Friedrich IV. von Hohenzollern, der Burggraf von Nürnberg (Burggraue fridrich von Nurenberg), erhält von Bischof Gottfried von Hohenlohe die Vogtei von Burgbernheim (Bernhaim) mit allen Gütern, den halben Zehnt zu Ickelheim (Jickelshaim) und den gesamten Zehnt zu Ipsheim (Ipshaim) zu Lehen.
Der Ritter Friedrich von Herbilstadt (Friderich von Herbilstat ritter) und seine Söhne Konrad und Wilhelm von Herbilstadt (Conrad vnd Wilhelm sein Sune) machen dem Hochstift Würzburg einen Halbteil eines Landguts zu Nordheim (Northaim) bei Henneberg (Hennenberg) zu Lehen.
Rabot von Gebsattel (Rabot von Gebsattel) verkauft acht Eimer an Weingärten zu Nordheim am Main(Norhaim am Main) an das Hochstift Würzburg.
Bischof Johann von Brunn leiht sich von Karl von Steinau (Carln Steinriken) 3201 Gulden. Er gelobt, die Schulden bis Cathedra Petri (22. Februar) oder spätestens zwei Monate danach zu begleichen. In diesem Kontext verpfändet er Schloss Werneck (Schloss wern) und das Dorf Nüdlingen (Nutlingen) samt Zugehörungen und Burgschaft.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Nordheim vor der Rhön (Northaim vor der Rone) zusammen mit anderen Gütern an Graf Georg I. von Henneberg-Aschach (Graue Georgen von Hennenberg) auf Wiederlösung.
Bischof Rudolf von Scherenberg gewährt den Bürgern, Kaufleuten und Dienstmännern aus Nürnberg (Nurenberg) Schutz und Schirm. Außerdem stellt er ihnen eine Unterkunft und übergibt ihnen eine schriftlichen Beleg über seine Anordnungen.
Das Karmelitenkloster (Sant Gilgen Closter) in Nürnberg (Nurenberg) verfügt über einen Hof, den Zehnt und etliche Zinsen zu Iphofen (Iphouen). In Bezug auf die Ursachen, warum dieser Besitz dem Kloster eine zeitlang vorenthalten wird, verweist Fries auf das Stichwort "Gilgen Closter" im Buchstaben G.
Nach dem Ablauf von zwei Jahren, soll den Einwohnern von Neuses am Berg (Newsess) nur noch der Wald bei Mainleiten zu Verfügung stehen. Die Einwohner von Dettelbach (detelbach) hingegen sollen ihr Vieh über die altbekannten Wege treiben. Die Einwohner von Neuses am Berg sollen in den anderen Wäldern derer von Dettelbach weder kleinteiliges Holz auflesen, noch ihrem Vieh den Stall streuen, noch Bäume fällen. Die Besitzer der Hufen aus Neuses am Berg sollen insofern an diesen Wäldern beteiligt werden, dass sie Leuten das Grasen und das Streuen von Ställen für ihr Vieh erlauben dürfen. Um zu garantieren, dass es heglich umgesetzt wird, führen Geschworene aus Neuses am Berg und Dettelbach eine Vermessung des betroffenen Gebietes durch und kennzeichnen dieses mit Steinen. Hiermit werden beide Parteien vetragen. Für jeden Verstoß gegen diese Regelung ist ein Gulden zu entrichten. Diesen einzutreiben obliegt dem Dorfmeister oder dem Städtischen Rat zu Dettelbach und Neuses am Berg gemeinsam. Die Gerichtsoberhoheit, vor allem in Bezug auf das Verhängen von Strafen, des Hochstifts Würzburg (Wirtzburg) und der Markgrafschaft Brandenburg (Brandenburgk) soll nicht beschnitten werden.
Durch die würzburger und markgräfischen Räte (Wirtzburgische vnd Marggräuische Räthe) wird festgelegt, dass der Vertrag zwischen den Dörfern Dettelbach (detelbach) und Neuses am Berg (newsess) von 1546 in jeder Hinsicht umgesetzt werden soll. Die Einwohner von Neuses am Berg sollen fortan ihr Vieh nur in dem von diesem Vertrag festgelegten Bereich treiben. Dieser Bereich ist mit insgesamt sechs Steinen abgegrenzt und reicht von Baurnholtz oberhalb des Schmidin Ackers bei Neuses am Berg über den Neusesser Weg bei Schwarzenau (Schwartzenaw) bis hin zur oberen Mainleiden. Sie sollen ihr Vieh nicht bis nach Dettelbach treiben. Ebenso ist es den Dettelbachern verboten ihr Vieh in den oben beschriebenen Bereich zu treiben. Beide Parteien sollen auf ihren Gütern das Vieh grasen lassen, bis die Zeit zum Viehtreiben kommt und die Hirten ihr Vieh in dem vereinbarten Bereich treiben können. Zudem ist vereinbart, dass jeder der beiden Parteien zur rechten Zeit auf seinen Gütern stupfeln darf. So ist es im Vertrag geregelt, doch die beiden Herrschaften behalten sich das Recht vor Änderungen vornehmen zu können.
Nuss Pankraz (Nus Pammeratz) und eine seiner Frauen bauen bei der Kapelle St. Anna (S Annen Capellen) bei Jagstberg (Jagsperg) ein Haus, das sie auf Lebenszeit bewohnen wollen. Mit ihrem Tod soll dasselbe dem Hochstift Würzburg übergehen.