Hafenhueb ist eine Hube zu Bad Neustadt an der Saale (Newenstat an der Sale) und ein Lehen des Hochstifts, sodass der Besitzer der Hube dem Bischof den Dienst der Beherbung leisten muss.
Bischof Hermann von Lobdeburg und der Abt von Fulda, Konrad von Makles, schließen einen Einungsvertrag. Dieser Einungsvertrag enthält folgende Bestimmungen: sollte ein Ministeriale des einen Landesfürsten eine Frau aus einem Ministerialengeschlecht des anderen heiraten, gelten für die Kinder aus dieser Ehe folgende Bestimmungen: wenn es sich um eine gerade Anzahl an Kindern handelt, wird die eine Hälfte dem Stift Würzburg und die andere dem Stift Fulda dienstbar. Wenn es sich um eine ungerade Anzahl an Kindern handelt, wird gleichermaßen verfahren. Das überzählige Kind bleibt im Dienstbarkeitsverhältnis des mütterlichen Geschlechts. Die Kinder, die in das Dienstbarkeitsverhältnis des Vaters fallen, sollen dessen Lehen ohne Schwierigkeiten übernehmen. Es wird außerdem bestimmt, dass der Bischof sein Schloss Hildenburg (Schlos Hildenburg) und der Abt sein Schloss Lichtenburg (Schlos Liechtenburg) keiner Partei übergeben soll, mit der der jeweils andere Probleme haben könnte. Außerdem sichern sich der Bischof und der Abt gegenseitig das Vorkaufsrecht für das jeweilige Schloss.
Bischof Otto von Wolfskeel verpfändet den Zehnten von Frickenhausen (Frickenhausen) verschiedenen Chorherren des Neumünsterstifts als Leibgeding.
Bischof Gerhard von Schwarzburg handelt mit König Ruprecht I. aus, dass er diesem gegen die Feinde des Reiches hilft und dieser ihm im Gegenzug 7000 Gulden auf Heidingsfeld (haidingsfeld) und Mainbernheim (Bernhaim) verschreibt, sobald er diese eingenommen hat. Bischof Gerhard verstirbt jedoch kurz nach dem Vertragsschluss. Aus dem Vertrag geht hervor, dass man nicht annimmt, das Kaiser Karl IV. zuvor die Macht gehabt hat, die Orte Heidingsfeld und Mainbernheim dem Reich zu entziehen und der böhmischen Krone zu geben. König Ruprecht steht in der Pflicht, die Dörfer zurückzuholen. Viele schreiben, dass Kaiser Karl den Titel "Mehrer des Reiches" nicht verdiene, da er zu begierig gewesen sei, Gebiete an das Königreich Böhmen zu geben und somit das Erbe seiner Söhne zu vergrößern.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Graf Georg I. von Henneberg-Aschach (Graue Georgen von Hennenberg) die Burgen Hildenburg und Steinach, Stadt und Amt Fladungen und die Dörfer Steinach, Vachdorf, Leutersdorf und andere (die schlose, Ampt, stat vnd dörfere Hildenburg, Fladungen, Staina, Vachdorf, Leutersdorf etc.) unter Vorbehalt der Erbhuldigung, Landsteuer und des Öffnungsrechts, das dem Bischof die militärische Nutzung im Kriegsfall garantiert, für 11990 Gulden auf Wiederkauf. Graf Georg bestätigt für sich und seine Erben die Bestimmung des Wiederkaufs und übergibt dem Stift seinen Revers. Von dieser Verschreibung sind die Güter ausgenommen, die der Bischof bereits den von der Tann und von Eberstein (von der Than vnd Eberstain ) verschrieben hat.
Konrad von Bickenbach (Her Conrat von Bickenbach) übergibt Bischof Rudolf von Scherenberg das Dorf Fuchsstadt, das im Amt Homburg a. d. Wern liegt, (Fuchstat, das dorf im ambt Hohenberg nit weit von Hamelburg gelegen) mit allen Rechten, der gesamten Gerichtsherrschaft, allen Zugehörungen und Nutzungsrechten. Dafür verpfändet Bischof Rudolf ihm, seiner Frau Agnes und seinen Kindern Konrad und Susanne (Agnes seine Hausfraw, Conrat vnd Susanne ire sune vnd dochter) ein Leibgeding über jährlich 90 Gulden aus der Bede zu Retzbach und Sachsenheim (dorfere Retzbach vnd Sachsenshaim).
Herr Christoph von Gutenstein (Cristof von Gutenstain) gibt Heidingsfeld (Haidingsueld) (Mainbernheim hatte er zuvor verloren) für 15 Jahre in den Schutz des Bischofs Lorenz von Bibra. Der Bischof erhält jährlich von den Einwohnern zu Heidingsfeld 80 Gulden Schutzgeld, das Öffnungs- und Reisrecht sowie Folge. Der Herr von Gutenstein erhält dafür jährlich 300 Gulden zur Besoldung der Dienstboten und zum Unterhalt seiner Wohnung. Der Bischof versichert, die Stadt unter seinen Schutz und Schirm zu nehmen. Bürgermeister und Rat geben ihm einen Revers über die Vereinbarungen.
Der Frauenwirt in Würzburg muss nach Gewohnheitsrecht auf seine Kosten für jeden regierenden Würzburger Bischof ein einsatzbereites Pferd ernähren. Bischof Lorenz von Bibra erlässt dem Frauenwirt und seinen Nachkommen diese Pflicht. Dafür bestimmt er, dass sie jährlich 12 Gulden an die bischöfliche Kammer zahlen müssen.
Bischof Konrad von Thüngen verbietet überall im Stift die Beherbergung und Speisung von Friedbrechern und Geächteten (Fridbrecher vnd Echter).
Der Würzbuger Landsknechtshauptmann Michael Fuchs (Fuchs Michel wirtzburgischen fuesknechthaubtman) und seine Ehefrau Margarethe (seine hausfraw Margarethe) erhalten von Bischof Konrad von Thüngen ein Haus am Sandertor vor dem Viertelhof, das zuvor Eigentum der Stadt Würzburg war. Sie erhalten dazu ein lebenslanges Nutzungsrecht dieses Hauses und Margarethe als Leibgeding im Falle des Todes ihres Mannes Einnahmen von 20 Gulden aus den Liegenschaften dieses Hauses.