Der Erbvogtei über Comburg (Camberg) stehen folgende Nutzungsrechte zu: die Heeresfolge, die Gerichtsbuße und das Recht, Truppen verpflegen zu lassen.
Ein Nachtragsschreiber verweist für die Pflichten, die ein Erbvogt dem Würzburger Bischof leisten muss, auf den liber omissorum.
Die Stadt Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg an der Thauber) übernimmt gegen eine jährliche Abgabe von 60 Malter die Schutzpflicht für die Eigenleute des Klosters Comburg (Camberg) in Gebsattel (Gebsettel) und um Rothenburg.
Simon von Stetten (Stetten) empfängt etliche Zinsen und Frondienste in Künzelsau (Contzelsaw), Baldenhoven, Bibrach und Nagelsberg (Nagelsperg) vom Comburger Abt Andreas von Triftshausen als Mannlehen.
Simon von Stetten (Steten) empfängt etliche Nutzrechte in Künzelsau (Contzelsawe) als Mannlehen vom Comburger Abt Andreas von Triftshausen.
Der Schutz über das Kloster Comburg (stifft Camberg) sowie über die zum Kloster gehörigen Leute und Güter kommt an die Schenken von Limpurg. Für eine ausführliche Erläuterung verweist Fries auf das Stichwort Camberg. Im Zuge dessen überträgt der Würzburger Domdekan Wilhelm Schenk von Limpurg (Schenck wilhelm Domher) als Vormund Georgs Schenk von Limpurg (Georg seines bruders kinde), späterer Bamberger Bischof, den Ort Gollhofen (Gollhouen) an Bischof Rudolf von Scherenberg und erhält den Ort als Mannlehen vom Bischof zurück. Die Nachtragshand merkt zusätzlich die Orte Gollhofen, Sommerhausen, Winterhausen und Lindelbach (Golnhoffen, Sumershausen, Wintershausen, Lindelbach) an.
Friedrich III. erhebt zum Nachteil des Hochstifts Würzburg Reichssteuern von den Klöstern Comburg (Camberg) und St. Stephan (Steffan). Bischof Rudolf von Scherenberg beklagt sich darüber und erhält als Antwort, dass Friedrich III. sich ihm gegenüber wie den Kur- und anderen Reichsfürsten verhalten und nicht weiter belasten will.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verträgt das Stift Comburg (Camberg) mit der Stadt Schwäbisch Hall (Hall) wegen folgenden fraglichen Rechtstobjekten: Bannwein und Kirchweihwein, Ungeld, der Vogtei und der Hochgerichtsbarkeit in Thüngental (Thungenthal) und Tullau (Tullaw); der neu errichteten Kelter in Tullau, dem niederen Jagdrecht bei Tullau, dem Kirchenpfleger von Thüngental, entfremdeten Pfrundshäusern in Schwäbisch Hall (Hall), dem Salzzehnt, dem Kleinzehnt, dem Zehnt von Schloss Limpurg (Limpurgisch schlos), abgabenfreien Häusern in Schwäbisch Hall, dem Unterhalt der Landwehr, der Feststellung von Gemarkungsgrenzen in Hessental (Hesenthal) und Gelbingen (Gelbingen), Wasserquellen in Hessental, dem Ganerbenrecht und einem Hof in Haßfelden (Hasfeldischen guttlein).