Der Mainzer Bischof Johann II. von Nassau, der Würzburger Bischof Johann von Brunn, der Bamberger Bischof Albrecht von Wertheim, die Thüringer Landgrafen Friedrich und Wilhelm sowie die Stadt Nürnberg zerstören die Burg Katz (Catza) wegen der Raubzüge, die von dort ausgehen. Eberhard von der Kere (von der Kere) und seine Verwandten müssen auf alle ihre Rechte verzichten und dies in einem Revers bestätigen.
Das Domkapitel, die Klöster St. Burkard, St Stephan und St. Jakob sowie die Stifte Haug und Neumünster verbrüdern und verbünden sich, um einander in Notsituationen beizustehen und um äußere Feinde zu bekämpfen.
Das Domkapitel, die Stifte Haug und Neumünster sowie die drei Klöster St. Burkard, St. Stephan und St. Jakob verbünden sich.
Dompropst, Domdekan und Domkapitel verbrüdern und verbünden sich mit den drei Klöstern St. Burkard, St. Stephan und dem Schottenkloster St. Jakob sowie den Stiften Haug und Neumünster.
Schubert, Ernst: Die Landstände des Hochstifts Würzburg (Veröffentlichungen der Gesellschaft für Fränkische Geschichte 23), Neustadt an der Aisch 1967. eröffentlichungen der Gesellschaft für Fränkische Geschichte 23), Neustadt an der Aisch 1967.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 3: Von Gerhard von Schwarzburg bis Johann II. von Brunn (Fontes Herbipolenses 3), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1999.
Stifte und Klöster zu Würzburg schließen sich zusammen zu einer Vereinigung (Bruderschaft oder Confraternitas).
Während Bischof Rudolf von Scherenbergs Amtszeit kommt es zu zahlreichen Raubzügen im Odenwald (Otenwald) durch Georg, Michael und Arnold von Rosenberg (Rosenberg) und ihre Mithelfer aus Boxberg (Bocksberg). In einem besonders schweren Fall nimmt Georg von Rosenberg Weiprecht Sutzel von Mergentheim (Sutzel von Mergenthaim) ohne vorherige Erklärung der Fehde fest und gibt nicht zu erkennen, ob er ihn ehrenhaft behandeln möchte. Deshalb vereinbaren Bischof Adolf von Mainz, Pfalzgraf Friedrich I. und Bischof Rudolf, vor das Schloss Boxberg zu ziehen und dieses einzunehmen.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 3: Die Bischofsreihe von 1455 bis 1617 (Germania Sacra, Neue Folge 13: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1978.
Als Papst Innozenz VIII. von der deutschen Geistlichkeit einen Zehnten erheben will, schließen Bischof Berthold von Mainz und andere Bischöfe seiner Kirchenprovinz ein Bündnis zur Abwehr dieser Forderung. Fries verweist hierfür auf das Stichwort bapst.
Unter Bischof Lorenz von Bibra ist ein Bayer namens Wolfgang Rosenbusch (Wolff N Rosenbusch) als Schreiber in der Kanzlei beschäftigt. Dabei kopiert er etliche Urkunden über die vier Schlösser und Städte Gemünden am Main, Rothenfels, Lauda und Jagstberg (die vier schloß und stete Gemünde, Rotenfels, Lauden und Jagsperg). In diesem Zug sorgt der Schreiber dafür, dass die vier Städte und Schlösser Herzog Wilhelm IV. von Bayern anheimfallen. Daraufhin richtet Wilhelm IV. an Bischof Lorenz von Bibra und nach dessen Tod an seinen Nachfolger Bischof Konrad von Thüngen die Forderung, den daraufstehenden Pfandschilling an ihn abzugeben. Bischof Konrad von Thüngen weigert sich, das Pfand zu bezahlen, und sagt, dass die vier Städte und Schlösser nicht Pfand des Herzogtums Bayern seien, sondern Eigentum des Würzburger Stifts. Deshalb reicht Herzog Wilhelm IV. von Bayern vor dem Gericht des Schwäbischen Bundes Klage gegen den Würzburger Bischof ein. Der Bischof reagiert darauf zunächst nicht, um dann schließlich unter Kaspar von Kaltenthal, Doktor und Domherr (Bundsrichter Doctor Caspar von Kaltental Domher), als Richter vor dem Reichskammergericht eine Verhandlung zu erhalten. Da die bayerische Seite jedoch nicht vor Gericht erscheint, bleibt der Streit zunächst unentschieden. Bezüglich des Rechtsstreits weist Fries auf zahlreiche Verhandlungen, die er nicht in dem Eintrag nennt, da sie zu viel Platz einnehmen würden. Er verweist deshalb auf den Aktenschrank, in dem alle Urkunden diesbezüglich liegen (zu hofe ins schranck privilegiorum in der triten laden der rechten zeil unter dem titel Vier stete oder Beirische Handlung).
Der Herzog Johann von Sachsen (Hertzog Hanns von Sachsen) und Landgraf Phillip von Hessen (Landgraue Philips von Hessen) werfen dem Stift Würzburg vor, dass dieses ein Bündnis gegen sie errichtet habe. Kurz darauf gibt Landgraf Philpp bekannt, dass er dem Stift unrecht getan habe. Der hierdruch entstandene Nachteil für Bischof Konrad von Thüngen wird vom Domkapitel beglichen. Mitunter übertragen sie ihm ihren Anteil an der Mainmühle, somit gehört die Mühle ab diesem Zeitpunkt allein dem Würzburger Bischof.
Bischof Lorenz von Bibra leiht Herzog Ulrich von Württemberg (Vlrichen von Wirtenberg) auf dessen freundliche Bitte 20.000 Gulden. Dafür verpfändet der Herzog die Städte Stuttgart (Studgarten), Tübingen (Tübingen), Bad Urach (Aurach) und Bad Cannstatt (Canstat) auf Wiedererlös auf einen bestimmten Zeitraum. Bevor diese Zahlung getätigt wird, wird Herzog Ulrich durch den Schwäbischen Bund vertrieben und das Land an Kaiser Karl V. verkauft. Dieser leiht sich zu den 20.000 Gulden weitere 20.000 von Bischof Konrad von Thüngen und verpfändet ihm, seinen Nachfolgern und dem Hochstift Würzburg Schloss, Stadt und Amt Möckmühl (Mekmuln) für nun insgesamt 40.000 Gulden auf Wiederkauf nach zehn Jahren zu demselben Preis.