Schloss, Stadt und Amt Mellrichstadt (Melrichstat) liegen im Oberland des Hochstifts Würzburg. Bischof Wolfram von Grumbach verleiht einen Hof des Stifts in Mellrichstadt an Siegfried von Stein (Seifriden vom Stain) und seine Frau Adelhid von Stein (Alhaiten) auf Lebenszeit. Dafür zahlen sie dem Hochstift jährlich 40 Malter Korn und 30 Malter Hafer. Im Tausch bekommt das Hochstift Würzburg ihren Hof zu Unsleben (Vsleuben) mitsamt den Zu- und Eingehörungen. Siegfried und Adelheid von Stein behalten sich das Nutzungs- und Wohnrecht vor.
Den Klosterhof Merkendorf (Mirkendorf) tauschen Abt Nikolaus (abbt Niclaus) und sein Konvent zu Kleinlangheim (Lankhaim) mit Heinrich von Schaumberg (Haintzen von Schaunberg) gegen den Zehnt zu Grundfeld (Grunfelt), welcher des Hochstifts Lehen ist. Sie übereignen Bischof Johann von Brunn den Zehnt und Heinrich von Schaunberg übereignet den Klosterhof dem Hochstift, welchen er wiederum zu Lehen empfängt. Abt und Konvent verzichten auf alle ihre Rechte.
Auf einen Hof zu Mellrichstadt (Melrichstat), der den Herren von der Kere (von der Kere) gehört, verschreibt Bischof Johann von Brunn seinem Bruder Ottmann von Brun (Otman von Brun) 300 Gulden.
Bischof Johann von Brunn verschreibt Graf Georg II. von Henneberg (Georgen von Hennenberg) und Kaspar IV. von Bibra (Casparn von Bibra) Burg, Stadt und Amt zu Mellrichstadt (Melrichstat) samt der Bede, der Kellerei, dem Fronhof und dem Dorf Stockheim (Stockhaim) für 8700 Gulden, behält aber dem Stift die Widerlösug, Öffnung und Landsteuer vor.
Der Ritter Apel von Liechtenstein (Her Apel von Liechtenstain) verkauft Dietrich von Gich (Dietrich Gich) ein Haus, einen Halbhof und drei Hütten im Dorf Mürsbach (Mirsbach).
Bernhard von Bastheim (Bernhart von Basthaim) verkauft den Groß- und Kleinzehnt zu Mechenried (Mechriet) auf allen zehntbaren Stücken samt etlichen Höfen, Lehen, Zinsen, Gülten, Nutzungsrechten, Obrigkeiten, Herrlichkeiten und Gerechtigkeiten, die er von Philipp Fuchs zu Schweinshaupten (Philips Fuchsen) zuvor gekauft hat, für 2500 Gulden.
Gottfried von Rotenhan zu Rentweinsdorf (Gotz von Roetenhan zu Rentwigsdorf) besitzt etliche Höfe, Hübe, und Nutzungsrechte zu Mechenried (Mechriet). Diese verkauft er erblich an Bischof Lorenz von Bibra für 185 Gulden.
Die Herren tragen den Bayerhof (Hof Bairen) etliche Jahre für eine jährliche Gült und Zinsen zu Lehen. Nachdem der Hof jedoch verkommt, vererbt Bischof Konrad von Thüngen diesen zusammen mit dem Schaftrieb und der Weide an Nikolaus Volk (Clausen Volken) und Johann Ateling (Hannsen Atelingen sunst Sternhannsen genant) und deren Erben. Sie dürfen den Hof beziehen, ihn wiederaufbauen und behalten. Sie dürfen jedoch kein Stoh des Hofes verkaufen und nicht unter 300 Schafe halten. Außerdem sollen sie dem Hochstift Würzburg jährlich zwölf Morgen Acker in Richtung Marktsteinach bestellen und geben jährlich zwischen Maria Geburt und Maria Himmelfahrt als Zins an das Hochstift Würzburg 52 Schöffel Korn, 52 Schöffel Hafer und zu Cathedra Petri (22. Februar) 2 Fastnachthühner. Für Schäferei und die Nutzung der Weide zahlen sie jährlich an Sankt Martin (11. November) 10 Gulden, einen Hammel und einen Lammbauch an die Kellerei in Haßfurt. Sooft es zu Verschuldungen kommt, sollen sie einen Handlohn entrichten. Nikolaus Volk und Johann Ateling nehmen dies für sich und ihre Erben an und bestätigen es mit einem Revers.
Ein Gut, ein Hof und andere Güter in Memmelsdorf (Memelsdorf) bekommt Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt zu Lehen.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verschreibt seinem Sattelknecht Melchior Trautmann (Melchior Trautman) ein kleines Haus mitsamt einem Hof in Mellrichstadt (Melrichstat). Dieser ist von der Reichs- und Landsteuer befreit. Er bekommt ihn auf Lebenszeit, solange er das Anwesen nicht verkauft oder verändert. Dafür hat er dem Bischof jährlich ein Fasnachtshuhn oder 8 Gulden zu entrichten. Die Erben oder Käufer des Hofes sollen zusätzlich zum Fastnachtshuhn auch 20 Gulden und andere bürgerliche Pflichten gegenüber dem Bischof leisten.