Der erste Abt vom Kloster Erbach und das Kloster haben 11 Huben in Hochhausen. Diese tauschen sie mit Erlaubnis des Königs Konrad III., der die Hube vor seinem Königtum an das Kloster gegeben hatte, an das Domkapitel zu Würzburg. Bischof Siegfried von Truhendingen stimmt dem Tausch zu und bestätigt diese.
Graf Otto III. von Botenlauben (Graue Ot der Junger von Botenlauben) verkauft das Schloss Hildenburg (schloss Hiltenburg) samt Zugehörungen und Gütern an Bischof Herrmann von Lobdeburg für 4300 Mark Silber.
Graf Eberhard von Württemberg verkauft die Hofmark mit all ihren Zugehörungen und Gütern an das Stift Würzburg.
Mit Erlaubnis des Bischofs Johann von Egloffstein verkauft Propst Konrad zu Heidenfeld (probst Conrat zu Haidenueld) das Dorf Hirschfeld (Hirsfurt das dorf) an den Ritter Wilhelm von Thüngen (heren Wilhelmen von Thungen riter) für 1000 Gulden.
Bischof Johann von Brunn verkauft Graf Georg II. von Henneberg (Graue Georg von Hennenberg) die Schlösser, Städte, Ämter und Dörfer Hildenburg, Fladungen, Steinach an der Saale, halb Nüdlingen, Nordheim vor der Rhön, Sondheim, Urspringen, Elsbach (die schlössere stat ampt vnd dörfere Hildenburg, Fladungen, Stainau, Nutlingen halb, Northaim, Sunthaim, Vrspringen, Elspe) für 11.090 Gulden.
Der Bamberger Bischof Georg von Schaumberg (B georg zu Bamberg) verkauft seinen Hof in Hochstädt an Margaretha von Seckendorf (Margareta von Seckendorf) für 300 Gulden.
Konrad von Bickenbach und seine Frau Agnes von Bickenbach (her Conrat von Bickenbach vnd fraw Agnes) schließen mit Bischof Rudolf von Scherenberg einen neuen Vertrag. Bischof Rudolf von Scherenberg verschreibt diesem ein lebenlanges Leibgeding von 600 Gulden und belehnt ihn mit Burgen und Leibeigenen. Zwei Jahre später wird der alte Vertrag aufgelöst und ein neuer geschlossen. Konrad von Bickenbach und seine Frau übereignen dem Stift Würzburg ihre beiden Schlösser mit den gesamten Zu- und Eingehörungen zu Lebzeiten und erhalten dafür 5000 Gulden in bar, sowie zu Lebzeiten Konrad von Bickenbachs erhält dieser ein jährliches Leibgeding von 600 Gulden. Für den Fall, dass Agnes ihren Mann überlebt, soll diese ein jährliches Leibgeding von 250 Gulden erhalten und der Sohn Konrad VIII. von Bickenbach (Conraten den Jungeren) weiterhin ein Leibgeding von 100 Gulden.
Bischof Konrad von Thüngen kauft 60 Tagwerk Wiesen bei Schloss Hildenburg in der Rhön (Hiltenburg vor der Rone gelegen) für das Stift.
Wilhelm und Christoph von Wiesenthau (Wilhelm und Cristof von Wisetau) verkaufen ein Burggut, welches sie vom Stift Würzburg am Schloss Homburg an der Werrn zu Lehen bekommen haben, an Bischof Konrad von Thüngen für 100 Gulden.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft mit Bewilligung des Domkapitels alle Zinsen, Gülte, Gefälle und Nutzungen zu Heßdorf (Hesdorff) mit allen ihren Rechten und Lehenschaften und Zu- und Eingehörungen an Otto Wilhelm von Thüngen (Otto Wilhelm von Thungen), dem Amtmann von Trimberg für 11 Schilling Pfennig,