Bischof Hermann von Lobdeburg überlässt die Freiheiten über die Vogtei Herres (Herres) dem Kloster Heidenfeld (closter Haidenueld).
Der Ort Hüttenheim wurde durch den Reichsschultheiß Konrad Bigenot (Reichs schultaissen) vereinigt, aber durch König Heinrich VII. wieder gefreit.
Konrad Klinckhart (Conrat Klinckhart) empfängt als Mannlehen 2 Morgen Weingarten zu Homburg (Hohenburg), welche das Stift mit 16 Pfund Haller auslösen kann. Auf Bitten des Bischofs Wolfram von Grumbach erteilt Kaiser Ludwig IV. (Kaiser Ludwig der 4) dem Markt Homburg das Stadtrecht, mit dem Recht jede Woche dienstags einen freien Markt abhalten zu dürfen, sowie mit allen Rechtsgerechtigkeiten und Freiheiten, die auch die Stadt Gelnhausen (Gailnhausen) besitzt.
Als sich das Stift Würzburg in Nöten befindet, erlangen der Dechant und das Kapitel des Stifts von Kaiser Karl IV. eine Freiheit. Diese besagt, dass das Stift Haug unter kaiserlichem Schutz steht, keinem Landgericht untersteht [?] und für niemanden pfandbar sein soll. Diese Freiheit wird von seinen Nachfolgern König Wenzel, König Ruprecht und König Sigmund bestätigt. Außerdem ersuchen der Dechant und das Kapitel beim Reichstag in Augsburg von Kaiser Karl V. eine Erneuerung des Privilegs, was Kaiser Karl bewilligt.
Das Jägermeisteramt im Stift Würzburg haben vor vielen Jahren die Grafen von Truhendingen vom Stift zu Lehen getragen und verwaltet. Graf Oswald von Truhendingen (Graue Oswalt von Truhendingen) verkauft das Amt mit seinen Rechten, Herrschaften, Freiheiten, Gewohnheiten und Zubehörungen sowie alle Lehen, die dem Amt zustehen, mit der Einwilligung Bischof Johann von Egloffsteins an Erkinger von Seinsheim zum Stephansberg (Erckinger von Saunshaim zum Stefansberg).
Bischof Johann von Brunn übereignet ein Grundstück auf dem Judenplatz, welches Geis von Wertheim (Geis von Werthaim) vom Stift Würzburg als Lehen hat, dem Kloster Himmelpforten und befreit dieses.
Papst Nikolaus V. verleiht dem Stift Haug die Freiheit, dass niemand Propst werden könne, der kein Kapitelherr des Domstifts zu Würzburg ist.
Bischof Johann von Brunn gibt den Metzgern und Bäckern zu Iphofen (Iphouen) eine Freiheit. Sie müssen keine Zölle bezahlen für das Vieh und das Getreide, das sie in Iphofen verkaufen. Die Freiheit ist wiederrufbar. Bischof Rudolf von Scherenberg gibt ihnen die gleiche Freiheit, ebenfalls auf Wiederruf. Bischof Konrad von Thüngen erneuert die Freiheit ebenfalls.
Bischof Lorenz von Bibra erlässt eine Freiheit für das Hofgesinde aufgrund von Beschwerde der Bürgerschaft in der Stadt Würzburg.
Der Kirche im Schloss Homburg an der Werrn sind vier Pfründe gestiftet: die Pfarrei selbst und die Vikariate Hl. Drei Könige, St. Katharina und Zum heiligen Kreuz. Diese Pfründe hat der Bischof von Würzburg alleine zu Lehen, aufgrund einer besonderen Freiheit, die Papst Clemens (Bapst Clemens) dem Bischof Konrad von Thüngen erteilt hat.