Ein Hof namens zu den Rewerein liegt in Iphofen (in der stat Iphoven). Bischof Iring von Reinstein-Homburg verpfändet ihn für 10 Pfund Heller an Otto Fuchs von Haßfurt (Ot Fuchs). Bischof Berthold von Sternberg löst den Hof wieder aus der Verpfändung und verpfändet ihn seinerseits an Heinrich Zuchendorf (Hainrich Zuchendorf). Bischof Manegold von Neuenburg löst die Verschreibung und verpfändet den Hof der Priorin und dem Konvent des Klosters Frauenaurach, das dem Dominikanerorden ( Priorin vnd Convent zu Frawenaurach prediger ordens) angehört. Er bestimmt, dass die Dominikanerinnen der bischöflichen Kammer dafür jährlich 3 Pfund Heller zahlen, der Hof aber von jeder sonstigen Abgabe befreit sei. Bischof Johann von Grumbach bestätigt dies im Jahr 1455. Bischof Rudolf von Scherenberg bestätigt dies am 26. August 1467.
Bischof Johann von Grumbach gibt der Stadt Haßfurt (Hasfurt) einen weiteren ewigen Jahrmarkt. Er soll wie die anderen Jahrmärkte am Sonntag vor Nicolai gehalten werden.
Von den insgesamt zwölf Erzpriestern des Bistums Würzburg hat jeder seine eigene gerichtliche Zuständigkeit: Unter die Gerichtsbarkeit des zehnten Erzpriesters fällt ein Landkapitel mit den dazugehörigen Pfarreien. Dieses Landkapitel war in Kitzingen (Kitzingen) und hatte einen Dechanten und einen Kämmerer. Durch die Fehde zwischen Bischof Johann von Grumbach und Markgraf Albrecht I. Achilles von Brandenburg-Ansbach wurde das Landkapitel nach Dettelbach (Dettelbach) verlegt.
Bischof Johann von Grumbach gestattet dem Würzburger Rat. eine Feuerglocke im Turm des Grafeneckart anzubringen. Damit im Brandfall schnell Alarm geschlagen werden kann, müssen die Türmer zu jeder Zeit ihre Pflicht tun.
Bischof Johann von Grumbach verschreibt Ulrich (Ritter) und Heinrich von Rechberg (Vlrich vnd Haintz von Rechberg), Thomas (Ritter), Ulrich und Georg von Rosenberg (Thoman, Vlrich vnd Georg von Rosenberg), Heinrich Zobel (Hainrich Zobel), Johann von Absberg (Hanns von Absperg) und Heinrich von Seckendorf (Haintz Seckendorf ) 100 Gulden jährlicher Gülte auf Haßfurt. Die Summe ist mit einer Hauptsumme von 2000 Gulden wieder abzulösen. An dieser Summe von 100 Gulden löst Bischof Rudolf von Scherenberg Arnold von Rosenberg (Arnold von Rosenberg) 12,5 Gulden ab.
Bischof Johann von Grumbach nimmt Ursula von Schwarzenberg, die Witwe Michaels II. von Schwarzenberg (Vrsel Franckengruenerin Hern Micheln von Swartzenberg des Eltern hausfrawen), ihre Kinder und ihre Güter unter seinen Schutz.
Die jährlichen Zinsen der Stadt Fladungen (Fladingen) sind an die Herren von Eberstein und von der Tann (von Eberstain vnd der Thann) verpfändet. Johann von der Tann (Hanns von der Thann) erhält daraus jährlich 67 Gulden. Da aber die Bürger Fladunges von großer Armut betroffen sind, handelt Bischof Johann von Grumbach ihm einen Nachlass aus. Den Bürgern werden daher auf 10 Jahre jährlich 15 Gulden erlassen.
Ritter Apel von Lichtenstein (Apoll von Lichtenstein) nimmt 600 Gulden von dem Frühmesser und heiligen Meister zu Helburg. Im Gegenzug verschreibt er ihnen mit Bewilligung des Lehnsherren Bischof Johann von Grumbach jährlich 30 Gulden auf dem großen Getreidezehnt zu Hellingen (Hellingen). In 10 Jahren sollen diese wieder abgelöst werden, falls das nicht geschehe, solle das Stift diesen lösen dürfen.
Graf Georg I. von Henneberg (Graue Georg von Hennenberg) übergibt die Burg Hildenburg (schloß Hildenburg) mit ihren Zugehörungen auf Bitten des Bischofs Johann von Grumbach an Adolf Marschalk (Adolf Marschalck) und verkauft dem Stift die Burg Steinach an der Saale (schloß Stainaw an der Sa) für 2000 Gulden zurück. Nach seinem Tod erhält sein Sohn Otto von Henneberg-Aschach (Graue Ot von Henneberg) Stadt und Amt Fladungen sowie die beiden Dörfer Vachdorf und Leutersdorf (Vachdorf vnd Leutersdorf). Dieser erhält darüber von Bischof Rudolf von Scherenberg eine neue Verschreibung über 9990 Gulden.
Heinrich Truchsess von Wetzhausen zu Bundorf (Haintz Trugsess zu Bundtorf) gibt Bischof Lorenz von Bibra 1500 Gulden in bar. Dieser gibt sie an Stefan Zobel von Giebelstadt (Steffan Zobel zu Gibelstat) weiter und löst ihn damit von der Bede zu Haßfurt (Hasfurt) ab. Außerdem beseitigt er auch die alten Verschreibungen, die Bischof Johann von Grumbach denen von Rechberg, Rosenberg, Zobel, Absberg und Seckendorf gegeben hat. Er verschreibt Heinrich 75 Gulden auf den Gefällen zu Haßfurt, die mit 1500 Gulden wieder abzulösen sind.