Der Konvent des Klosters Münsterschwarzach (Munster Schwartzach) setzt den Abt Kraft von Biberehren (Craften von Biberern) ab und wählt an seiner Statt Hildebrand Zollner (Hiltpranten Zolner). Außerdem bitten sie Bischof Johann von Egloffstein und sein Domkapitel um Schutz und Schirm.
Der Konvent des Klosters Münsterschwarzach (Schwartzach) setzt den Abt Kraft von Biberehren (Craften von Biberern) ab. An seiner Stelle wird Hildebrand Zollner (Hiltpranten zolner) eingesetzt. Der Konvent bittet Bischof Johann von Egloffstein und sein Domkapitel um Hilfe, Schutz und Schirm.
Bischof Johann von Egloffstein erhebt mit Wissen seines Domkapitels in der Stadt Schwarzach am Main eine Landsteuer, den zwolften pfennig, um die Schulden in Höhe von 1550 Gulden bei Hildebrand von Thüngen ( Hiltpranten vonThungen) und dessen Erben zu begleichen. Dafür befreit der Bischof die Stadt für elf Jahre von jeglicher Bede, Steuer, Datz und anderen Abgaben. Er gibt der Stadt auch das Recht dazu, Steuern oder Beden zu erheben, um das Geld aufzubringen. Dies sollen sie dem Bischof in Rechnung stellen.
Bischof Johann von Brunn und dessen Vorgänger schulden den Brüdern Heinrich und Eucharius von der Tann (Heintzen vnd Eucharius von der Than) sowie deren Geschwister 5200 Gulden. Von dieser Summe stehen den Brüdern Heinrich, Friedrich und Sebastian (Hainrichen von der Than domhern, Fritz vnd Bastian von der Than) 717 Gulden zu. Dafür verpfändet der Bischof ihnen sein Schloss Hildenburg (Hildenberg) und die Stadt Fladungen (Fladungen) mit den zugehörigen Dörfern, dem Amt und allem Zugerörigen. Er verpflichtete sich ebenso dazu diese 717 Gulden über ein Jahr hinweg abzubezahlen, für die Summe erhalten sie einen Zins von 42,5 Gulden und 45 Malter Hafer. Die restlichen 4483 Gulden will der Bischof innerhalb von sechs Jahren abbezahlen, auf die er pro 18 Gulden einen Gulden Zinsen zu zahlen hat. Die Zinsen müssen jährlich mindestens zur Hälfte oder einem Drittel entrichtet werden.
Erzbischof Konrad III. von Dhaun verpfändet, mit der Zustimmung seines Domkapitels, das ihm und seinem Hochstifts Mainz (Maintz) gehörenden Schloss Lichtenberg (lichtenberg) und seinen Anteil an der Burg und Stadt Bad Salzungen (Saltzung) für 3000 Reihnische Gulden, auf jährlichen Wiederkauf, an Bischof Johann von Brunn. Bischof Johann von Brunn verpfändet den Anteil an der Burg und Stadt Bad Salzungen Burkhard von der Tann (Burckharten von der Than) auf Widerruf. Im Gegenzug erhält der Bischof von ihm das Öffnungsrecht. Im Falle, dass der Bischof von Mainz diesen Teil von dem Würzburger Bischof ablöst, muss Burkhard diesen ohne Widerstand abgeben.
Die beiden Domprobste der Hochstifte Bamberg (Bamberg) und Würzburg (Wirtzburg) und etliche Adlige schließen eine gerichtliche Vereinbarung zwischen Bischof Johann von Brunn und seinem Domkapitel. Zu den Grafen, Herren, Rittern und Knechten des Hochstifts Würzburg gehören die von Wertheim (wertheim), von Henneberg (Hennenberg), von Limpurg (Limpurg) und von Schwarzenberg (Schwartzenberg). Diese werden um die Besiegelung der Vereinbarung gebeten.
Bischof Johann von Brunn schuldet den Brüdern Michael und Hermann von Schwarzenberg (Michaeln vnd Herman gebrudern Hern zu Schwartzenberg) 2000 Gulden, da sie ihm mit 40 Pferden gegen die Städte Würzburg (Wirtzburg) und Ochsenfurt (ochsenfurt) gedient hatten. Dafür verpfändet er ihnen den Zehnt des Domkapitels zu Eßleben (Eisleben) mit allen Rechten, Freiheiten, Gewohnheiten und Zugehörungen in Dorf und Feld. Dies sollen sie so lange innehaben, bis er ihnen die 2000 Gulden bezahlt.
Grafen, Herren und Ritterschaft des Hochstifts Würzburg schreiben an das Konzil zu Basel (Basel) bezüglich der Zweiung des Bischofs mit dem Domkapitel und der Stadt Würzburg (wirtzburg). Erkinger von Seinsheim und Michael von Schwarzenberg (Erckinger vnd Michael Hern zu Schwartzenberg vnd von Sainsheim) siegeln dieses Schreiben ebenfalls.
Michael von Schwarzenberg (Her Michael der Elter Her zu Schwartzenberg) teilt seine Güter unter seinen zwei Kindern auf. Darüber wird ein Brief erstellt, den er Bischof Johann von Grumbach zeigt und den dieser bestätigt. Der Bischof und sein Domkapitel übernehmen Bürgschaft für das Hab und Gut seiner Frau und deren Söhne. Dadurch werden die von Schwarzenberg Landesherren mit dem Bischof als ihrem Landesfürsten.
Kaiser Maximilian I., die Fürsten und die Herzöge von Sachsen (Sachsen) schicken eine Botschaft nach Franken (Francken). Sie tragen eine Werbung vor dem Würzburger Domkapitel vor. Sie fordern, dass Herzog Friedrich III. von Sachsen (Hertzog Friderichen zu Sachsen) zu einem Koordinator und Administrator im Hochstifts ernannt werden soll. Sowohl ihre Werbung als auch die Antwort des Domkapitels sind registriert.