Hainfurt (Hainfurt) ist ein Dorf im Amt Auersberg. Bischof Hermann von Lobdeburg kauft die Vogtei von Graf Otto von Botenlauben für das Stift.
König Albrecht I. verhandelt mit Bischof Andreas von Gundelfingen, dass dieser ihm Hilfe gegen seine Feinde leisten soll, insbesondere gegen König Wenzel II. von Böhmen. Dafür verschreibt er ihm 2000 Pfund Haller auf das Reichsteil zu Heidingsfeld(Haidingsfeld). Andere Herren außerhalb des fuldischen Lehens haben auch etliche Rechte, Gefälle und Nutzungsrechte an der Vogtei. Das Schultheißenamt steht dem Hochstift Würzburg zu. Bischof Iring von Reinstein-Homburg versetzt Otto Schenk von Seinsheim (Ot Schenck) und seiner Frau Gisela geb. von Lembergheim (Geisel sein hausfraw geborne v. Lemberghaim) für ihre Güter, Zins und Nutzung zu Würzburg und anderswo 200 Mark Heller. Er verleiht ihnen das Schultheißenamt zu Heidingsfeld für 20 Mark Silber jährlich aus den Erträgen des Amtes.
Da Johann Fuchs von Schwanberg bzw. Rimbach (Hanns Fuchs von Schwanberg ) auch einen Teil an Schloss Hallburg besitzt, verkauft er diesen und alle zugehörigen Gefälle und Güter für 900 Pfund Haller an Bischof Hermann von Lobdeburg.
Die von Fries im letzten Eintrag vertretene Meinung bestätigt ein Brief von Gottfried von Hohenlohe (Gotfrid von Hohenlohe) an den Ritter Dietrich Zobel, den Amtmann zu Reichenberg (Reuchenburg). Darin befiehlt er ihm, dass der Pfleger des zum Kloster Waldsachsen gehörenden Hofes in Heidingsfeld seine ihm von den Fürsten verliehenen Rechte behalten soll. Es ist also nicht die Rede von den Königen, sondern von den Fürsten.
Kaiser Karl IV. teilt neben Heidingsfeld und Mainbernheim auch noch mehrere weitere fränkische Orte der böhmischen Krone zu, nämlich Prichsenstadt (Brisenstat), Iphofen (Jphouen), Homburg am Main (Hohenburg am Main) und weitere. Seine Söhne folgen ihm darin allerdings nicht nach, denn König Wenzel IV. von Böhmen, einer seiner Söhne, trinkt laut Fries viel Alkohol und kümmert sich nicht um die Angelegenheiten des Reiches, weshalb man ihn absetzt. Sein Bruder König Sigismund verpfändet die Orte Heidingsfeld und Mainbernheim (haidingsfeld vnd Bernhaim) für 4100 Gulden an den Burggrafen Johann von Nürnberg (Johann von Nurnberg). Dieser hält die Burg zu Heidingsfeld so gut, dass er sich den Pfandschilling von den von Thüngen (Thungen) leihen und sich damit ablösen kann. Im Gegenzug muss er die Stadt Heidingsfeld bei den Herren Wilhelm und Hildebrand von Thüngen (Wilhelm riter und Hiltbrand von Thungen) einsetzen. Diese Praktik wurde von Bischof Johann von Brunn angeregt, in der Hoffnung, die beiden Städte für Würzburg zu gewinnen. Nach dem Tod der Herren von Thüngen vereinbart Bischof Johann von Brunn mit deren Söhnen Balthasar (Baltzar) und Sigmund (Sigmund), dass er die ausstehenden 4100 Gulden bezahlt und dafür die beiden Dörfer erhält. Dafür fehlt ihm allerdings das Geld. Zwei Jahre später versichert Bischof Johann von Brunn, die ausstehende Summe innerhalb der nächsten zwei Jahre zu bezahlen. Er verpflichtet sich, 15 Gulden für 1 Gulden Zins zu zahlen, mit der Bedingung, dass die beiden, so lange die Zahlung läuft, die beiden Orte amtmannsweise innehaben.
Bischof Johann von Brunn empfängt 272 Gulden von Seitz Fischlein (Seitz Fischlein) zu Heidingsfeld (haidingsueld) und verschreibt ihm unter Vorbehalt der Ablösung das Schultheißen- und Kelleramt in Heidingsfeld und die jährlichen 14,5 Gulden Zinsen und Pfennig Gülten der Hübner zu Heidingsfeld.
Zu Heidingsfeld (haidingsfelt) gibt es eine Behausung, die die Altenburg (altenburg) genannt wird. Sie steht dem Stift erblich zu, wurde jedoch den von Berlichingen zuerst für 300 Gulden verpfändet und danach als Mannlehen verliehen. Dazu gehören etliche Äcker, die Vogtäcker (voigtakere) heißen. Einen Teil davon stellen die Herren von Würzburg ihren Schultheißen für ihre Besoldung zu. Ein anderer Teil bleibt bei den Besitzern der Altenburg. Dabei wird vermerkt, dass die Vogtei zu Heidingsfeld nicht allein dem Reich oder der böhmischen Krone zusteht, sondern zur Hälfte auch dem Stift Würzburg. Bischof Lorenz von Bibra hätte Herrn Christoph von Gutenstein (heren C v G) eine Hübnerbehausung zur Herberge machen müssen.
König Vladislav II. schreibt den Einwohnern von Heidingsfeld (Haidingsfeld) einen offenen Brief und weist sie an, den Befehlen des Bischofs Folge zu leisten. Daraufhin leisten der Schultheiß, der Bürgermeister, der Rat und die ganze Gemeinde zu Heidingsfeld Bischof Lorenz und dem Domkapitel für sich selbst und ihre Nachkommen Erbhuldigung und schwören, die ihnen auferlegten Pflichten zu erfüllen. Sie übergeben Bischof Lorenz einen Revers.
Der Schultheiß von Fladungen (Fladingen) gerät mit dem Rat der selben Stadt in einen Rechtsstreit, der durch die Räte des Würzburger Bischofs wieder geschlichtet wird.
Nachtragshand: Bischof Konrad von Bibra verschreibt der Äbtissin des Klosters Paradies in Heidingsfeld auf Widerlosung jährlich 75 Gulden für 1500 Gulden, die er von Graf Wilhelm von Hennebergs (Wilhelm von Henneberg) Schuld auf sich nahm und am Kauf des Amts Mainberg abgehen ließ.