Zwei kleine Güter und ein Weiher am Rattenbach (Rattenbach) gelegen sind Lehen des Pfundzöllners zu Nürnberg (Nuremberg). Fries verweist hierzu auf das Stichwort "Cettelsaw" (Cettelsaw).
Graf Ulrich II. von Hanau (her Vlrich von Hanaw) trägt Teile von Iphofen, Dettelbach und Repperndorf als Lehen Kaiser Ludwigs IV., der Bayern. Nach dem Verkauf dieser Güter an Bischof Wolfram von Grumbach werden ihm diese allesamt zu Nürnberg (Nuremberg) verliehen.
Bischof Otto von Wolfskeel stiftet zu Retzbach (Retzbach) ein Kloster und inkorporiert es in das Kloster Neustadt am Main (closter Neustat).
Aufgrund der Uneinigkeiten, welche Lehen Bischof Gerhard von Schwarzburg vom Hochstift Würzburg erhalten soll, trifft der Bischof mit den Fürsten und Herren von Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg) eine Einigung. Diese soll dem Landfrieden nicht schaden. Worüber nicht entschieden wird, bleibt Mainz und Bamberg vorbehalten. Der Vertrag kommt allerdings nicht zum Einsatz. Aufgrund dessen wird durch den Erzbischof von Mainz, Adolf I. von Nassau und dem Bischof von Bamberg, Lamprecht von Brunn, zwischen Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg), Nürnberg (Nuremberg), Schweinfurt (Schweinfurt), Bad Windsheim (windsheim) und dem Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg ein neuer Vertrag geschlossen.
Der Vetrag zwischen Rothenburg ob der Tauber, Nürnberg, Schweinfurt, Bad Windsheim und dem Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg besagt, dass alle Parteien vertragen, die Gefangenen auf beiden Seiten frei und alle Schatzungen und unbezahlte Gelder erlassen sind. Bischof Gerhard von Schwarzburg hat die vier Städte Rothenburg ob der Tauber, Nürnberg, Schweinfurt und Bad Windsheim eingenommen. Diese zahlen ihm gemeinsam 4000 Gulden. Der Bischof bestätigt ihnen die Zahlung. Damit sind die Uneinigekeiten zwischen den Städten und dem Bischof geklärt. Wenn jemand dem Vertarg nicht folge leistet, soll dieser nicht in Kraft treten. Der Bischof darf nicht Gebrauch von seiner Einigung mit den Fürsten und Herren machen. Als Rothenburg (Rottenburg) ihren Anteil an den 4000 Gulden bezahlt, ist die Stadt frei von dem Vertrag. Der Bischof ist nicht mehr zuständig für die Lehen, das Erbe und das Leibgedinge Rothenburgs, sowie das Weingeld Nürnbergs (Nuremberg). Wenn die Bürger Rothenburgs von dem Bischof Lehen erhalten möchten, dürfen sie diese empfangen.
Bischof Gerhard von Schwarzburg hat seine Hoheitsrechte in Nürnberg (Nurenberg) von König Wenzel mit königlichen Zierden empfangen. Zudem hat der König einen Befehl ausgestellt, an alle Fürsten, Grafen und Herren mit einer Auflistung aller Freiheiten des Hochstifts.
Bischof Johann von Egloffstein hat in Nürnberg (Nuremberg) für seine Kirchen und sein Hochstift Würzburg Hoheitsrechte, Herrschaft, Lehenschaft, Mannschaft, Land und Leute mit allen Rechten, Ehren, Nutzungen und Gerichten, Zugehörungen, Gewohnheiten und Gebrauchsweisen von König Ruprecht I. von Wittelsbach empfangen.
In Nürnberg (Nuremberg) wird durch den Kurfürsten von der Pfalz, Ludiwg V. der Friedfertige (Ludwigen am Rein), ein Vertrag zwischen den Städten Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg), Hal und Bad Windsheim (windsheim) sowie Bischof Johann von Egloffstein ein Vertrag geschlossen. Dieser besagt zum einen, dass alle Parteien vertragen und die Gefangenen von einer alten Urfehde befreit sind. Zum anderen, dass das Schloss Messelhausen (schlos mestelhausen) dem Kurfürsten zusteht und alle anderen sonderbaren Preise erlassen sind.
Bischof Johann von Egloffstein steht in der Schuld von Peter Reinburg (pettern Reinburg), welcher Bürger von Nürnberg ist, und gibt ihm deshalb für fünf Jahre den Zoll von Randersacker (Randersacker). Allerdings behält der Bischof den Geleitschutz.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg schlichtet zu Bamberg (Bamberg) die Auseinandersetzungen zwischen dem Markgrafen Albrecht I. von Brandenburg (Marggraue albrecht zu Brandenburg) und Konrad von Heideck (Conraden Herrn haideck). Ebenso erfasst diese Schlichtung die Reichsstadt Nürnberg (Nurenberg), sowie die Helfer und Helfershelfer beider Parteien.