Belange der Stadt Bad Mergentheim () sollen nicht vor fremden Gerichten verhandelt werden.
In Bad Mergentheim (Mergethaim) gibt es großen Zulauf und Wallfahrten zur Marienkirche. Ein Drittel der Gefälle steht den Herren von Lauda (Heren von Lauden) zu. Heinrich von Lauda (her Hainrich von Lauden) übergibt dieses Drittel Bischof Herold von Höchheim und dem Hochstift Würzburg.
Den Zehnt zu Bad Mergentheim (Mergethaim) tragen die Herren von Hohenlohe (heren von Hohenlohe) vom Stift zum Mannlehen. Auf Bitte Gottfrieds I. von Hohenlohe (Gotfrid von Hohenlohe) und seines Bruders Konrad I. von Hohenlohe (Conraten von Hohenlohe) überträgt Bischof Dietrich von Homburg das Lehen an den Deutschen Orden. Im Gegenzug tragen die Hohenloher dem Hochstift andere ihrer Güter an und erhalten diese als Mannlehen zurück.
Vor Heinrich von Brauneck (Hainrichen von Braunek) haben Ulrich von Hohenlohe-Brauneck (Vlrich von Hohenlohe von Braunek) und seine Mutter Adelheid (Adelhait) die Vogtei von Markelsheim (Markoldshaim) von Bischof Manegold von Neuenburg als Mannlehen bekommen.
Das Gericht in Bad Mergentheim (Mergethaim) haben Adelheid von Hohenlohe und ihr Sohn Ulrich von Hohenlohe (fraw Adelhaid vnd ir sun Vlrich von Hohenlohe) Bischof Manegold von Neuenburg dem Hochstift übergeben und es wiederum als Lehen zurückerhalten.
Schloss Neuhaus (Neuhaus) liegt auf dem Kitzberg bei Bad Mergentheim (Mergenthaim). Das Schloss ist freies Eigentum, mit all seinen Dörfern, Leuten, Gütern, Rechten, Obrigkeiten und allem Zugehörigen. Nachdem Gebhard von Hohenlohe-Brauneck-Haltenbergstetten (Gebharden von Braunecke) stirbt, tragen seine Frau Adelheid von Hohenlohe-Brauneck-Haltenbergstetten (Adelhait) und sein Sohn Ulrich von Hohenlohe-Brauneck-Haltenbergstetten (Vlrich von Hohenlohe zu Brauneck) dies Bischof Manegold von Neuenburg und dem Hochstift Würzburg zu Lehen auf. Sie empfangen all dies wieder zu Mannlehen und übergeben dem Hochstift ein besiegeltes Revers.
Eine solche Verfassung über Kitzingen (Kitzingen), die zuvor zwischen dem Bischof zu Würzburg und den Burgrafen zu Nürnberg ausgehandelt worden war, kommt nicht zustande. Ein Jahr später kamen Bischof Johann von Egloffstein und der Burggraf von Nürnberg, Johann III. von Hohenzollern (Burggraue Hanns von Nuenberg) in Mergentheim zusammen und einigten sich unter anderem in Bezug auf den im vorherigen Eintrag beschriebenen Konflikt. Man einigt sich auf vier Vermittlungsparteien nämlich den Burggraf von Nürnberg Friedrich VI. von Hohenzollern ( Burggraue Fridrichen von Nurenberg), der keine Partei mehr nehmen will, sondern solche Angelegenheiten seinem Bruder Burggraf Johann überträgt, Deutschmeister Konrad von Egloffstein ( hern Conraten von Eglofstain, deutschenmaister) , Graf Johann I. von Wertheim (Graue Hannsen von Werthaim) und Friedrich III. Schenk von Limpurg (Schenk Fridrichen von Limpurg). Diese vier Männer kommen nach Kitzingen und schlichten den Streit.
Die Wiesen des Schlosses Neuhaus (Schlos Newenhaus) auf dem Kitzberg nahe Bad Mergentheim (Mergenthaim), die eine Fläche von 36 Tagwerk umfassen, und andere kommen in den Besitz des Deutschen Ordens.
Graf Günther von Schwarzburg (Gunther von Schwartzburg) verkauft mit Bewilligung Bischof Johanns von Egloffstein und seinem Domkapitel Schloss und Amt Neuhaus (Neuhaus) mit allen zugehörigen Dörfern, Leuten, Gütern, Rechten, Gerechtigkeiten und anderem für 15.100 Gulden an den Deutschmeister Konrad von Egloffstein (Conraden von Eglofstain). Jedoch behält sich der Bischof eine ewige Wiederlösung all dessen sowie das Öffnungsrecht für sich und das Hochstift Würzburg vor. Darüber überreicht der Bischof dem Deutschmeister einen besiegelten Brief. In diesem Brief sichert er dem Deutschmeister und seinen Nachfolgern außerdem 300 Gulden zum Ausbau des Schlosses sowie das Recht zu, über alle Dinge, die die Menschen und Güter in der Stadt und dem Markt Bad Mergentheim (Mergenthaim) betreffen, zu richten, solange eine Wiederlösung nicht stattfindet. Der Deutschmeister übergibt dem Bischof darüber ebenfalls ein Revers.
Nach dem Tod Bischof Johanns von Brunn übernimmt Herzog Sigmund von Sachsen (Hertzog Sigmund von Sachsen) die Regierung des Stiffts, welcher schon zu Lebzeiten Johanns von Brunn Stiftspfleger war. Weil er sich aber ungeschickt und unvernünftig verhält, bringt er das Domkapitel gegen sich auf. Seine beiden Brüder Herzog Wilhelm (Hertzoge wilhelmen) und Herzog Friedrich von Sachsen (Hertzoge Fridrich) ziehen, um dem Domkapitel zu gefallen und um ihren Bruder zu strafen nach Franken. Herzog Sigmund hält sich derweil bei Markgraf Albrecht von Brandenburg (Marggraue Albrechten) auf, entgegen seiner Rechte als Stiftspfleger lässt er sich mit Unterstützung der Markgrafen von Brandenburg-Ansbach zum Bischof von Würzburg weihen. Markgraf Albrecht unterstützt ihn bei der Fehde gegen das Domkapitel und seine Brüder. Schließlich wird Bischof Sigmund von Sachsen von König Friedrich III. abgesetzt und nach Frankfurt in die Verwaltung geschickt. Darauf wird Schenk Gottfried von Limpurg ( Gotfrid von Limpurg) zum Bischof von Würzburg geweiht. Markgraf Albrecht von Brandenburg forderte 157 000 Gulden für die Dienste, die er Herzog Sigmund geleistet hatte. Um das Problem zu schlichten kommen Dietrich, Schenk von Erbach und Erzbischof von Mainz, Gottfried von Limpurg und Konrad von Weinsberg (Conrat von Weinsperg) in Bad Mergentheim zusammen und beschließen mit Bewilligung Albrechts von Brandenburg, dass Bischof Gottfried von Limpurg ihm 20 000 Gulden bezahlen soll und der Anteil des Stifts an Kitzingen (Kitzingen) ihm zum Pfandschilling auf Wiederauslösung verpfändet wird.