Bischof Bertholf von Sternberg verkauft mit Bewilligung des Abtes von Heilsbronn Rudolf und dessen Konvent den Heilsbronner Hof (halsbrunner hof) für 250 Pfund Haller, damit der Bischof das Schloss Liebenstein (Lebenstain) zurückkaufen kann. Zudem erlässt er dem Käufer alle Abgaben, Steuern, Dienste und Beden. Bischof Rudolf von Scherenberg jedoch fordert von dem Hof einen Reiswagen.
Konrad VII. von Bickenbach (Conrad her zu Bickenbach der elter) und seine Ehefrau Agnes Gräfin von Nassau (agnes Grafin zu Nassaw), sowie deren Tochter Susanne (Susanna) und Sohn Konrad (Conrad) schließen bezüglich der Schlösser Hohenstein (Hohenberg) und Allersberg (allesberg) sowie der Dörfer Elmershausen, Langendorf (Langendorff), Feuerthal (Feurtal), Westheim (Westhaim), Fuchsstadt (Fuchstatt), Retzbach (Retzbach), Thüngersheim (Tungershaim) und des Schlosses Homburg (Homberg) einen Vertrag mit Bischof Rudolf von Scherenberg. In diesem geben sie ihre Zinsen und Nutzungen zu Ramsthal (Rambstal) sowie den Schlössern und Dörfern an das Hochstift Würzburg ab.
Bischof Rudolf von Scherenberg erlässt eine Ordnung zu Randersacker (Randersacker). Es folgt eine Ordnung speziell zur Bede.
Gottfried von Seinsheim (Gotz von Seinsheim) ist bereit, das Kammergericht von Randersacker (Randersacker) als Lehen zu erhalten. Er verschreibt sich Bischof Rudolf von Scherenberg, dass er das sich das Gericht, sollte es ein Lehen werden, zu eigen machen würde. Könnten er und seine Erben das nicht übernehmen, müssen sie dem Bischof 400 Gulden bezahlen.
Friedrich von Seinsheim zu Westerndorf (fridrich von Sainshaims zu westerndorf) verkauft Bischof Rudolf von Scherenberg und dessen Stift seinen Teil und seine Gerichtsbarkeit zu Randersacker (Randersacker) für 120 Gulden. Weiterhin zwei Fuder Wein, einen Teil der Weingült, ein Viertel des Hubgelds und ein Viertel des Zolls zum Dorf und zu den Feldern mit allen Obrigkeiten, Herrlichkeiten, Gerechtigkeiten, Lehenschaften Herrschaften, Gewohnheiten sowie allen weiteren Zu- und Eingehörungen. Sollte allerdings Mechthild von Seinsheim (Metze von Sainshaim geborne Truchsessin), die Witwe Engelards von Seinsheim (Engelhart von Sainsheim), sterben, soll dieser Teil auf sie und ihre Erben übergehen, der Kaufbrief darf ihnen dabei nicht schaden.
Gottfried von Seinsheim (Gotz von Sainsheim) gibt Bischof Rudolf eine Quittung über dessen Schulden, Schuldbriefe, gerichtlichen Urteile und Forderungen.
Gottfried von Seinsheim (Gotz von Seinsheim) verkauft Bischof Rudolf von Scherenberg seine Rechte an dem Halsgericht, dem Dorfgericht und dem Hubgericht von Randersacker (Randersacker). Weiterhin acht Fuder Weingült, auch Hubwein genannt, jährlich achtzehn Pfund Hubgeld und die Hälfte des kleinen Zolls, auch Vogtzoll im Dorf und der Mark und am Main. Außerdem 40 Hubhühner, die von den Hütern der Weingärten gegeben werden, sowie zehn böhmische Gulden, drei Lammbäuche und sechs Kapaun, die vom Schrot- und Büttelamt gegeben werden. Zuletzt die Einnahmen der Metzger, Bäcker und Krämer auf dem Radersackerer Markt und was er sonst durch seine Leute, Güter und Zu- und Eingehörungen einnimmt. Der Bischof bezahlt ihm dafür 3000 Gulden, jedoch mit vielen Zusätzen.
Bischof Rudolf von Scherenberg erlässt eine schriftliche Ordnung. Die Nachtragshand fügt folgende Stichwörter hinzu: Ungeld, Steuermeister, Ratssitzungen, Stadtschreiber, Verkündung und Bezahlung der Bede, Dorfknecht, Geleit, Gefängnis, Verpflegung Gefangener, Verbote zu Auswärtigen, Rüge, Schlachtung, Frevel, Missstände, Verträge, Frevelgraf, Abhalten des Kammergerichts, Schöffen, Hubgericht, Anzahl der Schöffen, Gerichtsschreiber, Klagegeld, Urteilgeld, Verbote, Schöffenrat, Appellation, Windung, Frevel der Dienstboten, Handel, Dorfpflicht, Pflicht der Dienstboten, Spielverbot, Wirtschaften, Annahme von Bürgern, Verbot von Nachtschwärmen, Amtleute, Schmähung
Balthasar von Redwitz (Balthazar v. Redwitz) liegt im Streit mit Bischof Rudolf von Scherenberg und dem Domprobst. Markgraf Friedrich IV. von Brandenburg-Kulmbach und Brandenburg-Ansbach (Marggraf Friderich) verträgt die Sache und bestimmt, dass Balthasar von Redwitz 150 Gulden an den Bischof und Domprobst geben soll.
Ulrich (vlrich) / Wilhelm von Hohenbechling (Wilhelm von Hohenbechling) hat angeblich auf die Bitte seines Schwagers hin einen Eid gegen das Hochstift Würzburg geleistet. Dieser entschuldigt sich darauf bei Bischof Rudolf von Scherenberg und gibt an, das nicht gewesen zu sein und bittet den Bischof ihn aussagen zu lassen. Dafür wolle er ihm mit 50 oder 60 Pferden dienen, woraufhin der Bischof ihn begnadigt hat.