Zu Lebzeiten Bischof Wolfgars im Jahr 815 stiften Graf Megingaud der Jüngere (Mainguten) aus Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg vf der Thauber) und seine Frau Imma (vmbina) das Kloster Münsterschwarzach (Schwartzach), wofür sie ihr Schloss umbauen. In diesem Kloster sitzen viele Benediktinermönche, von denen fast alle adelig sind. Der erste Abt heißt Benedikt (Benedictus). Das Kloster wird zu Ehren Marias und der Heiligen Sebastian und Felicitas geweiht. Als das Kloster nach einigen Jahren durch Feuer Schaden nimmt und verfällt, wird es von neuem erbaut und erneut Maria und der Heiligen Felicitas und ihren Söhnen geweiht. Megningaud, seine Frau und ihre zweite Töchter Dietrat (dietrat) verwalten das Kloster und besitzen darin eine Wohnung, in der sie einen Teil des Jahres wohnen und den Gottesdienst besuchen. 841 übergibt Dietrat Bischof Gozbald, der Neffe des dritten Würzburger Bischofs und Grafen zu Rothenburg Megingaud ist, das Kloster Münsterschwarzach. Eine Bedingung dafür ist, dass sie und Hildegard (Hiltegarten), die Tochter von König Ludwig dem Deutschen, das Kloster bis zu ihrem Tod leiten und es erst danach an das Hochstift Würzburg fällt. Dies ist so auch in Konig Ludwigs donation festgehalten.
König Otto III. übergibt und bestätigt dem Hochstift Würzburg auf Ansuchen Bischof Bernwards das Kloster Münsterschwarzach (Schwartzach), wie dies zuvor auch König Ludwig der Deutsche getan hat.
König Otto III. bestätigt dem Hochstift Würzburg den Besitz der Klöster Münsterschwarzach (Schwartzach), Neustadt am Main (Newenstat), Amorbach (amerbach), Murrhardt (Muchart) und Schlüchtern (Schluchtern).
König Konrad II. bestätigt dem Hochstift Würzburg den Besitz der Klöster Münsterschwarzach (Schwartzach), Neustadt am Main (Newenstat), Amorbach (amerbach), Murrhardt (Muchart) und Schlüchtern (Schluchtern).
Bischof Adalbero von Lambach-Wels lässt das Kloster Münsterschwarzach abbrechen und von Grund auf neu bauen, nachdem die Gebäude baufällig werden. Außerdem lässt er etliche fromme Gelehrte und gottesfürchtige Mönche aus dem Kloster Gorze (Gertz) im Bistum Metz (Metzer) in das Kloster kommen, um die Kinder der fränkischen Adligen, die lust zur geistligkait hetten, nach der Regula Benedicti zu unterrichten und zu erziehen. Der Bischof kauft mit seinen eigenen Mitteln den Weinzehnt in der Mark zu Dettelbach (dettelbach) und Schwarzach am Main (Schwartzach) und übereignet diesen dem Kloster für sein Seelenheil und das seiner Vorfahren. Er gibt dem Abt, dem Konvent und derer Nachfolgern eine Ordnung, laut der sie das Heiligtum des Klosters jährlich zu den Pfingsfeiertagen in einer andächtigen Kirchfahrt mit Lobgesang und Beten nach Würzburg (wirtzburg) ins Stift Neumünster (Sant kilians munster zum dom genant) tragen sollen. Die Kichfahrt wird bis 1525 gehalten. Nachdem das Kloster im Bauernkrieg verwüstet wird, findet sie nicht mehr statt.
