Graf Ruprecht von Dürn (Graue Ruprecht von durn) erhält Königheim (Kennicken) und Harthausen (Harthaim) als Mannlehen von Bischof Gottfried von Hohenlohe.
Burggraf Friedrich von Nürnberg (Burggraue Fridrich von Nurenberg) empfängt von Bischof Gottfried von Hohenlohe den Zehnt zu Ipsheim (Jpeshaim) als Mannlehen.
Wilhelm von Biberbach (Wilhelm Marschalck von Biberbach) und andere Adelige versuchen die Stadt Ochsenfurt (Ochsenfurt) einzunehmen und werden gefangen genommen. Wilhelm von Biberbach übergibt seinen Hof in Imbach (Jubach) an das Hochstift und erhält es als Mannlehen zurück.
Hermann von Hain (Herman von Hain) hatte ein Burggut im Schloss Imelshausen (Irmeltzhausen im schloss), das nach seinem Tod zurück an das Hochstift fällt. Bischof Albrecht von Hohenlohe verleiht dieses an Eberhard Wolf (Eberharten wolfen) unter der Bedingung, dass er in der Burg wohnt und sich um das Lehen verdient macht. Das gleiche gilt für seine männlichen Erben. Sollten sie dort nicht wohnen, steht dem Bischof das Öffnungsrecht für das Burglehen zu.
Die Zobel als Unterkämmerer des Hochstifts Würzburg tragen das Gerichtsrecht über die Juden vom obersten Kämmerer als Mannlehen.
Bischoff Johann von Egloffstein verpfändet Kaspar IV. von Bibra (Casparn von Bibra) die Vogtei, Gült und Reute von Aubstadt (Augstat), Höchheim (Hochaim) und Irmelshausen (Irmeltzhausen) für 750 Gulden. Kaspar von Bibra kauft zusätzliche Güter bei Irmelshausen und übergibt diese dem Hochstift Würzburg und erhält sie als Mannlehen zurück, zusammen mit der Vogtei und ihrem Sitz in Irmelshausen.
Köhler (Keller) ist ein Dorf am Main im Amtsgebiet von Prosselsheim (Brassoldshaim). Dort besitzen die Ritter von Elm (die von Elma) sieben Morgen Weingarten als Mannlehen, welche sie mit dem Einverständnis von Bischof Johann von Brunn und dessen Domkapitel als Stiftung an die Marienkapelle (vnser frawen Capellen) in Würzburg übergeben und eine ewige Messe stiften, unter der Bedingung, dass die Ritter an Gewinnen und Ernten des genannten Weingartens beteiligt werden.
Bischof Johann von Brunn befreit Geißlingen (Geiselhaim) von der Hälfte eines Drittels ihres Zehnts. Dafür übergibt Johann von Seckendorf (Hanns von Seckendorf) seinen Hof mit dem Namen Kieferhof (Kiefenreut) dem Stift und erhält ihn als Mannlehen zurück.
Cyriacus Hofmann (Ciriacus Hofman) trägt den Zehnt des Dorfes Köhler (Keller) als Mannlehen vom Stift Würzburg und verkauft diesen an Konrad Hertlein (Contzen Hertlein). Bischof Rudolf von Scherenberg versichert Konrads Frau Dorothea (dorothe)110 Gulden dafür. Nach dem Tod Konrads wird der Zehnt an den Kämmerer Erhard Buttener (Erharten Buttener) verliehen. Dieser einigt er sich mit Dorothea Hertlein und verkauft den Zehnt an Bischof Rudolf für 80 Gulden und macht ihn der Witwe ledig.
Bischof Rudolf zieht im vorangegangenen Eintrag Heinrich V. von Bibra ( Hainrichen von Bibra) vor das Landgericht wegen eines Rechtsstreits um die Verpfändung von Rechten in Aubstadt (Augstat), Höchheim (Hochaim) und Irmelshausen. Bischof Rudolf erhält Recht, Heinrich V. von Bibra appelliert mit seinem Sohn Valentin (Valten) an Kaiser Friedrich III. Dieser bestimmt den Markgraf und Kurfürsten Albrecht Achilles (Marggraue Albrecht) von Brandenburg-Ansbach zum Kommissar, der zugunsten Heinrichs entscheidet. Bischof Rudolf bringt den Rechtsstreit bei Kaiser Friedrich III. vor, während der Verhandlungen sterben die Beteiligten Kaiser Friedrich III., Markgraf Albrecht Achilles, Bischof Rudolf sowie Heinrich von Bibra. Bischof Lorenz von Bibra und Valentin von Bibra führen den Rechtsstreit fort und einigen sich unter Vermittlung von Domherr Albrecht von Bibra ( Albrechten von Bibra domheren) und Bartholomäus von Herbilstadt zu Hein (Bartholmesen von Herbilstat zu Hain). Valentin von Bibra und seine männlichen Erben erhalten Burg und Dorf Irmelshausen zusammen mit Aubstadt und Höchheim als Lehen vom Hochstift. Dem Hochstift vorbehalten ist die Zentgerichtsbarkeit, die Folge, das Reisrecht sowie das geistliche Gericht und das Landgericht. Zusätzlich bekommt das Hochstift 3,5 Huben und 11 Selden bei Aubstadt. Alles was in Aubstadt und Höchheim gebaut wird, übergibt Valentin von Bibra dem Hochstift und erhält es als Lehen zurück. Zudem werden dem Hochstift Schulden in Höhe von 100 Gulden erlassen, Valentin verpflichtet sich zur Zahlung von 900 Gulden und verzichtet auf weitere Schuldforderungen. Dem Hochstift steht der Rückkauf des Schloss Irmelshausen und der Dörfer Aubstadt und Höchheim zu.