Bischof Gerhard von Schwarzburg nimmt 3000 Heller von dem Domherren Johann Hofwart (Hanns Hofwart) und seinem Bruder Erkinger (Erckinger) und verpfändet ihnen dafür 100 Heller jährlich auf der Kellerei des Stifts zu Heidingsfeld und 100 Malter Korn auf dem Amt Ingolstadt.
Nach dem Tod der Brüder Hofwart kommen die Gerechtigkeiten und die Verschreibung an Ritter Weiprecht von Helmstatt (Weiprecht von Helmstat) und Johann Hofwart (Hanns Hofwart). Bischof Johann von Egloffstein erlaubt Johann Gundelwein (Hanns Gundelwein) und Johann Hund zu Grünsfeld (Hanns Hund zu Grunsfeld), die Nutzungen und Gefälle an sich zu lösen. Er gibt ihnen darüber eine neue Verschreibung.
Johann Hofwart (Hanns) wohnt in der folgenden Zeit in Ingolstadt (Jngelstat). Bischof Johann von Brunn erlaubt ihm, 200 Gulden an dem baufälligen Schloss zu verbauen. Er schreibt ihm diese 200 Gulden zu dem vorherigen Pfandschilling. Johann Hund (Hanns Hund) gibt Bischof Johann noch mehr Geld. Es kommt zu einem Vergleich zwischen den beiden. Im Gegenzug für den Pfandschilling von 2600 Gulden verschreibt Bischof Johann Johann Hund und seinen Erben das Schlosss Ingolstadt mit dem Amt, Dörfern, Weilern, Leuten, Gütern, Zinsen, Gerichten, Äckern, Wiesen, Seen, Mühlen, Weingärten, Frondiensten und allen anderen Rechten, Gewohnheiten und Einbehörungen inklusive der 100 Pfund Heller auf Heidingsfeld (Haidingsfelde).
Bischof Johann von Brunn verschreibt Peter Ruden (Peter Ruden) und seinen Erben den Halbteil an dem Schloss und der Stadt Jagstberg (Jagsperg) für 500 Gulden. Unter Bischof Gottfried Schenk von Limpurg erhält Peter Ruden seine 500 Gulden zurück. Bischof Gottfried verschreibt Johann von Absberg (Hanns von Absperg) für 4000 Gulden Schloss, Stadt und Amt Jagstberg. Er behält dem Stift jedoch die Öffnung und Erbhuldigung vor. Außerdem übergibt er Johann einen Brief, laut dem die nächste Ablösung nicht vor Ablauf von 10 Jahren geschehen soll. Zehn Jahre später gibt Friedrich von Seldeneck (Fritz von Seldenck) Bischof Gottfried 4300 Gulden. Mit den 4000 Gulden löst er Schloss, Stadt und Amt Jagstberg aus, die restlichen 300 gibt er dem Stift zu anderen Nutzen. Für eine Hauptsumme von 4300 Gulden werden ihm besagtes Schloss, Stadt und Amt verschrieben. Es wird ihm ebenfalls erlaubt, 500 Gulden daran zu verbauen. Das Stift behält sich aber die Lösung, Öffnung, Erbhuldigung und Landsteuer vor. Bischof Rudolf von Scherenberg löst Schloss, Stadt und Amt wieder von Friedrich von Seldenecks Sohn Philipp (Philip).
Burkhard Estl (Burckart Estl) verpfändet mit Einwilligung seines Lehnsherren Bischof Gottfried Schenk von Limpurg die Hälfte des Zehnts auf seinem Lehen in Illesheim (Jlleshaim), insgesamt 35 Malter Getreide, für 400 Gulden an Heinrich Geiling (Haintz Gailing). Er übergibt ihm ein Revers. Der Zehnt soll in 6 Jahren wieder abgelöst, oder vom Fürsten gelöst werden.
Bischof Johann von Grumbach nimmt 2300 Gulden vom Prior und Konvent zu Ilmbach und verschreibt ihnen dafür den halben Zehnt zu Ober- und Unterspiesheim (Obern vnd nideren Spieshaim). Er stellt die Bedingung, dass zur Ablösung der Zehnts nicht mehr als 1800 Gulden gezahlt werden müssen. Bischof Konrad von Bibra löst den Zehnt dann für 1800 Gulden ab.
Bischof Konrad von Thüngen verpfändet das Schloss und Amt Ingolstadt (Jngelstat) mit ihren Zu- und Einbehörungen und den 100 Gulden auf der Kammer an die Brüder Ambrosius und Sebastian Geyer (ambrosius vnd Sebastian die Geier), für eine Hauptsumme von 2200 Gulden. Diese wurden durch Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt wieder abgelöst.
Nachdem die Kartäuser in Ilmbach (Ilmach) den Zehnt für 83 Jahre besessen haben, löst Bischof Konrad von Bibra diesen wieder für 1800 Gulden ab. Da der Prior und Konvent nicht wissen, wie sie die 1800 Gulden anlegen sollen, überlassen sie sie vorerst dem Stift und lassen sie sich mit 90 Gulden verzinsen. Sie verpflichten sich, die 90 Gulden mit der Hauptsumme von 1800 Gulden abzulösen.
Dem Komtur zu St. Johann in Würzburg werden von einer Hauptsumme von 1000 Gulden 50 Gulden Zins verschrieben. Diese sollen jährlich zu Cathedra Petri bezahlt werden.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verschreibt Bernhard von Liebenstein (Bernhart von Liebenstain) und seiner Ehefrau Margaretha von Hutten (Margareth von hutten) alle Zinsen, Gülte, Gefälle und Nutzungen im Amt Jagstberg (Jagstberg) für 7800 Gulden auf Wiederlösung. Bischof Friedrich von Wirsberg lässt Bernhard das Amt des Amtsmannes übertragen. Ausgenommen sind dabei die geistliche Jurisdiktion, der Landgerichtszwang und weitere Rechte.