Bischof Emehard von Comburg lässt neben der Sant Margarethen Capellen ein Spital für die Armen bauen. Dieses begabt er mit Höfen und Weingärten und lässt es mit Vorstehern versehen. Nachdem die Armen jedoch durch die Angehörigen des Spitals übel behandelt, geschlagen und verjagt werden, lässt der Bischof das Spital zu Kloster St. Stephan verlegen. Zur Versorgung des Spitals überträgt er dem Kloster die Pfarrei Zellingen (Zellingen) mit allen zugehörigen Gerechtigkeiten, Eingentümern, dem Pfarrhof und den Zehnten. Der Abt des Klosters soll die Armen mit den Gütern der Pfarrei versorgen. Ein langjähriges Mitglied des Konvents soll mit der Verwaltung des Spitals beauftragt werden, der die Armen morgens, mittags und abends umsorgt. Dieses Spital und die Pflege der Armen besteht für 50 Jahre, bis zur Regierung von Bischof Siegfried von Truhendingen. Der zu dieser Zeit vorsitzende Abt Raphold (Raffalt), der als gelehrter und frommer Mann angesehen wurde, erlangte beim Bischof die Schließung des Spitals, um mit den Mittlen, die für das Spital vorgesehen waren, das Kloster St. Afra (Affren) zu stiften.
Herzog Heinrich von Limburg (Hainrich von Limpurg) und seine Frau Adelheid von Henneberg (adelhait ein geborne grefin zu Francken) übertragen dem Abt des Klosters St. Stephan (Sant Steffan) ihre Leibeigenen. Diese sind der Würzburger Bürger Sachsen, seine Frau Gerburga und deren Kinder. Diese gibt Abt Heinrich (Hainrich) an Bischof Gottfried von Spitzenberg, der sie an das Truchsessamt des Hochstifts gibt. Bischof Sigfried von Truhendingen gibt dem Abt dafür sechs andere Leibeigene.
Das Kloster St. Stephan (Sant Steffans) besitzt die Gerichtsbarkeit über die Leute und Güter eines Bereichs des Sander-Viertels (zu Sande). Dieser Bereich ersteckt sich vom alten Stadtgraben beim Stephanstor (Sant Steffans thor) über das Kloster St. Agnes (Sant agneten) bis hin zur Badestube zum gulden. Von dort aus geht es linkerhand über die Gasse, vorbei an der Pfarrei und dem Pfarrhaus St. Peter und Paul (Sant petters) bis zum Sant petters brunen an der Stadtmauer und von dort weiter bis zum Sant petters thor. Ein Abt des Klosters St. Stephan hat in diesem Bereich den Gerichtszwang, mit Ausnahme aller bürgerlichen Sachen, Totschlag, Diebstahl, fließender Wunden und anderen Gewalttaten. Bischof Wolfram von Grumbach erneuert und bestätigt dem Kloster diesen Gerichtszwang.
Anton von Retzbach (anthoni von Retzbach) verkauft dem Abt Georg Salzkästner (Jorgen) des Klosters St. Stephan (Sant Steffan) sowie dessen Nachfolgern seinen Sitz und den Weiler zu Oberdürrbach (oberndurbach). Dies tut er mit Bewilligung Bischof Rudolfs von Scherenberg, von dem er beides zu Lehen erhalten hat. Dafür übergeben der Abt und das Konvent des Klosters dem Bischof ihre Gerichtsbarkeit, die sie im Sander-Viertel (zu Sande) besitzen, mit allen zugehörigen Rechten, Gerechtigkeiten und Gewohnheiten.
Johann von Seinsheim (Hans von Saunsheim) hat eine Forderung gegenüber Michael (Michaeln), dem Abt des Klosters Müsterschwarzach (Schwartzach), bezüglich des Hofgerichts zu Nordheim am Main (Northeim am Main). Dort sitzt Johann Bischof (Hans Bischof) wohnhaft als Schöffe. Daher begibt sich Johann von Seinsheim in Fehde mit Bischof Lorenz von Bibra, da der Bischof der oberste Herr des Abts ist. Die Fehde richtet sich auch gegen geistliche und weltliche Untertanen. Ausgenommen sind Verwandte und Adlige, die nicht in den Diensten des Bischofs stehen. Diese Fehde wird durch Graf Wolfgang von Oettingen (wolfen von ottingen), den Ritter Ernst von Waldow (Ernsten von welden) und Wilhelm von Reichenbach (wilhelmen von Reichenbach) beendet.