Fries gibt an, wo Informationen zu finden sind, wie das Schloss Öttershausen (Otrichshausen das schlos) von Simon von Blankenberg (Simon von Blanckenbald) für 200 Pfund Haller als Lehen an das Hochstift Würzburg kommt.
Ludwig von Raueneck (ludwig von Raweneck) macht Bischof Hermann von Lobdeburg für 65 Mark Schloss Raueneck (Schloss Raweneck ), andere Güter, Zinse und Gülten zu Bramberg (Bramberg), Marbach (Marpach), Herbelsdorf (Herleibsdorff), Haßfurt (Hanefund), Goßmannsdorf (Gossmarsdorff), Gemeinfeld (Gemainfelt), Bernsfeld (Babemersfeldt), Frickendorf (frikendorff), Ebern (Ebern), Garb (Gagmarsdorff), Sand am Main (Sandt), Lindach (Lindach) und zu Hainbach (Hainbach) zu Lehen und empfängt das Genannte wiederum von ihm.
Schloss Raueneck (Raweneck) wird dem Hochstift Würzburg mit seinen Zugehörungen Albersdorf (Albolsdorff), Ibind (Jnninwind), Birkach (Birketh), Tremersdorf (Tabermarsdorff), Goßmannsdorf (Gossmarsdorff) und Frickendorf (Frikendorff) zu Lehen gemacht.
Berthold von Heidingsfeld (Berchtolt von Haidingsfelt) übergibt bei Bischof Wolfram von Grumbach den Zehnt am Neuenberg zu Sommerhausen (Newenberg zu ahausen) dem Stift Ansbach zu Lehen.
In der Nähe von Stammheim (Stamien) nimmt Hermann II. Hummel von Lichtenberg (Hermamm de lechtenberg) den Adeligen Johann II. von Hohenzollern, den Burggrafen von Nürnberg (Joannes natus dium feuderi Burggraui de Nuremberg), zum Lehensmann, weil Gottfried von Hohenlohe-Speckfeld (Gatfride de Speckfelt) auf alles verzichtet. Ersterer erhält jene landwirtschaftlichen Güter zu Öttershausen (ottrichshausen, in der Nähe von Kitzingen (Kitzingen) und in Ebertshausen (Eppeshausen), die zweiterer als Ritterlehen besaß, zu Lehen. Zudem erwibt der Burggraf von Nürnberg, Johann II. von Hohenzollern (der Burggraf), N von den Herren von Hohenlohe-Speckfeld (von Speckfelt).
Berthold von Bibra und seine Frau Elisabeth (Berthold von Bibra vnd Elzabeth sein Hausfraw) übergeben Bischof Albrecht von Hohenlohe und dem Hochstift Würzburg ihre Mühle bei Öttershausen (ottershausen) und einen Hube bei Rüdenhausen (Reutwichausen) in Lehensauftragung und bekommen diese als Söhne- und Töchterlehen zurück.
Heinrich von Reichenbach (hainrich von Reichenbach) macht Bischof Albrecht von Hohenlohe zu Reichenbach (Reichenbach) zwei Höfe, nämlich den Harthoue und den Wideshoue, bei Schloss Reichenbach (vesten Reichenbach) gelegen zu Lehen.
Die Herren Konrad und Gottfried von Brauneck (Conrad vnd Gotfrid hern von Brauneck) geben die Festung Reichelsburg (vesten Raigelberg) sowie die Dörfer Baldersheim (Baldersheim), Bieberehren (Biberen), Burgerroth (Burgerod) und Buch (buch das weiler) samt deren Vogteien, Zenten und Zugehörigen an das Stift Bamberg und erhalten diese als Lehen, allerdings ohne Mannlehen. Die Lehen des Stifts Bamberg welche aufgrund fehlender Nachkommen heimgefallen und ledig geworden waren, verwechselt der Bamberger Bischof Lamprecht von Brunn mit der Festung und den Gütern. Der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg erhält daher das Dorf Burgebrach (Burgebrach) samt Zent, Gericht, Behausungen und allem, was sonst dazugehört, ausgenommen des Kaufs, den der Würzburger Bischof selbst getätigt hat. Außerdem bleibt den Geistlichen, dem Abt und dem Konvent von Kloster Ebrach vorbehalten, dass ihre Angehörigen nicht zu dem Zent gehören. Dem Stift Würzburg werden zudem die Lehenshöfe, welche vom Stift Bamberg gehalten werden, übertragen. All dies ist mit Wissen und Willen der Domkapitel von Bamberg und Würzburg geschehen.
Es ist schriftlich festgehalten, dass König Ruprecht I. von Wittelsbach das Dorf, beziehungsweise die Kartause zu Astheim (Ostheim), ein ehemaliges Lehen des Reiches, übereignet.
Die Brüder Gottfried und Matthias von Rotenhan (Gotz vnd Mathes von Rottenhan gebrudere) sowie Veit von Rotenhan (veit von Rottenhan), die allesamt ihren Sitz zu Rentweinsdorf (Rentweindorf) haben, machen Folgendes zu rechtmäßigen Rittermannlehen Bischof Lorenz' von Bibra und erhalten im Austausch eine Erstattung einer Einmalzahlung über 1600 Gulden: Das gesamte Schloss Rentweinsdorf (Rentweindorf das Schlos) samt seinen Türmen, Toren, Kemenaten, Häusern, Höfen, Gräben, Zwingern und Zugehörungen, mögen sie durch den König oder den Vogt erbaut worden sein. Hinzukommt das Dorf Rentweinsdorf mit allen Zugehörungen, die Höfe, Leute, Güter, Vogteien, Gerichte, Zinsen, Gülte, Lehen, Schöffen, Herrschaftsrechten, Herrlichkeiten, Gerechtigkeiten, Markungen, Erkern, Wiesen, Forsten, namentlich den Forst zu Eichelberg (Eichelberg) samt den Stehern und Nutzungsrechten, der von dem Eichelberg bis zu einem augenförmigen Türchen und von diesem augenförmigen Türchen bis zu den vier Eichen reicht, Fischweihern, einem Schloss zu Rentweinsdorf und in der Nähe der Felder gelegen sowie den Zehnt zu Rentweinsdorf, der ohnehin schon würzburgisches Lehen ist.