Bestimmungen zum Kiliansgeleit: Jährlich durch einen fürstlichen Diener Würzburgs am Abend Kiliani (7. Juli) öffentlich ausgerufen. Jedem, der die Kiliansmesse besuchen will, wird Frieden und Geleitschutz zugesagt. Davon ausgenommen sind mit der Reichsacht belegte Personen, bekannte Feinde des Stifts, wer dem Stfit und seinen Verbündeten geschadet hat, wem der Zutritt zur Stadt Würzburg verboten ist oder mit dem Interdikt belegt ist. Außerdem sind vom Zugang zur Stadt alle Verbreiter ketzerischer Lehren und Schriften sowie alle nicht in Würzburg wohnhaften Juden ausgeschlossen.
Kilianstein (Kilianstain), auch Sodenberg (Sotenberg) genannt, ist ein Schloss, das an der Saale liegt. Zwischen Bischof Gerhard von Schwarzburg und Dietrich (Dietzen), Wilhelm (Wilhelmen), Hildebrand (Hiltbranten) und anderen von Thüngen (Thungen) gab es Streitigkeiten aufgrund des missachteten Landfriedens. Dieser Streit wird durch Erzbischof Konrad von Mainz und dem guten Willen beider Parteien beigelegt, indem sie sich auf dem Berg, auf dem das Schloss Kilianstein gebaut ist, treffen. Hier soll die Partei der von Thüngen Bischof Gerhard von Schwarzburg verzeihen und der Bischof soll den von Thüngen 200 Gulden bezahlen.
Die Stadt und Schloss Kisseck (oder Kiseck), das Dorf Nüdlingen (Nutlingen) und weitere Gerichtsrechte werden dem Herzog Swantibor von Pommern-Stettin(Hertzog Schwaneberg) und dessen Bruder Bogislaw (Bugslaen) von den Markgrafen von Brandenburg gegeben. Die beiden Brüder verkaufen die oben genannten Besitztümer und Rechte an den Bischof Gerhard von Schwarzburg und das Hochstift Würzburg für 9000 Gulden.
Schloss und Stadt Königsberg gehört in alten Jahren den Herren von Henneberg. Zu Fries Zeiten hängt noch ein Wappen der Henneberger am Stadttor. Doch trotzdem besitzt das Hochstift Würzburg die geistliche Gerichtsbarkeit, die Landgerichtsbarkeit und die Zentgerichtsbarkeit und etliche Mannlehen über mehrere Jahre. Schloss und Stadt Königsberg gehen von den Grafen von Henneberg aufgrund einer Hochzeit mit der weiblichen Linie an die Herzöge von Stettin über. Herzog Swantibor III. von Pommern-Stettin (Swantibor zu Stetin und Pomern) verkauft Bischof Gerhard von Schwarzburg und dem Hochstift Würzburg das genannte Schloss und die genannte Stadt für 21.000 Gulden. Bischof Gerhard von Schwarzburg zahlt ihm zunächst 3000 Gulden.
Bischof Gerhard von Schwarzburg liegt mit den elf Städten seines Hochstifts im Streit und es kommt zum Krieg. Da er kein Geld mehr übrig hat, verkauft er Schloss und Stadt Königsberg, nachdem er acht Tage gewartet hat endgültig für 19600 Gulden an die Brüder Friedrich I. der Streitbare, Wilhelm II. der Reiche und Georg (Friedrichen, Wilhelmen, Georgen), die Landgrafen von Thüringen und Markgrafen von Meißen sind. Die drei Brüder geben dem Herzog Swantibor III. von Pommern-Stettin (Swantibarn) eine rückständige Summe von 11000 Gulden, die auf Grund der Lage des Hochstifts an das Gericht ging, und dem Bischof 8600 Gulden. Dadurch bringen sie die Stadt und das Schloss Königsberg an sich. In dem Kauf sind jedoch alle geistlichen und weltlichen Gerichte und Lehen, sowie der Zehnt und andere Rechte, die das Hochstift vor dem Verkauf der Stadt und des Schlosses Königsberg innehielt, nicht mit inbegriffen. Über diese Transaktion geben die drei Brüder dem Bischof eine besiegelte Urkunde. So stand die Stadt Königsberg nicht länger als sechs Jahre unter der Herrschaft des Hochstifts Würzburg.
Bischof Konrad von Bibra bestätigt den Kesslern ihre Rechte und Freiheiten.
Bischof Konrad von Bibra nimmt mit Wilhelm von Grumbach (Wilhelmen von Grumbach) auf Grund des Wildbanns im Gramschatzer Wald eine Grenzweisung, eine Weisung des Gerichtsbezirks und eine Grenzsteinsetzung vor.
Bischof Melchior erneuert die Bestätigung der Rechte und Freiheiten der Kessler.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt fordert, dass Valentin Reinhard (Valtin Reinharte), der in Römershofen (Rennershouen) in einer Schlägerei eine blutige Verletzung verursachte, in Königsberg vor ein Zentgericht gestellt wird. Er ist sesshaft in Prappach (Brappach). Laut dem Bischof gibt es Verträge mit Sachsen über den Zent in Königsberg, weswegen er dann in drei Anklagepunkten bußfällig werden soll, nämlich Mord, Diebstahl und Vergewaltigung.
Anna Kuhn (anna kundlin) aus Lauda wird von Jakob Sattler (Jacoben Sattlern) aus Sindolsheim (Sundeltshaim) beschuldigt, die Hostien (Partikel des Sakraments) mitsamt der vergoldeten Kupferbüchse und dem überdeckten rotbraunen Mantel vor zwei Jahren aus der Pfarreikirche in Lauda entwendet, und diese in ihrem Haus unter dem Dach versteckt zu haben. Daraufhin wird sie gefoltert, doch Jakob Sattler widerruft seine Aussage öffentlich auf dem Pranger in Würzburg. Ihr wird eine Urkunde ausgestellt, die dies bestätigt.