Heinrich von Eichelsdorf (Heinrich von Eggesdorff der elter) und seine Ehefrau Jutta (Jutha sein Hausfrawm) verpfänden ihren Besitz in den Dörfern Rod (Rode), Sulz (Sultza) und Steinbach (Steinbach) an den Bischof Albrecht von Hohenlohe. Diese Besitztümer sollen wiederum die Kinder von Herr und Frau von Eichelsdorf (Eggesdorff) zu Lehen bekommen. Das Hochstift bekommt zudem die Atzung des Dorfes Sulz (Sulzta).
Ritter Konrad von Roßrieth (Conrad von Rosrith) erhält von Bischof Albrecht von Hohenlohe ein Viertel der Festung Roßrieth mit all dessen Zugehörungen zu Lehen. Als Konrad von Roßrieth stirbt übergibt er den Anteil seinem Sohn Walter Bugelhans von Maienfels (walts bugelhans von Maienfels). Dieser verspricht dem Hochstift Würzburg ein ewiges Öffnungsrecht. Darüber gibt es ein Revers.
König Karl IV. (konig Carl der viert) verpfändet alle Gefälle und Einkommen von Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg an der Thauber) an Bischof Albrecht von Hohenlohe. Die Bürger von Rothenburg sollen ihm treu ergeben sein. Zudem wird festgelegt, dass Rothenburg ob der Tauber zu Franken gehört.
Berthold von Bibra (Berthold von Bibra) und seine Ehefrau Elisabeth von Bibra (Elisabeth sein hausfraw) machen Bischof Albrecht von Hohenlohe und dem Hochstift Würzburg ihre Hube zu Rentwertshausen (Rentwigshausen) und die Mühle Ebendort zu Sohn- und Tochterlehen.
Eckhard von Müdesheim (Eckhart graff von wurtzburg) und die Ehefrau von Graf Albrecht von Henneberg (albrecht von Hennenberg) verkaufen Rottenstein (Rottenstein) zusammen mit anderen Gütern wie Schlössern oder Städten für 90.000 Gulden an den Bischof Albrecht von Hohenlohe und sein Stift. Allerdings bleibt den Verkäufern und deren Nachkommen das Recht vorbehalten, die Güter wieder zurück zu kaufen.
Heinrich von Reichenbach (hainrich von Reichenbach) macht Bischof Albrecht von Hohenlohe zu Reichenbach (Reichenbach) zwei Höfe, nämlich den Harthoue und den Wideshoue, bei Schloss Reichenbach (vesten Reichenbach) gelegen zu Lehen.
Bischof Albrecht von Hohenlohe verpfändet in Absprache mit seinem Domkapitel das Folgende auf Wiederlösung an den Ritter Johann von Dettelbach (Hansen von Dettelbach ritter) und seine Erben: den Anteil des Bischofs und des Hochstifts an Repperndorf (Repperndorff), Dettelbach (Tettelbach), Schnepfenbach (Schnepfenbach) und an Brück (Bruck), die dortigen Leuten, das Dorfgericht, die Güter, die Gülte, die Zinsen, Nutzungsrechte und Gefälle, seien sie besucht oder unbesucht, mögen sie das Dorf selbst oder die umliegenden Felder betreffen. Diese umfassen zehn Pfund und 15 Schilling Hellergült jährlich, einen Getreidegült über jährliche 63 Malter Korn zu Mainbernheim (Mainbernhaim) und 13 Pfund Hellergült zu Kitzingen (kitzingen). Außerdem werden die Bede des Bischofs und der Hellergült auf die Bede des Hochstifts zu Kitzingen, der jährlich 70 Pfund und 15 Schilling umfasst, für 1800 Pfund Heller auf Wiederlösung verpfändet. Der Domherr bestätigt diesen Vorgang schriftlich.
Bischof Albrecht von Hohenlohe verleiht dem Ritter Albrecht von Rosenberg (Albrechten von Rosenberg rittern) einen Teil des Zehnts zu Oberrimbach (obern rintbach), sowie die Kapelle von Kirchrimbach (kirchrintbach) und die Gutsleute, die Kapelle bei Haslach (Haslach) mit allen Zugehörungen als Lehen. Auch wenn dem Bischof der Zehnt und die Gutsleute nicht gehören würden, so will er Albrecht von Rosenberg (Albrechten von Rosenberg rittern) auf jeden Fall die Kapellen als Lehen geben.
Bischof Albrecht von Hohenlohe verleiht Berthold Salzkästner (Bertholden Salzkestnern) das Burggut zu Reichenberg (Reichenberg). Ebenso erhalten Wolf Bartholomäus von Wolfskeel (Wolf bartholmes wolfskel) und seine Brüder Johann und Jakob von Wolfskeel (hans vnd jacob seine brudere) das gesamte Schloss Reichenberg (schlos zu Reichenberg) samt seinen Wiesen, Äckern, Zehnten, Zinsen, Forsten, Hühnern und allen Nutzuungsrechten und Zugehörungen vom Bischof zu Lehen. Hierüber liegen mehrere schriftliche Belege vor.
Bischof Albrecht von Hohenlohe verkauft seinen Hof an Graf Johann von Rieneck (hansen vogten von Rieneck) auf Wiederlösung.