Es kommt zum Streit zwischen Bischof Konrad von Thüngen und den Förstern des Gramschatzer Waldes, Wilhelm, Johann, Silto und Georg von Grumbach (Wilhelm, Hanns Silt und Georg von Grumbach als Forstere des Cramschits), wegen des Rechts im Wald Holz zu schlagen. Der Streit wird dann unter Konrad von Thüngens Nachfolger, Bischof Konrad von Bibra, beigelegt.
Bischof Konrad von Bibra und Wilhelm von Grumbach (Wilhelm von Grumbach) einigen sich nach einem Streit um den Wildbann, der Grenzen und der Befestigung von Wegen im Gramschatzer Wald (uff dem Cramschnis). Der Vertrag wird im Anschluss noch einmal verändert.
Bischof Konrad von Bibra und Wilhelm von Grumbach (Wilhelm von Grumbach zu Rimpar) einigen sich nach einem Streit über das Weide- und Jagdrecht im Gramschatzer Wald (Cramschit).
Die von Rotenhan (Rottenhan) erhalten Zinsen, Gült und ein Gewässer zum Fischen in Gräfenholz (Grevenholtz) von Bischof Konrad von Bibra zu Lehen. Im Tausch dafür geben sie dem Stift ihre Lehen und Lehensmänner in Gerolzhofen (Geroldshofen) und Rügshofen (Rugshoven) zurück. Eine weitere Hand merkt an, dass am 10. Mai 1557 der Zehnt zu Gräfenholz an Martin von Rotenhan (Martin von Rottenhan) erblich für 600 Gulden verkauft wird.
Bischof Konrad von Bibra verpfändet mit Bewilligung seines Domkapitels für 2000 Goldgulden einen jährlichen Zins von 100 Gulden auf den Kammergefällen an Jörg von Leutzenbronn (Lutzenbrun), dessen Ehefrau Juliane (geborene von Rosenberg) und ihre Erben. Juliane hat diese Summe zuvor an Graf Wilhelm von Henneberg geliehen; beim Kauf des Amtes Mainberg ist diese Summe verrechnet worden. Bischof Konrad von Bibra verpfändet daher den Eheleuten die Beden, Renten, Zinsen, Gülten, Nutzrechte und sonstigen Einkünfte des Hochstifts im Dorf Baldersheim (Baldershaim); die Ablösung muss ein Jahr vor Letare angekündigt werden.
Zu den 1000 Gulden Schulden, die sein Vorgänger bei Lorenz von Münster (gemelter von Munster) hatte, verschuldet sich Bischof Konrad von Bibra um weitere 6000 Gulden und verschreibt ihm dafür das gesamte Amt Ebenhausen mit dem Schloss und der Stadt dafür. Verzinst werden jährlich 400 Gulden. Die erste Schuldverschreibung ist bereits gelöst.
Bischof Konrad von Bibra verschreibt Anna von Heßberg, geborene von Thüna, Witwe des Amtmannes von Münnerstadt (Anne von Hesperg, gebornen von Thun, Wittibne zu Munnerstatt), für 5000 Gulden Hauptsumme 250 Gulden jährlich verschrieben, die sie von Gefälllen der Vogtei in Ebershausen und Reinhardshausen empfängt. Sollte die Vogtei diese Ausgaben nicht leisten können, so werden ihr beide Dörfer als ganzes zum Unterpfand verschrieben. Beide sind von Graf Wilhelm von Henneberg (graff Wilhelem von Henneberg) geliehen, weswegen der Anteil vom Verkaufpreis der Burg Mainberg abgezogen werden soll.
Bischof Konrad von Thüngen verschreibt dem Landgrafen von Leuchtenberg (landgraffen von Leuchtenberg) ein jährliches Dienstgeld von 400 Gulden.
Bischof Konrad von Bibra verschreibt mit Bewilligung seines Domkapitels Johann von Stein zu Altenstein (Hans von Stain zum Altenstain) 100 Gulden auf die Bede der Stadt Ebern für 2000 Gulden Hauptsumme.
Der Würzburger Hofmarschall Wilhelm von Grumbach (Wilhelm von Grumbach damals Wirtzburgischer Hoffmarschalck) verpflichtet sich die 10000 Gulden, die ihm Bischof Konrad von Bibra geliehen hat, mit jährlich 500 Gulden an Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt ohne Zinsen abzubezahlen.