Lorenz Fries verweist zu Informationen zu den von Homburg, die Flissen von Trieffe genannt wurden auf die Lehnsbücher. Dieses Geschlecht ist ausgestorben und das Schloss Homburg mit all seinen Zu- und Einbehörungen über Christina von Homburg (Christine Hohenberg) an die Herren von Bickenbach gekommen (heren von Bikenbach )
Bischof Albrecht von Hohenlohe verpfändet eine große Summe Geld auf Heustreu (Hostrau sunst Haistrai oder Heustrei) an Apel Jeuten (Apeln Jeuten), einen Bürger aus dem Amt Bad Neustadt an der Saale (Newenstat vnter Salzburg). Das Pfand wird abgelöst.
Dietrich von Homburg (Dietrich von Hohenberg) übereignet das Schloss Hohenberg, von dem er auch seinen Namen ableitet, an Bischof Albrecht von Hohenlohe und das Stift Würzburg und erhält dieses als Mannlehen von diesem zurück unter der Bedingung, dass sobald die von Homburg im Mannesstamm aussterben, das Haus samt Zu- und Eingehörungen den Söhnen Herren Konrad von Bickenbachs (Nachkommen der Christina, Tochter Dietrich von Homburgs) Dietrich dem Älteren, Dietrich dem Jüngeren und Konrad und ihren männlichen Erben (Conraten von Bickenbachs sunen (aus Christuren sein dietrichen von Hohenberg dochter erboren) nemlich dietrichen dem Eltern dietrichen dem Jungeren vnd Conraten auch iren manlichen erben wa aber dieselben) und falls diese auch aussterben, an die Söhne und Töchter von Dietrichs nächsten Erben zu Lehen gegeben werden.
Mit Erlaubnis des Bischofs Johann von Egloffstein verkauft Propst Konrad zu Heidenfeld (probst Conrat zu Haidenueld) das Dorf Hirschfeld (Hirsfurt das dorf) an den Ritter Wilhelm von Thüngen (heren Wilhelmen von Thungen riter) für 1000 Gulden.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet die Felder in Himmelstadt an Ulrich Stang (Vlrich Stang), bis Ulrich davon 200 Gulden und von Eberhard von Grumbach und Reicholf von Elm (Reicholf von Elm) der Wert der 4 Pferde, die er im Dienst für das Stift verloren hat, bezahlt wurden. Ulrich Stang bestätigt die Foderung des Bischofs Johann von Egloffstein.
Der Bischof verpfändet ein Leibgeding von 100 Gulden jährlich an Konrad VIII. von Bickenbach in der Stadt Haßfurt (stat Hasfurt). Der Bischof begleicht 600 Gulden Schulden und lässt dies quittieren. Konrad von Bickenbach, der Ältere, verweist alle Lehensleute, sowohl geistliche als auch weltliche, an Bischof Rudolf von Scherenberg. Lorenz Fries verweist zudem auf eine Liste aller Dörfer, Nutzungen und Gefälle beider Schlösser.
Herr Konrad von Bickenbach (Conrat von Bickenbach), der letzte Inhaber des Schlosses und Amtes Homburg, und seine Frau Agnes, geborene Gräfin von Nassau (Agnes geborene Grauen von Nassaw) haben 2 Kinder zusammen - Konrad den Jüngeren (Conrat der Jungere), der sowohl körperlich als auch geistig behindert ist, und die Tochter Susanne (Sussanne). Diese waren mit 600 Gulden Schulden arme Leute und auch ohne männliche erben. Deshalb handeln sie mit Bischof Rudolf von Scherenberg einen Vertrag aus, der besagt: 1. dass dieser 600 Gulden Schulden auf sich nimmt und diese bezahlt. 2. Susanne von Bickenbach und ihren Erben 500 Gulden verschrieben werden. 3. Konrad von Bickenbach, dem Jüngeren, 100 [Gulden] Leibgedinge monatlich gegeben werden. 4. Konrad von Bickenbach, dem Älteren sein Hab und Gut, Güter, Gefälle und Nutzungen auf Lebenszeit zur Nutzung übertragen werden. 5. Frau Agnes von Bickenbach für ihrem Wittum Allersberg und allen ihren Zu- und Eingehörungen 12000 Gulden in Bargeld bekommt Nach dem Tod Konrad des Älteren stehen beide Schlösser und Ämter Homburg und Allersberg mit allen Dörfern, Leuten, Gütern, Rechten, Gerechtigkeiten, Zu- und Eingehörungen nicht ausgenommen, Bischof Rudolf von Scherenberg und dem Stift zu.
Bischof Rudolf von Scherenberg verschreibt Konrad von Bickenbach dem Älteren (heren Conraten dem Elteren) beide Schlösser und Ämter Homburg und Allersberg als Leibgeding. Er überträgt Homburg und Allersberg dessen Frau Agnes (Frawe Agnes) als Wittum. Außerdem verpfändet er der gemeinsamen Tochter Susanne von Bickenbach (irer beder dochter Susannen) 500 Gulden auf Homburg. Susanna von Bickenbach heiratet den Grafen Heinrich von Hohenstein (Grauen hainrichen von Hohenstain). Dieser verträgt sich mit Hilfe des Bischofs Berthold von Hennberg zu Mainz (B Bertholden zu Maintz) mit Bischof Lorenz von Bibra zu Würzburg.
Konrad von Bickenbach und seine Frau Agnes von Bickenbach (her Conrat von Bickenbach vnd fraw Agnes) schließen mit Bischof Rudolf von Scherenberg einen neuen Vertrag. Bischof Rudolf von Scherenberg verschreibt diesem ein lebenlanges Leibgeding von 600 Gulden und belehnt ihn mit Burgen und Leibeigenen. Zwei Jahre später wird der alte Vertrag aufgelöst und ein neuer geschlossen. Konrad von Bickenbach und seine Frau übereignen dem Stift Würzburg ihre beiden Schlösser mit den gesamten Zu- und Eingehörungen zu Lebzeiten und erhalten dafür 5000 Gulden in bar, sowie zu Lebzeiten Konrad von Bickenbachs erhält dieser ein jährliches Leibgeding von 600 Gulden. Für den Fall, dass Agnes ihren Mann überlebt, soll diese ein jährliches Leibgeding von 250 Gulden erhalten und der Sohn Konrad VIII. von Bickenbach (Conraten den Jungeren) weiterhin ein Leibgeding von 100 Gulden.
Johann von Brunn wird von den Herren von Hirschhorn gefangen genommen. Diese hatten ihm 15.000 jährlich zu verzinsende Gulden geliehen. Im Gegenzug verpfändete er ihnen Burgen und Unterpfänder. Er versäumt es jedoch jahrelang, die Zinsen zurückzuzahlen. Nur mit Mühe kann er sich aus der Gefangenschaft befreien. Lorenz Fries verweist für Einzelheiten auf die Vita des Bischofs Johann von Brunn, da der Eintrag sonst zu lang geworden wäre. Johann von Brunn verpflichtet sich, einen Geldbetrag an die Herren von Hirschhorn zu zahlen, zahlt diesen zu Lebzeiten jedoch nicht ab. Die Herren von Hirschhorn fordern diesen Betrag deshalb vom Stift ein. Kurfürst Philipp, Pfalzgraf bei Rhein (pfaltzgraue Philips Chorfurst) verträgt die beiden Parteien wieder miteinander. Bischof Rudolf von Scherenberg soll dem Ritter Otto und Johann von Hirschhorn (her Ot riter vnd Hanns von Hirshorn) 5600 Gulden zahlen. Für 1600 Gulden gibt er ihnen eine Schuldverschreibung.