Den Zehnt zu Bad Mergentheim (Mergethaim) tragen die Herren von Hohenlohe (heren von Hohenlohe) vom Stift zum Mannlehen. Auf Bitte Gottfrieds I. von Hohenlohe (Gotfrid von Hohenlohe) und seines Bruders Konrad I. von Hohenlohe (Conraten von Hohenlohe) überträgt Bischof Dietrich von Homburg das Lehen an den Deutschen Orden. Im Gegenzug tragen die Hohenloher dem Hochstift andere ihrer Güter an und erhalten diese als Mannlehen zurück.
Das Gericht in Bad Mergentheim (Mergethaim) haben Adelheid von Hohenlohe und ihr Sohn Ulrich von Hohenlohe (fraw Adelhaid vnd ir sun Vlrich von Hohenlohe) Bischof Manegold von Neuenburg dem Hochstift übergeben und es wiederum als Lehen zurückerhalten.
Schloss, Stadt und Amt Mellrichstadt (Melrichstat) liegen im Oberland des Hochstifts Würzburg. Bischof Wolfram von Grumbach verleiht einen Hof des Stifts in Mellrichstadt an Siegfried von Stein (Seifriden vom Stain) und seine Frau Adelhid von Stein (Alhaiten) auf Lebenszeit. Dafür zahlen sie dem Hochstift jährlich 40 Malter Korn und 30 Malter Hafer. Im Tausch bekommt das Hochstift Würzburg ihren Hof zu Unsleben (Vsleuben) mitsamt den Zu- und Eingehörungen. Siegfried und Adelheid von Stein behalten sich das Nutzungs- und Wohnrecht vor.
Es findet sich, dass Bischof Johann von Brunn einem Herrn Apel (Apln) das Dorf Gerbersdorf (Jerbelsdorf), den Zehnt zu Neuhaus (Newenhaus) und eine Wiese zu Frickendorf (Frickendorf) verschreibt, damit er das Schloss notdürftig behüten, bewachen und in Stand halten kann.
Bischof Johann von Brunn verleiht Karl Truchsess von Rotenstein (Carln Truchsessen) und seinen Erben ein Burggut zu Mellrichstadt (Melrichstat) erblich.
Kraft V. von Hohenlohe-Weikersheim (Crafft von Hohenlohe) verkauft Schloss und Stadt Möckmühl (Meckmulen) an den Kurfürsten von der Pfalz Ludwig (pfaltzgraue Ludwigen am Rein). Bischof Gottfried Schenk von Limpurg willigt ein und bekennt, dass Schloss und Stadt Möckmühl dem Hochstift Würzburg zur Hälfte übereignet und ledig sind. Beides befindet sich für ca. 58 Jahre im Besitz der Pfalzgrafschaft bei Rhein. Im Landshuter Erbfolgekrieg von 1503 fallen jedoch Schloss, Stadt und Amt durch Eroberung an Herzog Ulrich von Württemberg (Vlrich von Wirtenberg).
Papst Clemens VII. erteilt Bischof Konrad von Thüngen und seinen Nachfolgern das Privileg, dass sie und niemand sonst das Recht haben, alle kirchlichen Pfründe und das Amt des Stiftsherren im Stift Möckmühl (Meckmuln) zu verleihen, sofern sie innerhalb der Papstmonate legid werden. Fries gibt außerdem an, wo zu finden ist, wie Schloss, Stadt und Amt Möckmühl an das Hochstift kommen und wieder verloren gehen.
Den ganzen Zehnt von Memmelsdorf (Memelsdorf) und den halben Zehnt von Rothenberg (Rotenberg) empfangen die Herren von Memmelsdorf (die vom Memelsdorf) vom Stift Würzburg als Mannlehen. Auf Bitten des Wilhelm von Memmelsdorf (von Memelsdorf wilhelmen) erkennt Bischof Rudolf von Scherenberg es auch seiner Frau, einer Geborenen von Milz (Miltz) für 120 Gulden an. Als Wilhelm von Memmeldorf (Memelsdorf wilhelme) ohne männliche Erben stirbt, müssten die Zehntrechte an das Stift zurückfallen. Es wird jedoch nicht zurückgefordert und die Witwe Wilhelms verkauft den Zehnt an Johann von Milz (Hannsen von Miltz) und seinen Sohn Wolfkonrad von Milz (Wolfconraten) für 120 Gulden. Nach deren Tod gibt Sebastian von Lichtenstein (Sebastian von Liechtenstain) mit Wissen und Erlaubnis von Bischof Konrad von Thüngen und dem Domkapitel Wolfkonrad von Milz die geforderten 120 Gulden und löst den Zehnt für das Hochstift Würzburg auf Ablösung.
Ein Gut, ein Hof und andere Güter in Memmelsdorf (Memelsdorf) bekommt Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt zu Lehen.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verschreibt mit Bewilligung des Domkapitels Sebastian von Lichtenstein (Bastian von Lichtenstain) für eine gewisse Summe die Zehnten von Memmelsdorf (Menelsdorf) und Rothenberg (Rottenburg) im Amt Seßlach (ampt Seslach). Er soll die Ritterlehen vom Stift bekommen. Die Verschreibung der Zehnte hat solange Bestand, bis ein Dokument, das noch zu finden ist, sie außer Kraft setzt.