Die sächsischen Kaufleute aus Coburg (Coburg), Hildburghausen (Hiltpurghausen), Eßleben (Esleben), Neustadt bei Coburg (Newestatt) und Bad Rodach (Rothaw) fragen bei einem Würzburger Bischof um Geleit nach Frankfurt (Frankfurter) an.
Graf Otto von Botenlauben (Graf Ott von Bottenlauben) verkauft zusammen mit dem Amt Hildenburg (Hiltenberg) und Lichtenburg (Lichtenberg) sowie den zugehörigen Dörfern die Vogtei Salkenberg (Salchenberg) an Bischof Hermann von Lobdeburg.
Graf Hermann III. von Henneberg-Aschach (Herman von Hennenberg) und dessen Ehefrau Agnes von Schwarzburg-Blankenburg (agnes) verkaufen Bischof Albrecht von Hohenlohe und dem Hochstift Würzburg das Dorf Saal an der Saale (Sale) im Amt Vellberg (wildberg), die Hälfte des Schloss Vellberg (wiltberg), ihre Hälfte des Gerichts und die sich in der Zent befindende freien und unfreien Leute. Dies geschieht mit dem Zuspruch Graf Berthold von Henneberg-Hartenberg (Bertholds von Hennenberg) und den Herren von Hertenberg (Hartenberg).
Erzbischof Konrad III. von Dhaun verpfändet, mit der Zustimmung seines Domkapitels, das ihm und seinem Hochstifts Mainz (Maintz) gehörenden Schloss Lichtenberg (lichtenberg) und seinen Anteil an der Burg und Stadt Bad Salzungen (Saltzung) für 3000 Reihnische Gulden, auf jährlichen Wiederkauf, an Bischof Johann von Brunn. Bischof Johann von Brunn verpfändet den Anteil an der Burg und Stadt Bad Salzungen Burkhard von der Tann (Burckharten von der Than) auf Widerruf. Im Gegenzug erhält der Bischof von ihm das Öffnungsrecht. Im Falle, dass der Bischof von Mainz diesen Teil von dem Würzburger Bischof ablöst, muss Burkhard diesen ohne Widerstand abgeben.
Der Mainzer Erzbischof Dieter von Isenburg untersagt Graf Georg II. von Henneberg-Aschach (Jorgen von Hennenberg), der Schloss Lichtenberg (Lichtenberg) sowie die Hälfte der Burg und Stadt Bad Salzungen (Saltzungen) als Pfand auf Wiederlösung in seinem Besitz hat, für 400 Gulden daran Bauarbeiten zu vollziehen. Dies würde die ursprüngliche Pfandsumme von 6000 Gulden erhöhen. Falls Graf Georg die Schlösser und Ämter verkaufen möchte, muss er diese erst Mainz (Maintz) anbieten. Ist Mainz jedoch nicht interessiert, darf er sie auch anderen zum Verkauf anbieten.
Bischof Rudolf von Scherenberg erteilt den Salzhändlern Würzburgs (wirtzburg) eine Freiheit. Diese Bürger und Bürgerinnen Würzburgs dürfen mit Salz und Heringen handeln und diese verkaufen. Wenn jemand sie daran hindert, soll derjenige ihnen jedes Mal, wenn dies geschieht, ein Pfund Heller zahlen, beziehungsweise durch den Stadtknecht in dieser Höhe gepfendet werden. Für diese Freiheit sollen sie die Speisekammer des Bischofs jährlich und für immer mit Salz versorgen.
Es wird eine Quelle angegeben, wann das Herrengut erbaut und die beiden Gärten, zu Zeiten Bischof Lorenz von Bibras, dazugekauft wurden.
Bischof Lorenz von Bibra erlässt am 8. Juli eine Bestimmung für die Diener, Bürger und Kannengießer Würzburgs (wirtzburg). Diese besagt, dass es nur ihm zusteht, in den Städten, Märkten und Dörfern des Hochstifts Würzburg nach Salpeter zu suchen, zu graben und dieses zu sieden. Falls dabei Schäden entstehen, wird er dem Geschädigten von zehn Zentner einen Zentner geben und pro Zentner achteinhalb Gulden zahlen. Niemand soll Salpeter verkaufen, das über acht oder zehn Pfund zu Schwarzpulver verarbeitet wird. Für die Händler gibt es eine Befreiung vom Reisdienst, der Wache, der Wochengeldsteuer und der Bede.
Leonhard Saalmann (Linhart Salman) übergibt Höchstädt (Hochstet) ein Revers. In diesem ist vermerkt, dass er den Hof bei Mühlhausen (Mulhausen) mit all seinen Rechten und allem Zugehörigen von Johann Klebsattel zu Höchstädt (Hansen Klebsettel zu Hochstet) gekauft hat. Zudem hat ihm Bischof Konrad von Thüngen aus Gnade Mannlehen verliehen. Der Hof soll in gutem Zustand erhalten werden und nicht aufgeteilt werden. Leonhard gibt an, mit dem Bischof verbunden zu bleiben und sich in keine andere Herrschaft zu begeben. Er erkennt den Gerichtszwang des Hochstift Würzburgs an.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt erlaubt dem Pulvermacher Georg Burkhäuser (Jorgen Burkheusern), auf Widerruf, Salpeter im Hochstift Würzburg zu suchen, sieden und herzustellen. Jedoch dürfen dabei das Hochstift und dessen Untertanen keinen Schaden erfahren. Die Stellen, an denen er gegraben hat, muss er eigenständig wieder schließen und reinigen. Zudem hat er das Salpeter jederzeit dem Bischof zum Kauf anzubieten und zuverkaufen.