Fries gibt eine Quellenangabe für etliche Briefe, die sich mit dem Altar in der Dompfarrkirche und dem heiligen Sakrament befassen.
Die Bestätigung der Prälaten, die bischöfliche Kollation und die bischöfliche Investitur sind ordentlich registriert.
Gottfried von Stetten (Gotz von Stetten) bringt Ulrich II. von Brauneck in Halterbergstetten (Vlrich von Brauneck) mit Gewalt vor Herzog Ludwig IV. von Teck (Hertzog Ludwig von Teck), den Hofrichter von Kaiser Ludwig IV. dem Bayer in Passau (passaw), um über die Güter der Witwe von Gottfried von Hohenlohe-Speckfeld (Gotfrieds von Hohenlohe), nämlich Elisabeth von Hohenlohe-Speckfeld (witwen frawen Elisabeth), zu verhandeln. Diese sind der Zent Pfitzingen (pfitzingen) mit allen Zu- und Eingehörungen, also dem Kirchensatz, dem Zehnt und dem Gericht zu Münster (Munster). Gottfried von Stetten behauptet, dass er die genannten Güter vollständig zu Lehen geerbt habe. Diesem entgegnet die Witwe Elisabeth von Hohenlohe-Speckfeld. Herzog Ludwig IV. von Teck fällt sein Urteil zu Gunsten der Witwe.
Papst Nikolaus V. übergibt der Propstei im Hochstift Würzburg , dem Bischof, dem Domkapitel des Hochstifts und den Stiften Haug (Haug), Neunmünster (Newminster), Moltzbach, Ornigaw und Mosbach (Masbach) eine Bulle. Die Domherren aus dem Domstift von Würzburg sollen eine Person aus ihrem Domkapitel zu einem Propst in den genannten sechs Stiften wählen und annehmen.
Bischof Rudolf von Scherenberg verspricht Andreas von Lichtenstein (Endressen von Lichtenstein ) den Schutz und Schirm des Hochstifts Würzburg über die der Probstei Tambach (Thambach) zustehenden Leute, die Widemleute der Pfarreien von Ebern (Obern), Seßlach (Seslach) und Pfarrweisach (pfarwisach) mit Vorbehalt des Wiederrufrechts. Dafür sollen sie nur so viel leisten, wie sie für denjenigen geleistet haben unter dessen Schutz sie vorher standen. Andreas von Lichtenstein soll sie auch nicht mit kleinen Dingen behelligen, dem Bischof treu dienen und sie unter Schutz und Schirm stellen. Der Ritter Apel von Lichtenstein (apel vin lichtenstein rittere) bürgt für die armen Leute mit gutem Willen. Andreas von Lichtenstein hat dem Bischof sein Versprechen schriftlich bestätigt.
Kilian Münch (Munchen) empfängt von Papst Leo X. bei der Einweihung der neu erbauten Kirche bei Augsburg (augsburg) drei Mal Ablass und Gnade. Dies gibt Bischof Lorenz von Bibra an die Geistlickeit des Hochstifts Würzburg weiter.
Bischof Konrad von Thüngen erteilt ein offenes Mandat. Dieses besagt, dass niemand an Sonntagen, Heiligenfesten oder anderen Tagen zu fremden Pfarreien gehen darf. Jeder soll zu jeder Zeit die Gottesdienste der eigenen Pfarrei besuchen und die heiligen Sakramente von seinem Pfarrer empfangen. Ein Jeder soll seinem Pfarrer die Opfer erbringen und den Regeln der Kirche folgen, um nicht in die Ungnade dieser zu fallen und ohne eine Strafe davon zu kommen.
Bischof Konrad von Thüngen erteilt ein weiteres Mandat, da sein erstes nicht befolgt wird. Er fordert die Untertanen auf, sich an die Satzungen und Ausreisungen der christlichen Kirche und des Bischofs zu halten. Außerdem sollen sie sich nicht von dem Handeln anderer beeinflussen lassen und er bittet sie, die vier Opfer zu erbringen und ihre Zinsen und Gülte zu zahlen, damit die Pfarrer und Seelsoger versorgt werden können.
Bischof Konrad von Thüngen erlässt abermals ein offenes Edikt. Er gibt den Pfarrern Macht und Gewalt sowie gleichzeitig auch den Befehl, die vier Opfer von jenen einzusammeln, die diese noch nicht erbracht haben.
Bischof Johann von Egloffstein hat während seiner Regierungszeit die Pfarrei zu Stöckenburg (Stokelburg) und die Filialkirche zu Ohausen (Onhausen) zusammen mit allen Nutzungsrechten und Gefällen, Zu- und Eingehörungen zur Erhaltung zweier Chorschulen an das Stift Öhringen (Stifft zu Oringaw) zu den vier Quatembern übergeben und inkorporiert. Das Stift Öhringen verschreibt sich, nach der Erkenntnis des Geistlichen Gerichts und mit Einwilligung von Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt, das Patronat der Pfarrei und der Filialkirche für 35 Gulden jährlich zu tragen. Diese Inkorporation findet sich zu Würzburg unter dem Datum 20.09.1400. Wenn Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt allerdings resigniert, bekommt Wolf von Velberg (Wolffen von Velberg) diese Stiftungen zu Mannlehen zusammen mit der Entrichtung an die zwei Chorschulen zu den vier Quatembern.