Bischof Andreas von Gundelfingen setzt Heinrich von Schaumburg (Hainrichen von Schaumberg) und dessen Erben als seine Diener und Burgmannen auf der Burg Geiersberg (Geiersberg ain Sloß ob der stat Sesslach gelegen) ein. Er verpfändet ihnen zusätzlich 100 Pfund Haller in Form des Burglehens, welche sie jährlich mit 10 Pfund Haller auf der Bede zu Mellrichstadt verzinsen dürfen. Dies gilt solange, bis die 100 Pfund Haller ausgelöst werden und in etwas anderes, das im unmittelbaren Umkreis der Burg Geiersberg liegt, angelegt wird. Die Nachtragshand fügt dem Eintrag folgende Dinge hinzu: Landwehr (Landswehr), Meiningen (Mainingen), Vachdorf (Vachdorff), Leutersdorf (Leuttersdorff), Queienfeld (Queinnfelt) und den Rat des Burgguts (Burrguts Raht).
Peter Kumpf (peter Kumpf) verpfändet den Kleinzehnt zu Gailshofen, der ihm vom Würzburger Bischof zu Lehen geht, an die Kartause Tückelhausen (Carthausen Dukelhausen). Dies geschieht unter der Bedingung, dass der Bischof oder das Kapitel den Zehnten jährlich mit 210 Gulden ablösen kann. Der Zehnt verbleibt bei der Kartause und wirft jährlich 24 Malter Ertrag ab.
Die Adelsgeschlechter, die am Fluss Baunach entlang leben, leihen Bischof Johann von Egloffstein 633 ungarische Gulden und 733 rheinische Gulden. Namentlich handelt es sich um die Geschlechter der Fuchs von Haßfurt (die Fuchse) der von Lichtenstein (von Liechtenstain), der Hohenzollern (Zollere), der von Schaumberg (von Schaumberg), der Marschälle von Stein (Marschalk vom Stain), der Truchsessen von Brennhausen, Wetzhausen und Sternberg (Truchsessen von Brunhausen, Wetzhausen und Sternberg), der von Rotenhan (von Rotenhan), um Humprecht von Fulbach (Humprecht von Fulbach), um die Geschlechter der von Schott (Schoten), der von Schweinshaupten (Schweinshaubten) und der von Waldenfels (Waldenfels). Diese leihen dem Bischof Geld, damit er die Stadt und das Schloss Seßlach und Geiersberg, welche an Dietrich Schott (Dietrich Schot) verpfändet sind, sowie die Stadt Ebern, welche an das Geschlecht der Waldenfelser verpfändet ist, auslösen kann. Als Gegenleistung verpfändet er den zuvor genannten Adelsgeschlechtern das Schloss, die Stadt und das Amt Geiersberg, Seßlach und Ebern mit allen Nutzungsrechten, Einkünften und Gefällen. Ausgenommen davon werden die Landsteuer, der Reisdienst und das Öffnungsrecht. Außerdem behält sich der Bischof die Wiederlösung vor.
Die Bewohner von Ebern und Seßlach (Eberen und Sesslach) reichen Beschwerde bei Bischof Johann von Brunn über die ihnen vorgesetzten Pfandherren ein. Nach ausgiebigen Verhandlungen erreichen die Bürger von Ebern, dass sie an den Ritterkanton Baunach den Pfandschilling erst in 13 Jahren entrichten müssen und dass der Bischof ihnen alle Steuern und Bede erlässt. Fries verweist für genauere Informationen auf das Stichwort Eberen.
Johann von Seckendorff-Rinhofen (Hanns von Seckendorf zu Bron) hat ein Sechstel des Zehnten vom Stift zu Lehen. Er verkauft seinen Teil des Zehnten mit Bewilligung Bischofs Johann von Brunn an die Stadt Ochsenfurt. Die Nachtragshand erwähnt in diesem Zuge noch Kieferhof, eine Wüstung in der Nähe von Buchklingen bei Emskirchen (Kieffernreuth hoff).
Die Brüder Philipp und Lienhard von Seinsheim (Philips und Linhart von Saunshaim gebrudere ) leihen Bischof Rudolf von Scherenberg 4000 Goldgulden, damit er das Schloss Homburg (Sloss Hohenberg) auslösen kann. Im Gegenzug verpfändet der Bischof ihnen jährlich 200 Gulden Zinsen auf der Bede und den Gefällen in Geldersheim (Geltershaim).
Für die Verpfändung der Zinsen von Bede und Gefällen zu Geldersheim an die Brüder Philipp und Lienhard von Seinsheim durch Bischof Rudolf von Scherenberg erhalten die von Seinsheim zusätzlich eine Urkunde, in der die Bewohner Geldersheims (Geltershaim) sich verpflichten, die Zinsen abzugeben. Der Bischof erhält wiederum davon einen Revers, in dem ihm das Recht auf Wiederlösung zugestanden wird.
Georg von Bibra, Domherr zu Bamberg (Georg von Bibra domher zu Bamberg) gerät in einen Rechtsstreit mit dem Stift Würzburg wegen der Abgabe der Oblei im Dorf Gädheim, welches im Amt Haßfurt liegt (Gedhaim ain dorf im ambt hassfurt). Auch die Herzöge von Sachsen geraten in einen Rechtsstreit mit dem Stift Würzburg über das Dorf Gädheim.
Bischof Lorenz von Bibra kauft Abgaben zu Gaboldshausen in Form von Zinsen und Hühnern von Lamprecht von Bibra (Lamprecht von Bibra). Die Nachtragshand erwähnt zusätzlich noch die Orte Althausen (Althausen) und Hollstadt (Holstatt).
Hieronymus Geis, ein Würzburger Bürger, leiht Bischof Konrad von Thüngen 1000 Gulden. Dafür verpfändet ihm der Bischof jährlich 50 Gulden zu Zinsen.