Bischof Heinrich von Stühlingen schenkt dem Kloster Bildhausen eine Hube zu Cadelachshausen, 30 Morgen Felder an der Brende einschließlich der Holzrechte im Salzforst (Saltzforst) und jährlich 20 Fuder Heu von Feldern auf dem Berg Osseler sowie Heu und Gras auf dem Askeberg.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 1: Die Bischofsreihe bis 1254 (Germania Sacra, Neue Folge 1: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1962.
Konrad von Bastheim (Basthaim) erhält in seiner Eigenschaft als Burgmann von Bischofsheim (Bischofshaim) etliche Äcker und Wiesen von Bischof Albrecht von Hohenlohe verschrieben. Diese Lehen liegen in Brückenau (Brukenaw) und im sogenannten Kammerforst (Camerforst).
Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet die Burg Binsfeld (Binsveld ain sloss und dorf im ambt Arnstain) an Ulrich von Müdesheim (Mutishaim) für 150 Pfund Heller und setzt ihn als Erbburgmann auf dieser Burg ein. Auch seine männlichen Erben tragen das Haus, die Hofstatt vor der hohen Kemenante, die der Hut genannt wird, sowie eine Hofstatt außerhalb der Burg, 1 1/2 Morgen Felder und die erwähnten 150 Pfund Heller als Burglehen. Wenn die Pfandsumme wieder abgelöst wird, soll diese wieder angelegt werden.
Den Zehnt über Dorf und Feld in Bibergau (Bibergai) verpfändet Bischof Johann von Brunn an Stefan von Grumbach (Grunbach) für 260 Gulden.
Für 2500 Gulden verkaufen Weiprecht und Magdalena von Helmstatt (Helmstat) Bischof Johann von Brunn etliche Weingärten, Äcker, Korn, Weizen, Hafer und 1 Pfund Heller zu Binsfeld (Binsfelt) einschießlich weiterer Güter und Gefälle. Die Kaufsumme soll innerhalb von vier Jahren bezahlt werden. Von einer späteren Hand werden folgende Orte ergänzt: Dattensoll (Datzensol), Heßlar (Hesler, Müdesheim (Mutishaim) und Halsheim (Hohelshaim).
An den Gotteshausmeister zu Bernsfelden (Beringsvelden) ist eine Summe von 34 fl. In Gold verpfändet, für die er jährlich 2 Malter Korn und 1 Malter Hafer erhält. Diese Zinsen werden von 25 Äckern gegeben, die zu Eisingen (Eisingen) gehören. Diese Äcker sind Lehen des Hochstifts und ihre Träger müssen Handlohn in die Kellerei Röttingen (Rotingen) entrichten. Von dieser Verpfändung ist auch Euerhausen (Eurhausen) betrofffen.
Bischof Lorenz von Bibra übergibt dem Abt Burkhard und seinem Kloster Aura an der Saale den Zehnten auf sechs Morgen Acker, die in der Gemarkung Gartz liegen, als Eigengut. Dafür verpflichten sich die Bürger von Kisseck dem Bischof. Die Nachtragshand nennt in diesem Zug der Ort Wittershausen (Witrichshausen), den Helbigshoff zu Euerfeld (Eurfelt), das Bremersdorffer Holtz, die Wüstung Kisseck (Kisseck), das Kloster Aura an der Saale (Aurach Closter(), den Zehnt zu Garitz (Gartz Zehend) und das Schloss Trimberg (Trimperg Schlos).
Zwischen Philipp von Weinsberg (Philips von Weinsperg), der elter zum Raigelberg, und zwischen Albrecht von Biberehren (Albrechten von Bibereren) tragen sich etliche Streitigkeiten über Bieberehren (Biberern) zu, die durch Unterhändler vertragen werden. Streitpunkte sind der dortige Wald, ihre Befestigungen in Bieberehren, die Gemeindewiesen (gemainen wasen), der Frondienst von Albrechts Zinsmännern, die Leibeigenen und eine Scheune, welche am graben liegt.
Nach dem Tod von Dietrich von Herbilstadt kommt seine Tochter Barbara von Rosenau (Rosenaw) in den Besitz des Mannlehens über Prölsforf. Ihrem Ehemann Sigmund bietet Engelhard von Seinsheim (Sainshaim) seine Güter an, die er in Prölsdorf (Brelsdorf) als Mannlehen trägt. Diese umfassen den dritten Teil am Dorf, etliche Wiesen und Felder. Er verkauft sie ihm mit Bewilligung Bischofs Lorenz von Bibra und lässt sich ein zweijähriges Wiederkaufsrecht einräumen.
Die Bewohner von Geldersheim (Geltershaim) kaufen für 530 Gulden ein Hofgut in Geldersheim, zu dem 40 Morgen Ackerland, elf Morgen Wiesen und etliche Hecken gehören und das ein Zinslehen des Stifts ist, von Doktor Georg Farner (Doctor Georgen Farner). Damit verpflichten sich die Bewohner von Geldersheim gegenüber dem Stift und treffen eine Vereinbarung über den Handlohn, der entrichtet wird, sobald das Hofgut den Besitzer wechselt: das Hofgut soll als Lehen des jeweiligen Amtmanns in Werneck an den jeweiligen Spitalmeister verliehen werden. Dieser verpflichtet sich zu einer Abgabe von 1 1/2 Gulden Handlohn und deren Zinsen, die in die Kellerei Werneck abzugeben ist. Das Hofgut darf öffentlich verkauft werden, aber der Würzburger Bischof, beziehungsweise seine Hintersassen in Werneck, behalten das Vorkaufsrecht und bei Verkauf muss der Handlohn weiterhin an das Amt Werneck bezahlt werden.