Die Nachtragshand verweist auf Quellen bezüglich Geleit- und Zollrecht zur Frankfurter Messe.
Bischof Berthold von Sternberg verpfändet Hern Gottfried I. von Hohenlohe-Uffenheim und seinen Erben ( Herrn Gottfriden von Hoenlohe vnd seinen Erben) das Schloss Hinterfrankenberg (shlos Frankenberg) mit seinen Gütern, Einkünften, Leibeigenen beiderlei Geschlechts und anderen Zugehörungen. Davon werden einzig die Mannlehen ausgenommen. Viele Jahre vorher war Herr Albrecht I. von Hohenlohe-Uffenheim (Albrecht von Hohenlohe) Burgmann des Hochstifts Würzburg auf Schloss Hinterfrankenberg, weswegen ihm ein Burggut im Wert von 100 Mark Silber versprochen wurde. Diese Hundert Mark Silber fordert sein Sohn Gottfried I. von Hohenlohe-Uffenheim (sein sun her Gotfrid) von Bischof Berthold von Sternberg. Bischof Berthold antwortet ihm, seines Wissens sei das Geld seinem Vater bezahlt worden, was Herr Gottfried verneint. Beide Parteien einigen sich auf folgenden Vergleich: Gottfried von Hohenlohe leiht Bischof Berthold 400 Pfund Heller in Bar, wofür Bischof Berthold ihm das Schloss Hinterfrankenberg mit allen seinen Besitzungen, ausgenommen nur die Mannlehen, für 400 Pfund Heller und 100 Mark Silber verpfändet. Dies geschieht allerdings mit der Bestimmung, dass Gottfried von Hohenlohe das Pfand wieder verliere, falls sich herausstellen sollte, dass sein Vater die 100 Mark Silber oder ein Gut dieses Werts erhalten habe.
Flügelau (Flugelaw) war eine Grafschaft. Ihr letzter Graf Konrad, (Grave Conrat der letzer) empfängt sie als Lehen des Stifts, das nach dem Aussterben seines Geschlechts von den Grafen von Hohenlohe getragen wird. Das Lehen besteht aus dem Schloss Kirchberg (Kirchberg das Sloss), das über 30 Pfund Heller järhlicher Grundzinsen verfügt, dem Kirchsatz der Kapelle im selben Ort, dem Kirchsatz auf den Pfarreien von Ilshofen (Vlleshofen), Roßfeld (Rossveld), Honhardt (Hohenhart), Ruppertshofen (Rutprechtshofen) und Wolpertshausen (Vffkershausen). Außerdem gehören zu diesen Herrschaftsrechten der Zoll von Wolpertshausen, das dortige Gericht an Mariae Himmelfahrt und Mariae Geburt und andere verpfändete Güter in derselben Ortschaft sowie Afterlehen in Ruppertshofen, das Dorf Niedersteinach (Niderstainach ain dorflein), eine Hube in Forst (ain hub zu Forst), eine Mühle und verschiedene andere Güter in Hessenau (Hasenaw), den halben Zehnt der neuen Rodung am Eichenwald zu Lendsiedel (Lentsidel), die Hälfte des Zehnten von Utzstetten (Utsteten), den ganzen Zehnten von Dietenhof (Dietenhoven), den Zehnten von Schlechtbach (Slurtzbach), die Gerichtsbarkeit von Mistlau mit der Vogtei über das Kloster in Mistlau (die gerichtbarkait zu Mistelaw sambt der vogtei vber die clause daselbst), den Zehnten am Schlagschatz von Jagstheim (den Leger Zehenden zu Jagshaim). Daneben enthält das Lehenbuch Bischof Albrechts von Hohenlohe noch Verweise auf die Kirchsätze von Lichtel (Liehenthal), Münster (Munster), Oberstetten (Obernstetten), Pfitzingen (Pfutzich), Rüsselhausen (Rusoldtshausen), Edelfingen (Ottelfingen), Oberbalbach (ObernBalbach), Wüstenrot (Wuestenrodt), Oberschüpf (Schüpff), Rot (Rodt), Altenmünster (Altenmunster), Tiefenbach (Tyrenssach), Wallhausen, wie Würzburger Quellen nahelegen (Wogelhausen so Hansen Herbarts zu Wirtzburg umb in ihrem Hause ernend).
Der Ritter Johann Flieger (Her Hanns Flieger riter) empfängt von Bischof Andreas von Gundelfingen ein Drittel des Zehnten von Forst zum Lehen.
Das Drittel des Zehnten in Forst, ein Dorf, das im Amt Mainberg liegt (Forst ain dorf im Ambt Mainberg), nimmt der Ritter Konrad von Heldritt (Conrat von Heldrit riter) von Bischof Gottfried von Hohenlohe zum Lehen.
Konrad von Stall (Conrat von Stall) empfängt ein Drittel des Zehnts von Forst als Lehen.
Der Ritter Johann von Wenkheim (Hanns von Wenkhaim riter) erhält ein Drittel des Zehnten im Dorf Forst von Bischof Wolfram von Grumbach zum Lehen.
Das Drittel des Zehnts von Forst erhält Johann von Wenkheim von Bischof Hermann Hummel von Lichtenberg zum Lehen.
Unter Bischof Hermann Hummel von Lichtenberg verkauft der Ritter Konrad von Heldritt (Her Conrat von Heldrit riter) sein Drittel des Zehnts von Forst an Apel Fuchs von Haßfurt bzw. Burgpreppach (Apeln Fuchsen zu Hassfurt), der es als Lehen empfängt.
Der Hof Fordere Kress liegt in der Nähe des Karmelitenklosters St. Barbara (bei den Frawenbrüdern gelegen) und ist ein bischöfliches Lehen, das Johann Kraft trägt (des Besitzers Hannsen Craften) 15 Gulden jährlicher Zinsen abwirft. Bischof Johann von Brunn verpfändet Johann Kraft auf seine Bitten diese 15 Gulden sowie weitere 3 Gulden auf die Belehnung, den Handlohn und das Recht auf das Stiftgeld der beiden Messen zu St. Kilian (8. Juli) und zu Allerheiligen (1. November) und macht den Hof damit frei und Johann Kraft zu eigen.