Bei der Einnahme von Gefällen - egal, ob ständig oder nicht - ist es den Kellereien nicht gestattet, diese ohne die Amtmänner des Bischofs vorzunehmen.
Konrad von Schefftal (Contz von Schefftal) verkauft Bischof Gerhard von Schwarzburg eine Wasserburg mit Vorhof und Graben in Godeldorf (Godelndorff). Dazu kommen allen Nutzungsrechte, Renten, Gefälle, Zinsen, das Dorfgericht, die Gülte, Güter, alle Gewässer, Äcker, Wiesen und Weiden. Zusätzlich dazu verkauft er noch den Großzehnt und Kleinzehnt.
Bischof Johann von Brunn verpfändet den Zoll zu Gollhofen (Gollhofen) und Gelchsheim (Gailichshaim).
Bischof Rudolf von Scherenberg macht ein Haus in Gemünden (Gemunden), welches ursprünglich ein Mannlehen war, zum Zinslehen für Johann Hofrichter zu Gemünden (Hanns Hoffrichter zu Gemunden). Zusätzlich verleiht der Bischof ihm noch eine Zinsabgabe von jährliche drei Pfennig. Im Jahr 1563 überträgt Bischof Friedrich von Wirsberg die gleichen Rechte an Wolf Wanker (Wolff Wanker). Zusätzlich überträgt der Bischof ihm das Baurecht an dem Haus, damit er das Haus erneuern kann. Zuvor hatte Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt wohl bereits eine ähnliche Erlaubnis erteilt.
Bischof Melchior leiht den Goßmannsdörfern 380 Gulden für jährlich Zinsen von 19 Gulden. Die Schulden müssen bis zu keinem bestimmten Zeitpunkt bezahlt werden und sie können entweder vollständig oder mit 50 Gulden teilweise zusammen mit den Zinsen ausgelöst werden, damit die Goßmannsdörfer die Abgabe des Welweins an Sylvester von Rosenau (Syluester von Rosenaw) auslösen können.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft Hans Gemel (Gemel Has), dem Vogt zu Mainberg, zwei Häuser, eine Scheune, einen Stall, eine Hofstatt zusammen mit einem Garten, einer kleinen Wiese (wisfleken), einem Weingarten, einem Kräutergarten und einiges an Hausrat in Mainberg (Mainberg). Diese Güter haben zuvor Andreas von der Kere (Endress von der Kere) gehört. In der Kaufurkunde sind ausdrücklich folgende Dinge genannt: das Haus des Stifts unterhalb des Schlosses in Mainberg am Meerbach (jhenseits der Marbach) zusammen mit den Hofstätten, Scheunen, Stallungen und der Garten sowie alle Zugehörungen und alles, was mit Zäunen oder Mauern eingegrenzt ist. Dazu kommt noch ein Kelter mit drei Fässern für zehn Fuder Getreide, zwei Tischen, von denen einer beschlagen, der andere verzinnt ist, drei Spannbetten, zwei alte Holzbestände für die Beheizung der Küche zusammen mit der Hackbank und einem eingemauertem Kessel. Weiterhin wird eine Scheune genannt mit einer kleinen Wiese auf einem Viertel Feld und das Tor des oben genannten Hauses, drei Morgen Weingarten, ein einhalb Morgen Wiese und ein Kräutergarten. Bei all diesen Gütern ist die Herrschaft, der Fron, alle Dienste und Steuern, die Lehensherrschaft und die Abgabe von Zinsen und dem Handlohn - wie auch bei anderen Gütern in Mainberg - dem Stift vorbehalten. Hans Gemel muss dementsprechend einige Abgaben an den Stift entrichten: Für das Haus, die Hofstatt, die Scheune, den Stall und den Garten ein Pfund Geld und zwei Fastnachtshühner an St. Martin; für die Scheune und die kleine Wiese jährlich ein Michelshuhn; für die drei Morgen Weingarten jährliche drei Fastnachtshühner und den Zehnten; für die ein einhalb Morgen Wiese zwei Michelshühner und zwei Pfennige für den Zehnten; für den Kräutergarten ein Michelshuhn. Diese Abgaben dürfen an niemanden anderen entrichtet werden als an den Würzburger Bischof.
Erhard Schmidt (Erhard Schmid), Matthias Bibra (Matthis Bibra), Klaus Helmrich (Claus Helmrich), Johann Kork (Hans Kork), Matthias Hein (Matthis Hain) und Johann Hastall (Hans Hastall) aus Goßmannsdorf (Gossmansdorff) sowie Valentin Schott (Valtin Schott) aus Eichelsdorf (Aigelsdorff) verpflichten sich gegenüber Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt die Abgabe des Welweins auszulösen.
Bischof Melichior Zobel von Giebelstadt verkauft mit Einwilligung des Domkapitels den Zehnten im Dorf Herchshaim bei Ochsenfurt (Herchshaim vff dem Ochsenfurter gaw) mit allen Zugehörungen für 2000 Gulden grober Prägung an Johann Zobel von Giebelstadt (Hanns Zobel von Gibelstatt).
Der Propst des Klosters Heidenfeld, Andreas I. Emes (Probst Andres zu Haydenfeldt) kauft nach der Einwilligung Bischof Melchiors Zobel von Giebelstadt das Recht an einer jährlichen Getreidegült von sechs Malter Roggen und zwei Malter Hafer nach Schwartzacher mas und das Recht an Zinsen im Wert von 18 Pfund, 16 Pfennig und 1 Heller von Valentin Fuchs von Dornheim zu Wiesentheid (Valtin Fuchs von Dornhaim zu Wisenthaid) für insgesamt 226 Gulden. Diese Abgaben betreffen zwei Huben des Klosters Heidenfeld in Kraisdorf (Greisdorff). Im Kauf eingeschlossen sind außerdem alle Gefälle, Lehensrechte, Gerichtsrechte und weitere Rechte. Laut einem Register über diesen Verkauf empfängt der Propst alles als Erbzinslehen vom Würzburger Bischof.
Die Würzburgischen Räte legen fest, dass die Rottendorfer (die von Rottendorff) ihre Getreideabgaben auf dem Hof Gießhügel ( hoff Gisubel), der sich im Besitz von Johann Weiheimer und Michael Gundlach (Hansen Weiheimer und Micheln Gundlache) befindet. Ebenfalls in deren Besitz befindet sich ein Altar, der an einem Weg nahe der Kapelle St. Moritz steht (Altars neben dem wege gegen Kitzingen, bey S Moritzen Capellen ober Rottendorf). Als der Betrieb in der Kapelle wieder aufgenommen wird, geht der Altar samt der darauf abgelegten Abgaben an das Domkapittel über.