Johann von Bosenberg (Hannsen von Boesenberg) kauft etliche Gerechtigkeiten und Nutzungsrechte zu Marbach für das Amt Lauda.
König Heinrich III. gibt Bischof Bruno von Kärnten und seinem Hochstift etliche Gefälle und Nutzungsrechte zu Möckmühl (Meckmülen etwan Megdmülen genant).
Meile beim Bann: Die Reichsstädte erhalten das Privileg, nach dem jeder, der sich einer Reichsstadt auf eine Meile nähert, nicht neben dieser, sondern durch die Reichsstadt gehen muss. Wenn er das nicht tut, so darf die Reichsstadt ihn nach eigenem Ermessen bestrafen. Über diese Freiheit beschweren sich die geistlichen und weltlichen Fürsten, da ihren Untertanen so auf ungelegene Straßen und Wege gezwungen werden. Sie erreichen, dass König Heinrich VII. diese Regelung wieder abschafft.
Als Kaiser Friedrich III. während seiner Regierung einmal nicht im Reich ist, nehmen seine Vögte, Schultheiße und andere Amtleute viele Neuerungen im Reich vor. Sie geben den Reichsstädten, in denen sie wohnen, neue Märkte und zwingen die Händler dazu, die alten Märkte und Messen zu verlassen und auf die neuen zu ziehen. Dadurch beschneiden sie die geistlichen und weltlichen Fürsten in ihrer Marktfreiheiten und ihren Rechten, weshalb sie dem Kaiser schreiben und ihn bitten, dies zu beenden. Dies tut der Kaiser und gibt ihnen einen Brief und ein Siegel, dass die neuen Märkte oder Messen den Alten keine Nachteile bringen und niemand gegen seinen Willen dazu gezwungen wird, diese zu besuchen.
Bischof Hermann von Lobdeburg und sein Domkapitel übertragen der Priorin, comen und dem Kloster St. Marx die Pfarrei zu Pleichach, die in der Würzburger Vorstadt liegt und bisher dem Domkapitel zustand, mit allen Rechten, Gerechtigkeiten und allem Zugehörigem. Dies geschieht durch Verhandlungen und Bitten der Witwe des Grafen Otto von Botenlauben (Graue von Botenlauben des Jungeren), der Schwester Adelheid von Botenlauben (Adelhaiden [...] gebornen von Hildenburg).
Albrecht von Hohenlohe (Albrecht von Hohenlohe) stirbt ohne leibliche Erben, weshalb Möckmühl (Meckmuln) an Bischof Otto von Wolfskeel zurückfällt. Er gibt es den Brüdern Gottfried von Hohenlohe-Weikersheim und Kraft von Hohenlohe-Weikersheim (Gotfriden von Hohenlohe [...]seines brueders) zu Mannlehen im Tausch für deren Rechte, Obrigkeiten und Gefälle, die diese zu Kitzingen (Kitzingen) und Heidingsfeld (Haidingsueld) besitzen.
Bischof Otto von Wolfskeel verkauft Gottfried von Hohenlohe-Weikersheim (Gotfrieden von Hohenlohe) die Stadt und das Schloss Möckmühl (Meckmuln) mit allem Zugehörungen zu Mannlehen. Dafür erhalten der Bischof und sein Hochstift erblich alle Rechte, Obrigkeiten und Gefälle, die Gottfried und sein Bruder Kraft von Hohenlohe-Weikersheim (Crafft sein brueder) zu Kitzingen und Heidingsfeld besitzen.
Bischof Albrecht von Hohenlohe gestattet den Brüdern Albrecht, Gottfried, Friedrich und Heinrich, den Truchsessen von Henneberg (Albrechten, Gotfriden, Fritzen vnd Hainrichen den Trugsessen von Hennenberg), die Errichtung einer Burg oder einer Festung zu Untermaßfeld (Nidermasfeld). Dafür bestätigen die Brüder ihm und allen nachfolgenden Bischöfen zu Würzburg sowie ihren Erben ein ewiges Öffnungsrecht.
Bernhard von Bastheim (Bernhart von Basthaim) verkauft den Groß- und Kleinzehnt zu Mechenried (Mechriet) auf allen zehntbaren Stücken samt etlichen Höfen, Lehen, Zinsen, Gülten, Nutzungsrechten, Obrigkeiten, Herrlichkeiten und Gerechtigkeiten, die er von Philipp Fuchs zu Schweinshaupten (Philips Fuchsen) zuvor gekauft hat, für 2500 Gulden.
Gottfried von Rotenhan zu Rentweinsdorf (Gotz von Roetenhan zu Rentwigsdorf) besitzt etliche Höfe, Hübe, und Nutzungsrechte zu Mechenried (Mechriet). Diese verkauft er erblich an Bischof Lorenz von Bibra für 185 Gulden.