Fries verweist auf das Direktorum. Dies ist ein Kurzregister bzw. Verzeichnis, in dem alle Ämter, Schlösser, Städte, Märkte, Dörfer und andere Nutzungen des Stifts Würzburg aufgeführt werden, die für eine bestimmte Summe Geld an Gläubiger verpfändet wurden.
Bischof Albrecht von Hohenlohe kauft von Graf Eberhard von Württemberg (Graue Eberharten von Wertenberg) Irmelshausen, das früher Hermanholdshausen genannt wurde, mit dazugehöriger Burg und dem Dorf. Irmelshausen (Jrmeltzhausen) liegt im Amt Bad Königshofen im Grabfeld (Kunigshofen im Grabueld).
Hermann von Hain (Herman von Hain) hatte ein Burggut im Schloss Imelshausen (Irmeltzhausen im schloss), das nach seinem Tod zurück an das Hochstift fällt. Bischof Albrecht von Hohenlohe verleiht dieses an Eberhard Wolf (Eberharten wolfen) unter der Bedingung, dass er in der Burg wohnt und sich um das Lehen verdient macht. Das gleiche gilt für seine männlichen Erben. Sollten sie dort nicht wohnen, steht dem Bischof das Öffnungsrecht für das Burglehen zu.
Kilianstein (Kilianstain), auch Sodenberg (Sotenberg) genannt, ist ein Schloss, das an der Saale liegt. Zwischen Bischof Gerhard von Schwarzburg und Dietrich (Dietzen), Wilhelm (Wilhelmen), Hildebrand (Hiltbranten) und anderen von Thüngen (Thungen) gab es Streitigkeiten aufgrund des missachteten Landfriedens. Dieser Streit wird durch Erzbischof Konrad von Mainz und dem guten Willen beider Parteien beigelegt, indem sie sich auf dem Berg, auf dem das Schloss Kilianstein gebaut ist, treffen. Hier soll die Partei der von Thüngen Bischof Gerhard von Schwarzburg verzeihen und der Bischof soll den von Thüngen 200 Gulden bezahlen.
Bischof Gerhard von Schwarzburg setzt Ludwig (Ludwigen) und Friedrich (Fritzen) von Hutten (Huten) sowie Reinhard Vogt (Reinharten Vogt ) auf dem Kilianstein (Kilianstain) für 2000 Gulden ein, von denen sie 1000 Gulden als Baugeld am Schloss nutzen, worüber sie Rechenschaft ablegen müssen. Das heißt Bischof Gerhard von Schwarzburg gibt ihnen von 20 Gulden Baugeld einen Gulden zu Gülte.
Graf Thomas von Rieneck (Graue Thomas von Rieneck) verwaltet das Schloss Kilianstein ( Kilianstain )auf Befehl von Bischof Gerhard von Schwarzberg ein Jahr lang. Dafür werden ihm 180 Gulden versprochen. Bischof Johann von Egloffstein verspricht diese zu bezahlen am Tag Johannes des Täufers (24. Juni). Dafür wurde ihm und dem Stift das Schloss Kilianstein gegeben.
Eberhard von der Kere (Eberhart von der Kere) stellt Forderungen an das Hochstift Würzburg, durch die zuvor erlittener Schaden wiedergutgemacht wird.
Georg von Thüngen (Georg von Thüngen), der Sohn des Reinhard (Rainhart), streitet sich mit Abt des Klosters Bronnbach, Johann von Boffsheim (abbte Johann) um die Frondienste, die die Männer auf dem Bronnbachischen Hofe in Allersheim (Aldershaim) für das Schloss Ingolstadt leisten sollen. Bischof Lorenz von Bibra schlichtet den Streit. Da der Bronnbacher Hof sehr baufällig ist, sollen seine Inhaber für die nächsten 3 Jahre von allen Frondiensten befreit sein, damit sie in dieser Zeit den Hof wieder aufbauen können. Wenn in dieser Zeit am Schloss Ingolstadt gebaut wird, müssen sie Frondienste leisten wie alle anderen Einwohner. Nach Ablauf der 3 Jahre darf Georg von Thüngen von den Bronnbachischen Hofleuten den Frondienst in der normal üblichen Ausprägung fordern. Wo es gewünscht ist, soll man dem Fronherren mit Wagen und Pflug 3 Tage pro Jahr dienen.
Nach dem Tod Georg von Thüngens (Georg von Thungen) schreibt Bischof Konrad von Thüngen dessen Witwe, dass er das Schloss und Amt Ingolstadt (Jngelstat) gerne wieder an das Stift lösen würde.
Bischof Konrad von Thüngen verpfändet das Schloss und Amt Ingolstadt (Jngelstat) mit ihren Zu- und Einbehörungen und den 100 Gulden auf der Kammer an die Brüder Ambrosius und Sebastian Geyer (ambrosius vnd Sebastian die Geier), für eine Hauptsumme von 2200 Gulden. Diese wurden durch Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt wieder abgelöst.