutschordenskommende Mergentheim im Spiegel der Hohen Registratur des Lorenz Fries, in: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte 76 (2013), S. 133-151.
Zehnt und Gericht in Emmertsbühl (Ainhartsbuhel) sind Eigentum des Hochstifts Würzburg und Lehen der Herren von Hohenlohe gewesen.
Bischof Manegold von Neuenburg gibt den Herren von Hohenlohe den halben Zehnt in Althausen (Althausen) im Amt Neuhaus (Newenhaus ob Mergethaim) gelegen, als Mannlehen. In diesem Zusammenhang werden auch die Orte Jagstberg (Jagstburgk), Wachbach (Wachbach), Steinbach (Stainbach), Auernhofen (Uhrnhoffen), Neuses (Newses), Igelstrut (abgegangen bei Hachtel, Bad Mergentheim), Azenweiler (Atzendorff, abgegangen bei Hollenbach, Mulfingen), Markelsheim (Markelshaim), Igersheim (Igershaim), Apfelbach (Apfelbach), Harthausen (Harthausen), Rechenhausen (Bechenhausen), Oberweiler (Regelshagen), Gerabronn (Gerhiltsdbrun), Blaufelden (Blavelden), Bügenstegen (Büchenstegen), Bad Mergentheim (Mergethaim), Heldringenn, Seelach (Selhech, abgegangen bei Hollenbach, Mulfingen), Eisenhutsrot (Eißenhartrode), Michelbach an der Heide (Michelbach), Unterweiler (Zagelbach), Ailringen (Ailringen), Hohebach (Hoebach), Seidelklingen (Seidelklingen), Connenweiler (Kunweiler), Emmertsbühl (Ainhartsbuel), Elpershofen (Elpersthoven) und Rötelsee (Röttelsehe) erwähnt.
Hohenlohisches Urkundenbuch. Im Auftrag des Gesamthauses der Fürsten zu Hohenlohe, Band 1: 1153-1310, hg. von Karl Weller, Stuttgart 1899.
Die Vogtei in Apfelbach hat einst dem Hochstift Würzburg gehört und ist ein Lehen der Herren von Hohenlohe gewesen.
Monumenta Boica 38, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1866.
Die Vogtei Rechenhausen (Bechenhausen) ist Eigentum des Hochstifts Würzburg und ein Lehen der Herren von Hohenlohe (hohenlohisch lehen).
Hohenlohisches Urkundenbuch. Im Auftrag des Gesamthauses der Fürsten zu Hohenlohe, Band 1: 1153-1310, hg. von Karl Weller, Stuttgart 1899.
Die Stadt Aub (Awe) im Amt Reichelsburg (Raigelberg) gehört seit alten Zeiten den Herren von Hohenlohe. Eine Hälfte dieses Besitzes haben sie jedoch den Truchsessen von Baldersheim (Trugsessen zu Baldershaim) überlassen. Die andere Hälfte ist durch eine von Hohenlohe (ain frawelin von Hohenlohe) in den Besitz der Herren von Weinsberg (Weinsperg) gekommen. Somit haben die Hohenloher und die Truchsessen je einen Halbteil an den Gefällen und Nutzungsrechten der Stadt (gefelle und nutzung) besessen. Schließlich teilen die Truchsessen ihre Rechte untereinander auf, so dass Hans Truchsess von Baldersheim (Truchsess von Baldershaim) und sein Bruder Fritz je ein Viertel besitzen. Die Brüder schließen folgenden Vertrag: Weder sie noch ihre Erben sollen ihren Anteil an der Stadt verkaufen, verpfänden oder auf andere Weise einem fremden Herren unterstellen. Falls dies doch geschehe, habe die andere Partei das Recht, den entfremdeten Teil an Cathedra Petri (22. Februar) an sich zu bringen.
Die Dörfer Sommerhausen (Somerahausen), Winterhausen (Winterahausen) und Lindelbach (Lindelbach) gehen von den Herren von Hohenlohe auf die Herren von Limpurg über. Die Schenken Wilhelm und Friedrich von Limpurg (Schenck von Limpurg) tragen diese drei Dörfer sowie Gollhofen (Golhofen) dem Würzburger Bischof Rudolf von Scherenberg als Mannlehen auf, der ihnen im Gegenzug die Vogtei über das Stift Comburg (Camberg) überträgt.
Fuchshuber, Elisabeth: Uffenheim (Historisches Ortsnamenbuch von Bayern: Mittelfranken, Band 6), München 1982.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 4: Von Sigmund von Sachsen bis Rudolf II. von Scherenberg (Fontes Herbipolenses 4), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 2002.
Die Herren von Hohenlohe kommen in den Besitz der Städte und Schlösser Lauda (Lauden) und Jagstberg (Jagsberg). Lorenz Fries vermutet, dass eine Heirat dafür verantwortlich ist. Zwischen Wilhelm IV., Herzog von Bayern (Hertzog Wilhelmen von Bairen) und Bischof Konrad von Thüngen liegt eine Rechtfertigung vor. Die Herren von Hohenlohe verkaufen jene dann an das Hochstift Würzburg. Wie das Schloss und die Stadt Lauda dann aber an die Herzöge von Bayern gefallen sind, kann Lorenz Fries nicht anhand der Akten der bischöflichen Kanzlei belegen.
Monumenta Boica 44, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1896.