Meinigen (Mainingen) ist eine Burg, Stadt und Amt im Grabfeld. König Heinrich II. wollte in Bamberg (Bamberg) ein Bistum errichten und stiften, zu dessen Bereich der Radenzgau (Radentzgai) und die Stadt Bamberg gehören sollen, die aber dem Bistum Würzburg gehört. Er verhandelt mit Bischof Heinrich I. von Würzburg, einem Grafen von Rothenburg ob der Tauber und sie einigen sich darauf, dass die bischöfliche Gerichtsbarkeit und Herrschaft in den Bereichen zwischen Main und der Rednitz (Rednitz) samt eines Teils vom Volkfeldgau (ländlins Volkfeld) zu seinem neuen Bistum gehören sollen. Dafür bekommt das Stift Würzburg die Stadt Meiningen (Mainingen), die umgrenzend Gebiete (Mainingerrodmarke) und Walldorf (Waltorf) mit allen zugehörigen Dörfern, Dienstleuten, Kirchen, Zehnten, Wäldern, Wildbannen, Gewässern und Wasserläufen, Fischereien, Mühlen, Wiesen, Weiden, Feldern, bebaut und unbebaut, besuchten und unbesuchten Wegen, Stegen, Ausgängen und Eingängen und alle weiteren Nutzungen.
Heinrich Baunach (Baunacher) zu Schwanberg (Swanberg) erhält von Bischof Wolfram von Grumbach eine halbe Wagenladung (fueder) Wein vom Zehnt zu Mainbernheim (Mainbernhaim), eine Burgwohnung auf dem Schwanberg und den Acker, der dazu gehört, als Mannlehen.
Der Küchenmeister und Ritter Lamprecht von Nordenberg (Lemprechten Küchenmaister von Nortenberg riter) und seine Frau Agate von Nordenberg (Güte sein hausfraw) verkaufen Bischof Otto von Wolfskeel und dem Hochstift Würzburg ihre Leibeigenen (Leute), Güter, Gerichtsrechte, Eigentümer (aigen), Lehen, Vogtei, Pfandschaften, Äcker, Weingärten, Wiesen, Holz, Wasser, Weiden, Zehnte, Zinsen und andere Dinge für 3000 Pfund Haller. Das entspricht zu dieser Zeit ungefähr 4250 Gulden.
Bischof Johann von Egloffstein gibt den Juden im gesamten Hochstift Würzburg Privilegien: Sie dürfen ihre Habe im Hochstift ein- und ausführen, sie verleihen und damit Handel treiben. Sie sollen nicht vor dem geistlichen oder weltlichen Gericht des Hochstifts angeklagt werden, sondern vor ihrem eigenen Gericht. Sie sollen nicht mit zwei unbescholtenen Christen oder zwei Juden an ein Gericht überwiesen werden. Sie sollen von allen Stadtgerichten, Bede, Datz, Steuern oder anderen Abgaben befreit sein. Auch gegenüber anderen Fürsten, Herren und Grafen sollen sie geschützt und verteidigt werden. Sie sollen gehorsam sein und den jährlichen Zins in die Kammer des Bischofs einzahlen. Der Bischof und seine Amtsleute sollen ihnen behilflich sein, ihre Schulden, die sie eingeklagt haben, einzutreiben. Ihnen soll für ihre Schulden kein Acker, keine Wiese, kein Weingarten oder anderes Erbe, auch keine andere Währung als Gold, Silber, Edelmetalle oder Kleider gegeben werden. Sie dürfen um Weihnachten mit oder ohne Erlaubnis das Hochstift ungehindert verlassen, wenn sie zuvor ihre Schulden bezahlt haben. Wenn der Bischof die gegebenen Privilegien widerrufen will, soll er ihnen ein halbes Jahre vorher Bescheid geben, dass sie sich darauf einstellen können.
Weiprecht von Gebsattel (Weiprecht von Gebsetel) tauscht einen Pfund, einen Garten und eineinhalb Morgen Acker in Gaukönigshofen (Königshouen) mit Herrn Konrad von Trimberg (Conraten von Trimperg).
Berthold Han, Pfarrer von Meiningen (Mainingen), gibt den Brüdern Friedrich und Karl Marschall ( Fritzen vnd Carln den Marschalken) zwei Mühlen und acht Güter der Pfarrei Meiningen als Mannlehen. Dafür bekommt er 22 Äcker und Wiesen zwischen Meiningen (mainingen) und Walldorf (waltorf). Dies wird von Bischof Gottfried von Limpurg bestätigt. Die Brüder übergeben ihm darüber eine Bestätigung, dass sie die zwei Mühlen und die acht Güter anstatt der Wiesen vom Hochstift als Mannlehen empfangen.
Bischof Lorenz von Bibra verkauft Wilhelm Kilian (Wilhelmen Kilian), dem Vogt zu Gerolzhofen (Geroltzhouen), auch der schwarze Wilhelm genannt, einige Äcker im Würzburger Gebiet für 480 Gulden.
Das Frauenkloster Maidbronn wird viele Jahre gut geführt. Der gestiftete Gottesdienst wird ordentliche gehalten und verrichtet, doch in den letzten Jahren gibt es etliche Äbtissinnen, die nicht den fleißigsten Haushalt führen und auch die klosterverwandten Personen fangen an, sorglos und unvorsichtig zu sein. Dadurch sind die Feldgüter oft unbebaut, das Haus wird nicht gepflegt und die Gülte und anderes bleibt unausgerichtet. In Folge dessen kommt das Kloster in Armut und Unvermögen und wird im Inneren baufällig, sodass niemand mehr die Stätte der Jungfrau betreten möchte. Deshalb verlegt Bischof Lorenz von Bibra 1515 die zwei noch im Kloster lebenden Schwestern in andere Frauenklöster und setzt einen Provisor aus ihrem Orden ein, der das Gefälle, die Nutzung, das Einkommen, die brach liegenden Güter und die notdürftige Bauweise des Klosters wieder in Ordnung bringt. Die Erneuerung ist gut für das Kloster, denn es ist nun wieder bebaut, die Güter sind gebessert und die Gefälle sind genug und richtig gestellt worden. Es ist also zu hoffen, dass sich das Kloster bald wieder seinem Gottesdienst widmen und es wieder notdürfftig mit Personen versehen werden kann. Doch dann trägt sich der Bauernkrieg zu und die aufrührerischen Untertanen, vor allem die Grumbachischen Bauern zu Rimpar, plündern die Güter und Bebauung des Klosters. Dadurch wird der Schaden am Kloster verdoppelt. Auch wenn die Würzburger Bischöfe zum Wiederaufbau etliche Ordensmitglieder zum Kloster schicken, ist die Haushaltung dort nicht die beste. Deshalb sind sie dazu veranlasst, dort Verständige einzusetzen.
Matthias Bader (Mathes Bader) zu Kist verkauft Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt seine Behausung, einen Acker und einen 1 1/2 Morgen großen Garten für 8 Gulden. Die Zinsen belaufen sich auf 6 Denare, die sich im Gut von Peter Heffner befinden.
Das Kloster des Augustinerordens in Münnerstadt (Munrichstat) verkauft mit dem Einverständnis Bischofs Friedrich von Wirsberg, freie und eigene Güter für 250 Gulden an den Ritter Valentin von Münster (Valtin von Munstern Rittern). Dazu gehören fünf Ackerwiesen, zwei Kräutergärten und einiges anderes innerhalb der Grenzen Bad Kissingens mitsamt ihren Rechten.