König Heinrich II. überträgt Bischof Heinrich I. und dem Hochstift Würzburg den Ort, die Herrschaft und das Amt Groß-Gerau (Gera) im oberen Rheingau (im obern Ringaw) mit allen seinen Zugehörungen, Kirchen, Dörfern, Weilern, Höfen, Feldern, Wälder, Wiesen und Weiden, Jagdgebieten, Gewässern, Wasserläufen, Fischereien, Mühlen und allen Leuten sowie die Grafschaft Bessungen. Hiervon ausgenommen sind die Kirchen zu Drenstatt und Bischofberg. Im Gegenzug hat Bischof Heinrich dem König die Kirchen und Leute zu Hallstat, Amlingsstat und Sinflingen, die bis dahin dem Stift Würzburg zugehörig waren, zugestellt.
Graf Poppo VII. vom Henneberg und dessen Sohn Graf Heinrich I. von Henneberg (Grave Bop und sein sun Grave Hainrich von Henneberg) erhalten von Bischof Hermann von Lobdeburg Gumbrechtshausen für 11 hube die Jarlich 4 Pfund ertragen zu Lehen. Die Nachtragshand fügt folgende Orte hinzu: Schloss Lauterburg (schos Lauterburg), Schwartzensdorff, Uttenhausen Vtenhausenn, Albertshausen, Eschelhorn,Völkershausen (Volkerichshausen), Struph.
Der Ritter Dietrich Fuchs zu Eltmann (Dietrich Fuchs riter) verpfändet Georg von Schaumberg (Georg von Schamberg) den Weinzehnt in Ebelsbach, den er als Lehen des Hochstifts hat. Hinzu kommen Limbach (Limpach), Sal und Grundzinsen in Eltmann (Eltmain), Kottenbrunn (Kautzenbron), Rügshofen (Rudhoven), Gerolzhofen (Gerolzhoven), Ebersbrunn (Eberhartspron), Dietbach (Dieppach), ein Weinberg in Prüßberg (Prustberg) und der Zehnt in Albertshofen (Alberhoffen).
Hermann von Reckrodt (Herman von Reckrat) erhält von Bischof Johann von Brunn das Dorf Gumpelstadt (Gumpelstat das dorf) und ein Viertel des Schlosses Waldenburgs (schloss Waldenburg) zu Lehen.
Jakob Blast zu Rothenurg verpfändet mit Bewilligung Bischof Johann von Brunn Gunzendorf (Guntzendorf), ein Lehen des Hochstift Würzburgs, für 450 Gulden an Wolframen Gassendorfer. Dies kann er innerhalb von zwei Jahren wiederlösen. Wenn er es nicht wiederlöst, soll es das Hochstift tun.
Die Nachtragshand datiert den Verzicht Elisabeth von Hohenlohes (gemelte Fraw Elisabeth) auf ihre Ansprüche im Lehensfall Grünsfeld auf 1491, also bereits vor der Lehensauftragung 1502.
Die Nachtragsahand gibt an, wo das Register über die Lehenmachung Grünsfelds an die von Leuchtenbergs ( Leuchtenbergisch Lehenmachung vff Grunsfeld) zu finden sei.
Abt Thomas Neidlein von Oberzell (Abt Thomas zu Obernzell) verpflichtet sich 200 Gulden an Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt für einen Hof in Geroldshausen (Geroltshausen) innerhalb der nächsten zwei Jahre zu bezahlen. Der Hof war ursprünglich ein Lehen für Konrad Hoffmann (Contz Hoffman) und ein Lehen des Klosters, ist nun aber Eigentum des Klosters.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft Hans Gemel (Gemel Has), dem Vogt zu Mainberg, zwei Häuser, eine Scheune, einen Stall, eine Hofstatt zusammen mit einem Garten, einer kleinen Wiese (wisfleken), einem Weingarten, einem Kräutergarten und einiges an Hausrat in Mainberg (Mainberg). Diese Güter haben zuvor Andreas von der Kere (Endress von der Kere) gehört. In der Kaufurkunde sind ausdrücklich folgende Dinge genannt: das Haus des Stifts unterhalb des Schlosses in Mainberg am Meerbach (jhenseits der Marbach) zusammen mit den Hofstätten, Scheunen, Stallungen und der Garten sowie alle Zugehörungen und alles, was mit Zäunen oder Mauern eingegrenzt ist. Dazu kommt noch ein Kelter mit drei Fässern für zehn Fuder Getreide, zwei Tischen, von denen einer beschlagen, der andere verzinnt ist, drei Spannbetten, zwei alte Holzbestände für die Beheizung der Küche zusammen mit der Hackbank und einem eingemauertem Kessel. Weiterhin wird eine Scheune genannt mit einer kleinen Wiese auf einem Viertel Feld und das Tor des oben genannten Hauses, drei Morgen Weingarten, ein einhalb Morgen Wiese und ein Kräutergarten. Bei all diesen Gütern ist die Herrschaft, der Fron, alle Dienste und Steuern, die Lehensherrschaft und die Abgabe von Zinsen und dem Handlohn - wie auch bei anderen Gütern in Mainberg - dem Stift vorbehalten. Hans Gemel muss dementsprechend einige Abgaben an den Stift entrichten: Für das Haus, die Hofstatt, die Scheune, den Stall und den Garten ein Pfund Geld und zwei Fastnachtshühner an St. Martin; für die Scheune und die kleine Wiese jährlich ein Michelshuhn; für die drei Morgen Weingarten jährliche drei Fastnachtshühner und den Zehnten; für die ein einhalb Morgen Wiese zwei Michelshühner und zwei Pfennige für den Zehnten; für den Kräutergarten ein Michelshuhn. Diese Abgaben dürfen an niemanden anderen entrichtet werden als an den Würzburger Bischof.
Der Propst des Klosters Heidenfeld, Andreas I. Emes (Probst Andres zu Haydenfeldt) kauft nach der Einwilligung Bischof Melchiors Zobel von Giebelstadt das Recht an einer jährlichen Getreidegült von sechs Malter Roggen und zwei Malter Hafer nach Schwartzacher mas und das Recht an Zinsen im Wert von 18 Pfund, 16 Pfennig und 1 Heller von Valentin Fuchs von Dornheim zu Wiesentheid (Valtin Fuchs von Dornhaim zu Wisenthaid) für insgesamt 226 Gulden. Diese Abgaben betreffen zwei Huben des Klosters Heidenfeld in Kraisdorf (Greisdorff). Im Kauf eingeschlossen sind außerdem alle Gefälle, Lehensrechte, Gerichtsrechte und weitere Rechte. Laut einem Register über diesen Verkauf empfängt der Propst alles als Erbzinslehen vom Würzburger Bischof.