Den Zehnt zu Bad Mergentheim (Mergethaim) tragen die Herren von Hohenlohe (heren von Hohenlohe) vom Stift zum Mannlehen. Auf Bitte Gottfrieds I. von Hohenlohe (Gotfrid von Hohenlohe) und seines Bruders Konrad I. von Hohenlohe (Conraten von Hohenlohe) überträgt Bischof Dietrich von Homburg das Lehen an den Deutschen Orden. Im Gegenzug tragen die Hohenloher dem Hochstift andere ihrer Güter an und erhalten diese als Mannlehen zurück.
Herzog Otto VIII. von Meranien (Meran Hertzog Ot von Meran), der seinen Sitz in Lichtenberg (Liechtenberg) hat, verhindert, dass Bischof Hermann von Lobdeburg und dem Hochstift der Zehnt von Medlitz (Medlitz) und der Wildbann zukommen. Das verärgert den Bischof und er nimmt Gefangene vom Herzog. Daraufhin fällt Herzog Otto in den Ämtern Seßlach (Sesslach) und Ebern (Eberen) ein und schadet somit dem Hochstift. Bischof Heinrich I. von Bilversheim versöhnt die beiden Parteien. Herzog Otto VIII. von Meranien zahlt Bischof Hermann von Lobdeburg 150 Mark Silber für die Schäden und die Gefangenen beider Seiten werden freigelassen. Zudem muss der Herzog dem Bischof Zehnt und Wildbann unangefochten überlassen.
Michelstein (Michelstain) ist ein Schloss auf dem Aulberg gelegen. Dieses ist freies und eigenes Gut der Grafschaft Öttingen (Otingen). Graf Ludwig von Öttingen (Ludwig von Otingen) übergibt Bischof Otto von Wolfskeel und seinem Hochstift das Schloss und empfängt es von diesem wieder zu Lehen.
Die Schulden, die Bischof Johann von Egloffstein bei Peter von Brunn (Petern von Brun) hat, steigen, sodass der Bischof ihm diese auf ein Drittel des Amts Münnerstadt (ambts Munrichstat) und ein Drittel des gesamten Zehnts der Stadt verpfändet.
Den Klosterhof Merkendorf (Mirkendorf) tauschen Abt Nikolaus (abbt Niclaus) und sein Konvent zu Kleinlangheim (Lankhaim) mit Heinrich von Schaumberg (Haintzen von Schaunberg) gegen den Zehnt zu Grundfeld (Grunfelt), welcher des Hochstifts Lehen ist. Sie übereignen Bischof Johann von Brunn den Zehnt und Heinrich von Schaunberg übereignet den Klosterhof dem Hochstift, welchen er wiederum zu Lehen empfängt. Abt und Konvent verzichten auf alle ihre Rechte.
Bischof Johann von Brun verpfändet Gräfin Margaretha von Henneberg (Margarethen Gräuin zu Hennenberg) über eine Hauptsumme von 5000 Gulden die Höfe, Zehnte, Wiesen, Zinsen, das Hühnergeld und den Zoll, die das Hochstift Würzburg zu Münnerstadt (Münrichstat) besitzt.
Den Zehnt von Merlach (Merlach) bei Andenhausen (Antenhausen), verkauft Herr Apel von Lichtenstein (Apel von Liechtenstain) zusammen mit anderen Gütern an Dietrich von Gich ( ditzen von Guch).
Das Gotteshaus zu Mittelstreu (Mitelstrai) hat die Weingärten dort zu Lehen und ein Würzburger Bischof erhält jedes vierte Fass als Zehnt. Damit die Weingärten jedoch rentabel bleiben und in Stand gehalten werden können, beschließt Bischof Rudolf von Scherenberg, dass sie nur noch jedes achte Fass als Zehnt abgeben müssen.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft des Hochstifts Anteil am Zehnt zu Memmelsdorf (Memesdorff) und die Hälfte des Anteils am Zehnt zu Rothenberg (Rottenberg) ohne Vorbehalte und mit Bewilligung seines Domkapitels an Sebastian von Lichtenstein (Sebastian von Lichtenstain), seinen Amtmann zu Bramberg. Im Kauf der beiden Dörfen, die in der Zent Seßlach (Seslach) liegen, sind die Rechte und Gerechtigkeiten zu Dorf und Feld mit inbegriffen, so wie das Hochstift diese damals von Wilhelm von Memmelsdorf (Wilhelmen von Memelsdorff), als Letztem seines Geschlechts, erhalten. Sebastian von Lichtenstein empfängt mit der Erlaubnis von Johann und Konrad von Milz (Hansen vnd Contzen von Miltz) dies alles für 1800 Gulden vom Hochstift Würzburg zu Mannlehen.
Der Pfarrer Philipp Breus (Philips Breus) aus Mürsbach (Mirspach) verkauft mit Bewilligung Bischof Melchiors Zobel von Giebelstadt und dem Domprobst, der zu dieser Zeit Kollator des Pfarrers ist, die zweite Hälfte des Zehnts zu Treinfeld (Drainfeldt), das zur Pfarrei Mürsbach gehört, für 1000 Gulden an Martin von Rotenhan (Martin von Rotenhan).