In der Hohe Registratur sollen noch Schulden und Dienste verzeichnet werden, die in den Libri diversarum formarum sowie in den Bestallungs- und Anlagebüchern zu finden sind.
Erzbischof Adolf von Mainz schlichtet den Konflikt der Stadt Schweinfurt mit dem Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg dahingehend, dass die Stadt dem Bischof Schulden im Wert von 4000 Gulden erlassen soll. Beide Parteien sollen die Gefangenen frei lassen und auf Entschädigung für schatzung, prantschatzung, geding und unbetzalt gelt verzichten (Urfehde). Diese Urkunde betrifft ebenfalls die Einigung des Würzburger Bischofs mit den Städten Nürnberg, Rothenburg (Rottenberg) und Windsheim (Windsheim).
Die Leibeigenen des Hochstifts zu Urspringen (Urspringen) werden camerleute genannt. Bischof Johann von Egloffstein verleiht diese Leibeigenen als Mannlehen an Reinhard Voit von Rieneck (Vogt von Rienek). Dafür erlässt Reinhard dem Hochstift dessen Schulden in Höhe von 500 Gulden und alle übrigen Forderungen.
Bürgermeister, Rat und Gemeinde von Arnstein (Arnstain) verpflichten sich, anstelle Bischofs Johann von Egloffstein Frowin von Hutten (Huten) und seinem Sohn Heinrich innerhalb von zehn Jahren 1520 Gulden zu zahlen. Im Gegenzug werden sie für drei Jahre von Steuer und Bede befreit.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg verbündet sich für 24 Jahre mit Herzog Friedrich II. von Sachsen. Dabei werden Regelungen getroffen bezüglich Fehde, militärischer Unterstützung, Prozessrecht, Geistlicher Angelegenheiten, Lehensangelegenheiten, Erbangelegenheiten, Verteilung von Kriegsbeute, Verpfändungen, Feinde, Geleit, Weistum und Schulden. Diese Einigung tritt jedoch erst 15. August 1449 in Kraft.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Bischof Rudolf von Scherenberg klagt zweimal vor dem Landgericht des Herzogtums zu Franken wegen Lehen, von denen er annimmt, das sie wieder an das Hochstift Würzburg heimfallen sollen. An diesem Gericht klagen in mehreren Fällen auch Gläubiger um die Mannlehen ihrer Schuldner.
Wenzel von Wolfskeel (Wolfskele), dessen Sohn Wenzel und ihr Verwandter Richard übertragen ihr Viertel am Dorf Eßfeld (Aisveld) als Mannlehen an Bischof Lorenz von Bibra, woraufhin dieser Richard seine Schulden in Höhe von 200 Gulden erlässt. Außerdem vergleichen sich Wenzel, Wend und Richard mit ihrem Verwandten Weiprecht bezüglich der Burg Reichenberg (Richenberg) mit dem Ergebnis, dass er ihnen sein Viertel überlässt. Auf diese Weise erhalten Wenzel, Wend und Richard die Hälfte an Eßfeld sowie den Fronhof und den Burgstall. Ihre Hälfte am Ort verkaufen sie für 1600 Gulden an Bischof Lorenz von Bibra.
Margaretha von Laufenholz (Lauffenholtz) hinterlegt zwei Schuldverschreibungen ihrer Tochter Anna von Berlichingen (Berlichingen) bei Bischof Konrad von Thüngen. Diese Verschreibungen erhält sie später zurück und quittiert den Vorgang.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt und Markgraf Albrecht II. Alcibiades schließen auf Vermittlung des Domkapitels folgenden Vertrag: Der Markgraf solle von kriegerischen Handlungen gegen das Hochstift absehen und alle Forderungen gegen Würzburg fallen lassen. Im Gegenzug ist vorgesehen, dass Bischof Melchior dem Markgrafen 220.000 Gulden in Münzen zahle und die Schulden des Markgrafen in Höhe von 300.000 Gulden übernehme. 100.000 Gulden sollen am 09. Juni 1552 und die übrige Summe am 01. Juli 1552 in Forchheim (Vorchheim) gezahlt werden. Zudem müsse das Hochstift Würzburg auf den Erbschutz über das Kloster Ebrach (Kloster Ebrach) verzichten, den Konrad von Thüngen erwirkt hatte. Mit dieser Vereinbarung solle die Zwietracht zwischen dem Hochstift und dem Markgrafen beendet werden. Albrecht II. Alcibiades sichert zu, das Hochstift in Zukunft nicht mehr zu überfallen, sondern zu schützen.
Ergänzend zu dem Vertrag zwischen Bischof Melchior von Giebelstadt und Markgraf Albrecht II. Alcibiades vom 21. Mai 1552 werden noch sechs zusätzliche Vereinbarungen beschlossen: 1) Da der Bischof die geforderte Summe Bargeld nicht vollständig aufbringen könne, solle er die Differenz in Silbergeschirr begleichen. 2) Der Bischof habe die Schulden des Markgrafen zu übernemen, die er zwischen dem 21. Mai 1552 und dem 06. Oktober 1552 aufnehme. 3) Der Bischof solle dem Markgrafen folgendes militärisches Gerät ins Feldlager überstellen: Zwei Doppelgeschütze (doppel karthaunen), ein Geschütz (notschlangen) und zu jedem Geschütz 200 Stück Kugeln in drei Größen mit 200 Zentner Pulver und zusätzliche 200 Zentner Pulver. 4) Nach dem Vertrag vom 21. Mai 1552 stehe den Markgrafen das Würzburger Amt Mainberg (Mainberg) zu, es sei denn, Wilhelm von Grumbach (Grumbach) setzte sich dafür ein, dass es weiterhin würzburgisch bleibe. Der Bischof solle Wilhelm von Grumbach dafür eine Summe, die der Markgraf dem Grumbacher versprochen habe, angemessen ersetzen, indem er die Lehen des Wilhelm von Grumbach in Eigengut umwandele. Dieser Vorgang dürfe aber nicht ohne die Bewilligung des Markgrafen geschehen. 5) Bischof Melchior solle Christof von Steinrück ( Stainrücken) bezüglich einer alten Urfehde auszahlen. 6) Bischof Melchior solle die Legata, die Bischof Konrad von Bibra einem Konrad von Bibra (Bibra) und dessen Schwester verschafft habe, bezahlen.