Bischof Herold von Höchheim lässt die Häuser hinter dem Domstift wieder abreißen und einen Klosterhof errichten. Später verleiht Bischof Reginhard von Abenberg auf Fürbitte Friedrichs I. diesen Hof als Lehen an dessen Sohn Friedrich von Schwaben und erhält im Gegenzug sechs Morgen Weingarten am Braunberg (Brunberg). Friedrich I. verleiht außerdem den Domherren die Freiheit, das sie künfitg unabhängig von der Tradition testieren dürfen sowie an Reichstagen, die in Würzburg stattfinden, niemand außer Fürsten und deren Leibgesinde in ihren Klosterhöfen beherbergen müssen.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 2: Von Embricho bis Albrecht III von Heßberg (Fontes Herbipolenses 2), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1994.
Markolf von Ulsenheim (Ulsenhaim) hat 1242 etliche Güter in Ulsenheim (Ulsenhaim) an Äbtissin Irmgard und ihr Dominikanerinnenkloster St. Markus in Würzburg übereignet. Bischof Hermann von Lobdeburg bringt diese Güter in einem Tauschgeschäft an das Hochstift Würzburg und übergibt dem Kloster 85 Morgen Weingarten unter dem Stain bei Carlstat gelegen, ein von der Bede befreites Haus in Karlstadt (Carlstat) samt Kelter. Laut Nachtragsschreiber sind von der erstgenannten Stiftung auch Wüstphül (Wustfilden), die Wildburg (Wielberg), der Sternberg (Sternberg), der Zehnt von Rieden (Rieden Zehent) und 57 Morgen Land im Gramschatzer Wald (Cramschnit) betroffen.
Stadelmann, Walter: Die Herren von Ulsenheim (1112 – 1242/70) und die Frühgeschichte des Klosters St. Markus zu Würzburg, in: Mainfränkisches Jahrbuch für Geschichte und Kunst 65 (2013), S. 11-28.
Bischof Berthold von Sternberg erhebt mit Bewilligung der geistlichen und weltlichen Grafen, Herren, Ritter, Knechte und landschafft des Hochstifts eine Steuer von einem Schilling Würzburger Währung auf jedem Morgen Weingarten.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Schubert, Ernst: Die Landstände des Hochstifts Würzburg (Veröffentlichungen der Gesellschaft für Fränkische Geschichte 23), Neustadt an der Aisch 1967. eröffentlichungen der Gesellschaft für Fränkische Geschichte 23), Neustadt an der Aisch 1967.
Bischof Wolfram von Grumbach erhebt eine Steuer von einem Schilling Würzburger Währung auf jeden Morgen Weingarten.
Bischof Otto von Wolfskeel verpfändet den Würzurger Bürgern Ulrich Schneider (Schneider)und Konrad Eberlein (Eberlerin) zweieinhalb Morgen Weingarten auf dem Kalbenstein (Kalwenstein), einem Weinberg im Amt Karlburg (Carlburg).
Bischof Gerhard von Schwarzburg kauft ein Haus am Kirchhof in Dettelbach (Detelbach) mit seinen Zugehörungen, nämlich 26 Morgen Weingärten, einen Bauhof, den Wald Hegenaich, Zinsen, Hühner, Leibeigene, Äcker, Wiesen etc. für 3300 Gulden von Andreas Truchsess (Truchses) und seiner Frau Anna. Laut einer Nachtragshand dieses Eintrags sind von diesem Geschäft auch Güter in Hörblach (Hurblach) und Astheim (Osthaim) betroffen.
Bischof Johann von Grumbach genehmigt Konrad Meister, am Bibergawerbach unter der Welthers muln bei Dettelbach (Detelbach) eine Mühle zu bauen, zu der künftig ein Acker zinsfreier Weingarten gehören soll. Der Besitzer soll jährlich vier Malter Getreide und zwei Fastnachtshühner abliefern.
Laut eines Urteils wird dem Hochstift Würzburg vom Kloster Münsterschwarzach (Swartzach) der Zehnt von sechs Morgen Weingarten nahe dem Falltor (falthor) in Dettelbach (Detelbach) zugesprochen. Laut Nachtragsschreiber gilt dies auch für das Fischhaus unterhalb von Hallburg (Halburg), Hesselbach (Clain Heselbach), Enzlar (Emsler), Brück (Bruck), Ziegenbach (Ziegenbach), (Hochstett) und Altenspeckfeld (Spekvelt).
Die Grafen Hans und Wolfgang von Castell tauschen mit Bischof Konrad von Thüngen die Lehenshoheit über vier Morgen Weingarten am Marienberg (unten an unser frawen berg gelegen) mit vier Morgen an der Trebenklinge (Trebenclinge) auf Würzburger Gemarkung.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verträgt einen Streit zwischen dem Stift Neumünster und den Bürgern von Karlstadt (Carlstatt) und Karlburg (Carlburg) folgendermaßen: Da die zehntpflichtigen Güter der Pfarrei Karlburg und die zehntpflichtigen Güter des Stifts Neumünster auf der Karlburger Gemarkung jenseits des Mains vermischt sind, sollen die Feldgeschworenen von Karlstadt diese auf den Morgen genau vermessen. Das Stift Neumünster soll deren Befund zufolge eine gewisse Fläche abtreten und dazu noch acht Morgen Weingarten nach Aufforderung der Pfarrei Karlburg vermessen lassen. Außerdem soll das Stift der Pfarrei zu Karlburg wegen der Neurodungen in ihrer Filiale Gambach und dem daraus entstandenen Zehnten nichts zu zahlen haben.