Über den Zehnt existiert ein Brief mit unbekanntem Verfasser.
Bischof Gottfried von Hohenlohe bezahlt dem Graf Poppo IX. von Henneberg-Hartenberg (Graf Boopen von Hennenberg) 300 Pfund Heller für ein Burggut, welches er zu Lehen erhält. Dafür sollen der Graf und seine Ehefrau Richza von Hohenlohe-Weikersheim (hausfrawe Richtzen von hohenlohe) 30 Pfund Heller als Gült an den Bischof zahlen. Diese setzen sich wie folgt zusammen: 24 Pfund Heller in acht Schübe aufgeteilt, also drei Pfund Heller als Gült zu Lehen von dem Dorf Rortal (Ros) und sechs Pfund Heller Gült von Schwandorf (Schwanendorff). Sechs Pfund Heller Gült soll Graf Poppo IX. von Henneberg-Hartenberg vom Hochstift als Burglehen empfangen.
Heinrich von Thunfeld (Thüngeleben) und seine Ehefrau Hedwig (Hedwig) verkaufen Bischof Johann von Egloffstein und dessen Stift ein Viertel des Schlosses Roßberg (Schloss zu Rasberg) mit all seinen Zugehörungen, Freiheiten, Rechten, Zinsen, Gülten, Weingärten und Erkern, bewohnten und nichtbewohnten Teilen für 1500 Pfund Würzburger Währung. Eberhard Schenk von Roßberg (Eberharten Schencken zum Rosberg) und seinen Erben bleibt das Recht auf Wiederkauf erhalten.
Bischof Rudolf von Scherenberg nimmt vom Dechant und Kapitel von Römhild (Romhilt) 1100 Goldgulden. Davon gibt er jährlich 75 Gulden an die Landwehr von Franken sowie die Dörfer und Wüstungen. Dem Dorf Herbstadt (Herbstat) 28 Gulden, Eßleben (alsleben) 19 Gulden und an die Wüstung Ottelmannshausen (Ottelmanshausen) jährlich 8 Gulden. Wenn er die Gesamtsumme zuzüglich den Zinsen am St. Michael-Tag ablösen will, hat er darüber den Stiftsherren zu Römhild ein Revers zu übergeben.
Philipp Zobel (philips zobel von Gibelstat) verkauft seine Hälfte vom Besitz am Gehölz von Rohrsee (Rosensehe) zusammen mit der Vogtei, Äckern, Wiesen, Wald, Schaftrieb, Schäfern, Waffen, Weiden, deren Obrigkeiten und Herrlichkeiten, sowie Lehenschaften, Forstrechten und anderen Rechten und Gerechtigkeiten an Bischof Lorenz von Bibra für 400 Gulden. Dazu die Nutzungsrechte, Zünfte, Handel, Gült, Frondiensten, Gefälle und alle Zu- und Eingehörungen. Die andere Hälfte gehört Philipp von Seldeneck (philipsen von Seldeneck).
Philipp von Seldeneck (Philips von Seldeneck), welcher Küchenmeister ist, verkauft Bischof Lorenz von Bibra und dem Hochstift seine Hälfte des Gehölz von Rohrsee (Rorensehe) mit der Vogtei, Erben, Grund und Boden, die Triebrechte des Viehs und der Schafe, Weiderecht, sowie alle Obrig- und Herrlichkeiten, Forst und anderen Rechten und Gerechtigkeiten wie Nutzungsrecht, Lehenschaften, Zinsen, Handel, Gült, Gefälle und Bußen für 400 Gulden. Den Erben von Philipp von Seldeneck und den Besitzern des Dorfes Schönfeld (Schonfelt) ist die Hälfte der Wiesen und Flächen in der Größe von fünf Morgen vorbehalten. Von der anderen Hälfte besitzt Bischof Lorenz von Bibra auch das Vieh- und Schaftriebsrecht sowie das Weiderecht der Orte die Philipp von Seldeneck ihm verkauft hat. Diese Flächen dürfen genutzt werden, aber weder er noch seine Erben dürfen dort abholzen oder das Vieh und die Schafe von Schönfeld dort weiden lassen. Dieser Abschnitt soll mit Steinen markiert werden, sodass das Hochstift mit ihrem Vieh und Schafen auf dieser markierten Weide ziehen darf. Falls dieses Stück Land für einen niedrigeren Preis verkauft wird, sollen das Vieh-, Schaftriebrecht und Weiderecht dem Hochstift vorbehalten bleiben. Ein Burgstall und eine Wiesenfläche können nicht verkauft werden, da diese zum Mannlehen der Grafschaft Wertheim gehören. Bischof Lorenz von Bibra soll Philipp von Seldeneck die Lehenschaft entziehen und diese dafür den Grafen von Wertheim übertragen. Wenn dies nicht gelingt, so ist der Kaufvertrag nichtig und die 400 Gulden gehen zurück an Philipp von Seldeneck. 1527 spricht Graf Michael II. von Wertheim (graf Michael von wertheim) dem Philipp von Seldeneck all seine Pflichten ab.
Sebastian Zoll von Ilmeiband und seine Frau Walburga (Bastian Zoln von Jlmersband vnd walpurg sein hausfraw) verkaufen sieben Morgen Holz bei Rohrsee (Rorensehe) an Bischof Lorenz von Bibra. Dazu bieten sie ihm die alte Pfarrkirche von Gerchsheim (Gerichsheim) mit fünf Pfennig Zins für 8 Gulden jährlich zum Kauf an. Dies besiegelt Wenzel zu Wolfskeel (Wentzel Wolfskel).
Valerian Pfister (valentins pfister) verkauft seine Lehen und Zinsen und bezahlt damit seine Schulden über einige Güter in Brunn (Bron) bei Kleinrinderfeld (Clainrinderfelt) an Bischof Konrad von Bibra für 34 Gulden.
Die Äbtissin Kunigunde Selnen (Kunigund) verkauft ihr Eigentum am Kloster Himmelpforten zusammen mit Zins und Gült von Rohrsee (Rrenseher), welche sie auf einigen Höfen, Gütern und Huben inne hat, an Bischof Konrad von Bibra für 60 Gulden.
Sebastian von Schönfeld und seine Ehefrau (Bastian Simon zu Schonfeldt) verkaufen drei Teile ihrer Hube von Rohrsee (Rorensehe), welche sie vom Hochstift zu Lehen erhalten haben, sowie auch jährlich 14 Metzen Getreide, welche an das Kloster Heidingsfeld abgegeben werden, 35 Denare für ein Dreiviertel eines Fastnachtshuhns und 31 Morgen Wiesen und Gehölz für insgesamt 160 Gulden an Bischof Friedrich von Wirsberg.