Bischof Manegold von Neuenburg übergibt den Zins in Brünn (Brun) in Höhe von drei Pfund Heller, die bisher Dietrich von Botenlauben als Mannlehen getragen hattte, dem Deutschen Orden als Eigengut. In diesem Kontext werden auch Eltingshausen (Eltingshausen) und Lollbach (Lullebach) erwähnt.
Die Gelzenschneider (Geltzenschiedere), die das Gelzenamt Geltzenambt ausüben, müssen Zinsen an die bischöfliche Kammer abgeben.
Die Brüder Philipp und Lienhard von Seinsheim (Philips und Linhart von Saunshaim gebrudere ) leihen Bischof Rudolf von Scherenberg 4000 Goldgulden, damit er das Schloss Homburg (Sloss Hohenberg) auslösen kann. Im Gegenzug verpfändet der Bischof ihnen jährlich 200 Gulden Zinsen auf der Bede und den Gefällen in Geldersheim (Geltershaim).
Für die Verpfändung der Zinsen von Bede und Gefällen zu Geldersheim an die Brüder Philipp und Lienhard von Seinsheim durch Bischof Rudolf von Scherenberg erhalten die von Seinsheim zusätzlich eine Urkunde, in der die Bewohner Geldersheims (Geltershaim) sich verpflichten, die Zinsen abzugeben. Der Bischof erhält wiederum davon einen Revers, in dem ihm das Recht auf Wiederlösung zugestanden wird.
Konrad Fuchsstadt (Fuchstat) verkauft etliche Zinsen in Bühler, Weyersfeld (Weihersvelt) und Münster (Mönster) an Bischof Lorenz von Bibra.
Bischof Lorenz von Bibra kauft Abgaben zu Gaboldshausen in Form von Zinsen und Hühnern von Lamprecht von Bibra (Lamprecht von Bibra). Die Nachtragshand erwähnt zusätzlich noch die Orte Althausen (Althausen) und Hollstadt (Holstatt).
Bischof Lorenz von Bibra kauft von Christian und Fritz Zobel (Zobel) etliche Gülten, Zinsen, Leibhühner und andere Gefälle. Von einer Nachtragshand wurden offenbar die betroffenen Orte und Institutionen ergänzt: Limbachshof (Limpach), Kleinrinderfeld (Clain Rinderveld), Brunn (Bron), Judenberg, das Schottenkloster zu Würzburg (Schotten Closter zu Wirtzb.) und der Hof des Stifts Aschaffenburg zu Limbachshof ( Aschaffenburger hoff zu Limpach).
Bischof Konrad von Thüngen verkauft Mathias Brentz ( Brentz) und seinen Erben die Mange am Judenkirchhof und verebt sie ihnen für einen jährlichen Zins.
Hieronymus Geis, ein Würzburger Bürger, leiht Bischof Konrad von Thüngen 1000 Gulden. Dafür verpfändet ihm der Bischof jährlich 50 Gulden zu Zinsen.
Die Bewohner von Geldersheim (Geltershaim) kaufen für 530 Gulden ein Hofgut in Geldersheim, zu dem 40 Morgen Ackerland, elf Morgen Wiesen und etliche Hecken gehören und das ein Zinslehen des Stifts ist, von Doktor Georg Farner (Doctor Georgen Farner). Damit verpflichten sich die Bewohner von Geldersheim gegenüber dem Stift und treffen eine Vereinbarung über den Handlohn, der entrichtet wird, sobald das Hofgut den Besitzer wechselt: das Hofgut soll als Lehen des jeweiligen Amtmanns in Werneck an den jeweiligen Spitalmeister verliehen werden. Dieser verpflichtet sich zu einer Abgabe von 1 1/2 Gulden Handlohn und deren Zinsen, die in die Kellerei Werneck abzugeben ist. Das Hofgut darf öffentlich verkauft werden, aber der Würzburger Bischof, beziehungsweise seine Hintersassen in Werneck, behalten das Vorkaufsrecht und bei Verkauf muss der Handlohn weiterhin an das Amt Werneck bezahlt werden.