Graf Günther von Schwarzburg (Günther von Schwartzburg) verzichtet, ebenso wie Albrecht von Hohenlohe-Weikersheim (Albrecht von Hoenlohe), Herr Konrad von Weinsberg (Conrath von Weinspg) und Margaretha von Schwarzburg (Margaretha von Brauneck), auf seine Forderungen und Ansprüche an Schloss Neuhaus (Neuenhaus) gegenüber dem Hochstift Würzburg.
Bischof Johann von Brunn verleiht mit dem Rat seines Domkapitels dem Herren Konrad IX. von Weinsberg (Conraden hern zu Weinsberg) von besonderen Gnaden so wie all dessen Söhnen und Töchtern, beziehungsweise deren nächsten Erben, das Schloss Reichelsburg (Schlos Raigelberg), den Zehnt sowie die Vogtei von Baldersheim (Baldersheim) und Burgerroth (burge rot), die Vogtei zu Bieberehren (Biberen) und zu Buch (Buche) mit allen ihren Zu- und Eingehörungen, weiterhin den Wald bei Schloss Reichelsburg welcher sich bis an den Schaftweg (Schaftweg) erstreckt, ebenfalls mit allen Zu- und Eingehörungen als Lehen. Das Stift Würzburg behält das Öffnungsrecht über Schloss Reichelsburg.
Nachdem Johann von Hohenlohe-Speckfeld (Johans her zu Hohenlohe) verstorben ist, fällt ein Wildbann an das Stift Würzburg heim. Allerdings nimmt Albrecht I. von Hohenlohe-Weikersheim (her albrecht von Hohenlohe) den Wildbann als Schildgenosse für sich ein. Bischof Johann von Brunn verleiht daher den Wildbann an Konrad IX. von Weinsberg (Conraden Hern zu wirtzburg) zu dem Schloss Reichelsburg (Reigelberg), der Bischof und die Seinen haben aber weiterhin das Jagdrecht. Der Wildbann erstreckt sich über Lauda (Lauda an der thauber), Grünsfeld (Grunsfeld), Bütthard (Buthart), Aub (aw), Wolkshausen (Wolthausen), Custenlar, Steinsfeld (Steinsfelt), Gumber, Heldeneck, Lichtel (Lichtal), Swatzberg, Buchenbach (Buchenbach), Darstadt (Dartzbach), Wachbach (wachbach).
Bischof Johann von Brunn garantiert Konrad IX. von Weinsberg (Conraden Hern zu Weinsberg), dass nach dessen Tod entweder sein Sohn, oder seine Tochter, sollte diese die Frau des Herzog von Sachsen sein, sowie ihren Erben die zuvor genannten Lehen erhalten. Das Öffnungsrecht bleibt weiterhin dem Stift Würzburg vorbehalten.
Für seine treuen Dienste und zum Schutz des Wildbanns des Hochstifts Würzburg verleiht Bischof Johann von Brunn seinem obersten Jägermeister Erkinger von Seinsheim (Erckingern Hern zu Schwartzenberg), seinen Söhnen Johann und Sigmund von Schwarzenberg (Hansen vnd Sigmunden) und deren Erben die folgenden Wildfuhrten und Wildbannne: Zum einen den Bernheimer wald mit allen zugehörigen Gründen und Wildfuhren, der zuvor Johann von Hohenlohe (Johans Her zu Hohenlohe) gehört hat. Diese Gebiet geht bis zur lucken, von dort aus über das zwerckmor vor Obergailnau (Geilnaw) bis nach Hohenburg, von Hornberg (Hornburg) nach Haltenbergstetten (Haldenbergstetten), von dort aus in das Lienthal und weiter bis nach Seldeneck (Seldeneck). Außerdem erhält er das hoch holtzlein bei Uffenheim (vffenheim), das Buch, das Frawen thaler Holtz sowie die Wälder, die um Creglingen (Kreglingen) liegen. Er erhält auch den fuchsberg, die Sultz und alles was dazu gehört. Dies schließt alle Wälder ein, die von dort bis jenseits der Ebrach (Ebrach) liegen, die von Geiselwind (Geiselwinden) über Schlüsselfeld (Schlusselfelt) bis an die Rimbach (Rintbach) fließt. Die Wildfuhren auf beiden Seiten der Rimbach gehören ebenfalls dazu. Die Grenzen bilden der Weg, der von Prühl (pruel) nach Appenfelden führt(appenfelden) und die Rimbach, die hinab zur Haslach (Haslach) fließt. Zuletzt erhält er noch den Schwanberg und den Santberg zusammen mit anderen Wildbannen des zuvor genannten von Hohenlohe und dessen Erben. Hinten angehängt werden einige Wildfuhrten und Wildbanne, die vom Lehen ausgenommen sind und die der Bischof anderen Grafen und Herren zu Lehen gemacht hat. Diese gehörten dem verstorbenen Graf Leonhard von Castell (Linhart grafen zu Castel) und werden vom Bischof an Gottfried Schenk von Limpurg (den Schenken von Limpurg), Konrad von Weinsberg (Conraden Hern zu weinsberg) und seinen Hofmeister Georg von Bebenburg (Jorgen von Bebenburg) verliehen.
Den Herren Konrad von Weinsberg (Conraden hern zu weinsberg) und Kraft von Hohenlohe-Weikersheim (Craften von Hohenlohe) wird das Dorf Randersacker (Randersacker) für 6000 Gulden verschrieben.
Konrad IX. von Weinsberg (Conrad Her zu weinsberg) und Kraft von Hohenlohe-Weikersheim (Craft von Hohenlohe) geben ihre Bewilligung, dass Konrad II. von Weinsberg (Conraden dem eltern) und Anselm von Rosenberg (anselm von Rosenberg) die Bede und Steuer von Randersacker (Randersacker) von Bischof Johann von Brunn erhalten.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg hat als Pfleger des Hochstifts Würzburg das Schloss Reichelsburg (Schlos Raigelberg) mit den dazugehörigen Dörfern und Gütern samt dem Wildbann als Lehen an Konrad IX. von Weinsberg (Conraden von weisberg) verliehen.
Konrad von Limpurg (Conrad von limpurg) und Johann Bachrat (Hans Bachrat) haben auf den Befehl von Bischof Gottfried Schenk von Limpurg hin mit dem Wissen den Herrn Kraft V. von Hohenlohe-Weikersheim (Crafts von Hohenlohe) anstatt der Kinder des Herren Konrad von Weinsberg (Conrad von weinsberg) und Anna von Henneberg (grefin von Hennenberg) Elisabeth von Sachsen, geborene von Weinsberg (frawen Elizebet Herzogin zu Sachsen einer geborn von weinsberg) und ihren Erben drei Seen - den Bucher See (Bucher Sehe), den Henneberger See (Hennenberger Sehe) und den Freuenbacher See (freuenbacher Sehe) - mit den Fischen für 600 rheinische Gulden verkauft.