Bischof Johann von Egloffstein übergibt Graf Friedrich von Henneberg und dessen Sohn eine Verschreibung, wonach Botenlauben (Botenlauben) in deren Lebenszeit nicht mehr abgelöst werden soll. Falls beide ohne männliche Nachkommen sterben, verringert sich die zur Ablösung nötige Summe um 1000 Gulden. Die beiden Grafen übergeben dem Bischof daraufhin ein Revers.
Nach dem Tod Graf Friedrichs von Henneberg-Aschach (Fridrichen) leiht dessen Sohn Georg von Henneberg-Aschach dem Bischof Johann von Brunn 2000 Gulden, welche er auf die Schuldverschreibung (pfandschilling) von Sternberg im Grabfeld (Sternberg) und Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshouen) schlägt.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Graf Georg I. von Henneberg-Aschach (Graue Georgen von Hennenberg) die Burgen Hildenburg und Steinach, Stadt und Amt Fladungen und die Dörfer Steinach, Vachdorf, Leutersdorf und andere (die schlose, Ampt, stat vnd dörfere Hildenburg, Fladungen, Staina, Vachdorf, Leutersdorf etc.) unter Vorbehalt der Erbhuldigung, Landsteuer und des Öffnungsrechts, das dem Bischof die militärische Nutzung im Kriegsfall garantiert, für 11990 Gulden auf Wiederkauf. Graf Georg bestätigt für sich und seine Erben die Bestimmung des Wiederkaufs und übergibt dem Stift seinen Revers. Von dieser Verschreibung sind die Güter ausgenommen, die der Bischof bereits den von der Tann und von Eberstein (von der Than vnd Eberstain ) verschrieben hat.
Bischof Johann von Brunn nimmt zusätzliche 550 Gulden Schulden auf die Schuldverschreibung, die Bad Königshofen und Sternberg betrifft, (vnterpfand) von Graf Georg von Henneberg-Aschach (Georgen) auf.
Die ehemaligen Burglehen von Konrad von Coburg (Koburg) und Richard von Maßbach (Maspach) kommen in den Besitz von Johann von Brunn (Brun). Dieser trägt seine Lehen Bischof Gottfried Schenk von Limpurg auf und bittet diesen, die Lehen an Graf Georg von Henneberg zu verleihen.
Johann Wenzl wandelte den Judenkirchhof oder -garten in einen Weingarten um. Um das Jahr 1445 kauft Bischof Gottfried Schenk von Limpurg den Garten von Johann Wenzl zurück und verkauft ihn für 300 Gulden und einen jährlichen Zins von 35 Gulden an die Juden zu Würzburg. Er gestattet ihnen das Grundstück als Begräbnisstätte zu benutzen. Zur selben Zeit fordert die Verwaltung der Dompropstei zu Würzburg einen Zehnt vom Weingarten der Juden, aber Bischof Gottfried einigte sich einvernehmlich mit beiden Seiten und beschließt, dass die Juden keinen Zehnt zahlen müssen. Bischof Gottfried verpfändet die Judensteuer für 400 Gulden an den Grafen Georg von Henneberg.
Bischof Johann von Grumbach verpfändet 20 Gulden auf der Bede von Bocklet (Bocklat) mit den zugehörigen Diensten für eine Gesamtsumme von 300 Gulden an Graf Georg von Henneberg. Davon ebenfalls betroffen sind Schloss und Amt Steinach (Steina).
Georg Narbe (Georg Narbe) klagt Graf Georg von Henneberg-Aschach (Graue Georg von Hennenberg) vor dem Hofgericht in Würzburg an, weil dieser seinen Schaftrieb in Oberfladungen (Oberfladigen) gestört habe, und erhält Recht. Die beiden Parteien werden miteinander vertragen.
Georg von Ebersberg-Weyhers (Weiers) zahlt mit Bischof Johann von Grumbachs Bewilligung die Pfandsumme von 300 Gulden an Graf Georg von Henneberg und wird somit Pfandherr über die 20 Gulden von der Bede mit den zugehörigen Diensten und anderen Rechten in Bocklet (Bocklatt).
Graf Georg I. von Henneberg (Graue Georg von Hennenberg) übergibt die Burg Hildenburg (schloß Hildenburg) mit ihren Zugehörungen auf Bitten des Bischofs Johann von Grumbach an Adolf Marschalk (Adolf Marschalck) und verkauft dem Stift die Burg Steinach an der Saale (schloß Stainaw an der Sa) für 2000 Gulden zurück. Nach seinem Tod erhält sein Sohn Otto von Henneberg-Aschach (Graue Ot von Henneberg) Stadt und Amt Fladungen sowie die beiden Dörfer Vachdorf und Leutersdorf (Vachdorf vnd Leutersdorf). Dieser erhält darüber von Bischof Rudolf von Scherenberg eine neue Verschreibung über 9990 Gulden.