Die Ordnungen aus den Jahren, in welchen in Würzburg die Kilians-Messe abgehalten wird, findet sich in liber 4 contractuum Rudolfi.
Durch die Leistung seiner Erbhuldigung ist es dem Bürger zu Würzburg Georg Öheim (Georg Oeheim) erlaubt, sich bei Laub (law) im Einflussbereich der Grafen von Rieneck (grafen Rineck) niederzulassen.
Die Vogtei zu Ansbach soll aus dem Kapitel zu Würzburg und mit anderen Würden aus ihrem Kapitel versehen werden.
Zwischen Bischof Johann von Brunn und Johann III. von Hohenzollern, dem Burggrafen von Nürnberg (Johans von Nurenberg), kommt es wegen der Landgerichtsbarkeit, eines Klosters, der geistlichen Gerichtsbarkeit und anderer Gründe zum Streit. Erzbischof Johann II. von Nassau schlichtet den Streit zwischen beiden Parteien.
Die Voit von Salzburg überlassen dem Bischof Rudolf von Scherenberg und dem Stift Würzburg einiges an Holz und Getreide aus ihrer Verschreibung.
Fries gibt an, wo nachzulesen ist, wie Bischof Lorenz von Bibra dem Besitzer des Hauses zur Anden (des Hausz zur anden) auf dem Würzburger Fischmarkt erlaubt, das Öl auszumessen und welchen Lohn er dafür bekommt.
Der Oberrat setzt sich seit jeher aus 13 Mitgliedern zusammen: Vier werden aus dem Domkapitel, eines aus dem dem Stift Haug (Stift Haug) und eines aus dem Stift Neumünster (Stift Newenmonster) gestellt. Hinzu kommen drei Mitglieder des Unterrats, ein Bauer, ein Müller, ein Bergarbeiter und der Oberschultheiß. Bischof Lorenz von Bibra setzt in Abstimmung mit seinem Domkapitel durch, dass zwei weitere Mitglieder in den Oberrat aufgenommen werden. Eines der neuen Mitglieder wird aus dem Kapitel des Stifts St. Burkard (Capittel zu Sant Burghart) gestellt, das andere soll ein gemeiner Bürger sein, der in Würzburg wohnt, jedoch nicht im Unterrat sitzt. Als Erster von beiden soll das Kapitelmitglied aus Stift St. Burkard ausgewählt werden, der gemeine Bürger soll darauf als Zweiter folgen. Der Unterrat hat das Recht den gemeinen Bürger zu wählen, der jedoch aus keinem der drei aufgeführten Handwerke kommen darf.
Bischof Konrad von Thüngen lässt ab 1525, nachdem er den Bauernkrieg im Gebiet des Hochstifts Würzburg niedergeschlagen sowie Aufständische wieder aufgenommen hat, den Oberrat nicht mehr abhalten. Bis zu seinem Tod gilt eine neue Polizeiordnung und es liegt nur noch beim Bischof, das Gemeinweisen wiederherzustellen. Dies wird durch seine Oberschultheiße ausgeführt. Nach seinem Tod wird Konrad von Bibra zum Bischof des Hochstifts Würzburg gewählt. Dieser erklärt 1540 in einem offenen Schreiben an die Stadt Würzburg selbst sowie die Vorstadt, dass der Oberrat wieder hergestellt wird und fortan an jedem Montag, Mittwoch und Freitag abgehalten werden soll. Fries verweist in Bezug auf die jeweilige Polizeiordnung auf ein gesondertes Buch der Kanzlei.
Die Herren des Stifts Neumünster (Neuenmunster) werden einige Aufgaben, wie Schutz und Schirm und Consternat[Scan nicht lesbar, übertragen, da das Hochstift Würzburg durch üble Vorsehung seiner Vorsteher an Macht einbüßen muss. Es wird von Kaiser Karl IV. (Carln dem vierten), seinem Sohn König Wenzel IV. (Wetzeln), König Ruprecht von Wittelabach (Ruprechten) sowie Kaiser Sigmund von Luxemburg (Sigmunden) beschlossen, dass das Stift vor dem Urteil weltlicher Gerichte gefreit und niemandem pfandbar ist. Diesen Beschluss lassen sich die Herren des Stifts auf dem Reichstag zu Augsburg 1530 von Kaiser Karl V. (Carln dem 5.) bestätigen und erhalten desweiteren die Aufgabe des Schutzes und Schirms sowie confernation bezüglich des Erzbischofs zu Mainz (Maintz), eines Bischofs zu Würzburg und Karl Schenk von Limpurg (schenk Caln von Limpurg). Da dies nachteilig für Bischof Konrad von Thüngen und dessen Nachfolger ist, verhandelt dieser mit den Herren des Stifts und versucht sie davon zu überzeugen, auf die Ausübung dieser Aufgabe zu verzichten.
Bischof Friedrich von Wirsberg übergibt dem Stift Neumünster (Newenmunster) die 100 Malter Korn und Hafer aus Erlbach (Erlbach) und Würzburg (Wirtzb.) sowie elf Fuder Welwein aus Unterleinach (Vndern Lainach), die ihnen 1554 für 4400 Gulden verpfändet wurden.